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umzug wegen Studium, neue Adresse an meine Krankenkasse?
- Ersteller failmi
- Erstellt am
M
Mr. Snoot
Gast
Wäre doch sinnvoll, wenn Post an dich auch an deine Adresse geliefert wird
ja stimmt schon, aber das "läuft" alles über mein Vater, bin ich in diesem Sinne kein richtiger Kunde oder doch? Ich bin nicht privat-, sondern familienversichert (vatter/mutter und ich ^^)
Ich bin ein wenig verwirrt.
noch was, bis wann kann man als student sich kranken versichern? bis 27?
Ich bin ein wenig verwirrt.
noch was, bis wann kann man als student sich kranken versichern? bis 27?
M
Mr. Snoot
Gast
Aber du hast ja bspw. deine eigene Versichertenkarte, auf der u.a. auch deine Adresse gespeichert ist - und die muss stimmen.
Mitversichert bist du bis einschl. 25; wenn du aber arbeitest und mehr als 400(?) €/Monat verdienst, musst du dich selbst versichern.
Mitversichert bist du bis einschl. 25; wenn du aber arbeitest und mehr als 400(?) €/Monat verdienst, musst du dich selbst versichern.
Wenn du Post von der Krankenkasse an deine Studienadresse geschickt haben willst, teilst du ihnen eben diese Adresse mit. Wenn die Post nachwievor an deine Heimatadresse gehen soll, teilst du ihnen nix weiter mit.
Solange die Adresse, unter der du bei der Kasse gemeldet bist, noch gültig ist (sprich entweder als dein Haupt- oder Nebenwohnsitz eingetragen ist), interessiert es die Kasse nicht im Geringsten, wo du dich tatsächlich aufhältst.
Solange die Adresse, unter der du bei der Kasse gemeldet bist, noch gültig ist (sprich entweder als dein Haupt- oder Nebenwohnsitz eingetragen ist), interessiert es die Kasse nicht im Geringsten, wo du dich tatsächlich aufhältst.
antipaypal
Banned
- Registriert
- März 2010
- Beiträge
- 104
hmm ihr seid also sicher ab dem 25. lebenjahr?
Zuletzt bearbeitet:
M
Mr. Snoot
Gast
Bei der Techniker heißt es:
und wegen Einkommen:Familienversicherung
In der Regel sind Studenten beitragsfrei bei den Eltern mitversichert, bis sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Beiträge nach Ende der Familienversicherung
Für alle Studenten ab 25 ist der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Er beträgt bundeseinheitlich 53,40 Euro im Monat für die Krankenversicherung und 9,98 Euro für die Pflegeversicherung. Wer keine Kinder hat und mindestens 23 Jahre alt ist, zahlt einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung (11,26 Euro).
BAföG-geförderte Studenten können einen Beitragszuschuss erhalten.
Einkommensgrenzen beachten
Wichtig für familienversicherte Studenten: Haben Sie ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 365 Euro, fallen Sie aus der Familienversicherung heraus. Sie müssen sich dann in der Regel selbst versichern. Für Sie fällt dann der Studenten-Beitrag an. Arbeiten Sie als geringfügig Beschäftigte/r, also in einem so genannten Minijob, beträgt die Grenze 400 Euro.
antipaypal schrieb:hmm ihr seid also sicher ab dem 25. lebenjahr?
Die 9 Monate die du bei der Bundeswehr/Zivildienst verbracht hast, kannste an die 25 noch dranhängen. wobei die 25 einschliesslich sind.
lufkin
Admiral
- Registriert
- Jan. 2003
- Beiträge
- 9.439
Das mit der Adresse ist ziemlich egal, ich hab nicht gemacht bis ich mich dann halt selbst versichert hab.
Wenn deine Eltern weiterhin unter der alten Adresse anzutreffen sind, kannste das ruhig lassen. Alles wichtige läuft ja eh über die, weil die die eigentlichen Versicherungsnehmer sind.
Wenn deine Eltern weiterhin unter der alten Adresse anzutreffen sind, kannste das ruhig lassen. Alles wichtige läuft ja eh über die, weil die die eigentlichen Versicherungsnehmer sind.
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