Unbemerkt Auto gestreift, Fahrerflucht?

Vielleicht wird es auch dir klarer, wenn man einen anderen Teil des § 7 Abs. 3 StVO so schön fett markiert:
Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Eben diese freie Fahrstreifenwahl ist gleichbedeutend mit "ich kann fahren wo ich will" (innerhalb der Voraussetzungen des §7 Abs. 5 StVO).



/Edit
Da mir vermutlich aber wieder nicht geglaubt wird, hier mal ein OLG Urteil.. vielleicht glaubt man ja den Richtern: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Ueberholen02.php

Interessante Auszüge:
"Ein Überholvorgang liegt dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf der gleichen Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur aufgrund der Verkehrssituation vorübergehend anhält. Dabei kommt es weder darauf an, daß der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht noch daß er einen Wechsel der Fahrspur vornimmt oder auf seine ursprünglich benutzte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorganges zurückkehrt. Insbesondere ist die Absicht des Überholenden, einen Überholvorgang durchzuführen, nicht erforderlich."

"a) Gemäß § 5 Abs. 1 StVO ist grundsätzlich links zu überholen. Das Rechtsüberholen ist nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt. Solche Ausnahmen des erlaubten Rechtsüberholens sind:
[...]
5. Personenkraftwagen und Lastkraftwagen dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung rechts schneller als links fahren (§ 7 Abs. 3 Satz 2 StVO).
[...]"



P.S. Ich habe (in Post #38) Kommentierungen zitiert, keine Gesetzestexte..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann nur nochmals raten, gehe zum Advokaten und lasse dich beraten. Sonst ist nachher noch der Lappen weg, das geht ganz schnell.
 
Genau, denn die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in der BRD nämlich durch Fingerschnipps möglich.
Ach halt, da gibt es doch sowas wie Gesetze und Regelungen..

.. und die sagen, dass bei der hier wahrscheinlichen Owi kein Fahrverbot in Betracht kommt und die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. §69 Abs. 2 Nr. 3 StGB bei einer Verkehrsunfallflucht i.S. §142 StGB in der Regel bei den dortigen Voraussetzungen möglich ist. Und da steht "[...]an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist[...]". Dieser ist nach der gängigen Rechtssprechung und Kommentierung bei einem Schaden von 1300€ und mehr gegeben. Danach sieht es an Hand der Bilder im Falle des TE aber nicht aus. Und selbst, wenn doch die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis in Frage käme (§111a StPO) bzw. die entsprechende polizeiliche Maßnahme nach §§94 Abs. 3 i.V.m. 111a StPO getroffen werden würde, hätten das die Beamten entweder direkt vor Ort gemacht oder es geht alles andere als "schnell".

MikeBe, bitte äußere dich hier nicht mehr, danke!
 
diRAM schrieb:
So pingelig kenn' ich dich gar nicht. Ich war müde, wollte nur MikeBes Post klar stellen.. ich hoffe es sei mir verziehen.

Ich hab's dir nie krumm genommen ;)
Das ist mir gestern nur so in's Auge gesprungen, dass ich es ansprechen musste.


An den Rest:
Welchen Sinn hat es bitte den armen TE über Gebühr mit "Hätte, Könnte, Wenn" zu überhäufen. Da wird im Brustton der Überzeugung von Führerscheinentzug, sieben Punkten in Flensburg und und und gesprochen und zwar nur, weil einem etwas ähnliches passiert ist. Genauso die Empfehlung SOFORT zum Anwalt zu gehen und am besten noch auf Befangenheit des Richters zu setzen, ist doch ein wenig übertrieben.
Die besten Tipps sind schon gefallen, ich glaube darüber hinaus kann auch Panikmache eigentlich verzichtet werden.
 
Aalsoo... die Anzeige wurde fallen gelassen, näheres wurde nich erläutert.

mfg
 
Glückwunsch! :schluck:
Ich hatte ob deiner Schilderungen nichts anderes erwartet..
 
sketromi schrieb:
... dachte ich alle rechts gefahrenen Autos längst abgehängt zu haben wodurch ich auch keinen Blinker gesetzt habe und nach rechts rüber.

Nur weil kein Auto zu sehen ist, gibst Du keinen Blinker!? Blinker ist immer zu setzen! :grr:
 
Ich setze immer automatisch den Blinker, nur die Frau meinte keinen gesehen zu haben!
 
Häh? Im ersten Beitrag hast du geschrieben, du hast keinen gesetzt!?! Und Schulterblick auch nicht.
 
Ich sagte ja, normalerweise immer, aber wenn die keinen gesehen hat kann sein, dass diesmal nicht, ist ja auch egal.
Ich warte noch den Bericht vom Gutachter ab, er war auch sehr skeptisch was meinen Kratzer und ihren Schaden angeht.
 
Also ich bin auch der Meinung, dass man selbst leichte Kratzer im Auto hört. Ich hatte mit meinem letzten Mietwagen den Fall, dass ich auf der Landstraße schnell unterwegs war und wegen einer Bodenwelle der Wagen (neues Modull, paar Monate alt, Nissan Qasqai) vorne wohl aufgesetzt hatte am (Plastik)stoßdämpfer. Ich hab ein lautes Schrabben gehört, mir aber erst mal nichts bei gedacht. Hab dann später mal (war dunkel) doch mal aus einem Gefühl heraus vorne mit der Taschenlampe geschaut und am unteren Teil war tatsächlich ein klein wenig weggeschrabbt - wirklich nur ein klein wenig, aber es war zweifelsohne das was ich vorher gehört hatte. Geräuschdämmung hin oder her, aber selbst bei modernen Autos hört man so Sachen schon noch.
 

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