Müs Lee
Commodore
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 4.902
Moinsen zusammen,
ich habe bis Anfang April mit meiner Jetzt-Ex in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, die einer älteren Dame gehört und von einer Agentur verwaltet wird. Das ist jetzt vorbei und ich habe Ende April den Mietvertrag gekündigt, er läuft Ende Juli aus. Die Vertragskonstellation war allerdings ungewöhnlich. Vorher wohnte ich dort rund ein Jahr lang mit einem Mitbewohner in einer Studenten-WG und wir hatten beide einen eigenen (den gleichen) Vertrag, sprich es gab kein Hauptmieter-/Untermieterverhältnis. Als der WG-Mitbewohner dann letztes Jahr auszog, musste ich dem zustimmen und einen Wisch unterschreiben, sodass ihm das erlaubt wurde. Meine Ex hat dann seinen Vertrag übernommen. Insgesamt wohnte ich etwas mehr als zwei Jahre dort, was auch der Mindestvertragslaufzeit entsprach.
Das gleiche Spiel hat sich jetzt erneut ergeben, meine Ex hat den gleichen Zettel unterschrieben. Dann allerdings kam von der Agentur die Ansage, dass ich allerdings erst endgültig aus dem Vertrag gelassen werden könne, falls meine Ex die Wohnung alleine bezahlen kann. Nun ist ihre finanzielle Situation etwas spack, aber das soll/wird sich in den nächsten Monaten ändern. Die Frage ist allerdings: ist es rechtens, dass mein Vertrag an diese Bedingung gekoppelt ist? Im Vertragstext steht nichts dergleichen drin, sprich meiner Meinung nach ist diese Forderung für mich hinfällig. Mein Vater hat beim Einzug in die WG bzw. erneut beim Einzug meiner Ex eine Bürgschaft für beide Mietparteien unterzeichnet. Die Befürchtung ist also, dass noch Kosten auf ihn zurückfallen könnten. Ich möchte nämlich möglichst bald das dafür genutzte Bankkonto schließen, da ich jetzt nicht mehr in der Bunzrepublik residiere und wenn sie bzw. ihr Bruder sich nicht rechtzeitig darum kümmern, könnten die Agentur zuerst versuchen bei mir anzuklopfen. Beide führen nämlich nicht unbedingt ein organisiertes Leben.
Das Verhältnis zur Ex ist jetzt freundschaftlich, sprich von dieser Seite aus muss ich höchstwahrscheinlich keine Schwierigkeiten fürchten. Sie wird auch bald dort ausziehen und die Wohnung ihrem Bruder überlassen, wobei ich gerade nicht weiß ob die Zweijahresfrist auch für sie gilt und sie nicht so einfach rauskann. Das soll aber nicht mein Problem sein. Ich würde mich freuen, ein paar Meinungen dazu von eurer Seite aus zu hören.
€dit: Der Titel stimmt nicht ganz da es nicht im Vertrag steht, aber ich kann ihn jetzt anscheinend nicht mehr ändern.
ich habe bis Anfang April mit meiner Jetzt-Ex in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, die einer älteren Dame gehört und von einer Agentur verwaltet wird. Das ist jetzt vorbei und ich habe Ende April den Mietvertrag gekündigt, er läuft Ende Juli aus. Die Vertragskonstellation war allerdings ungewöhnlich. Vorher wohnte ich dort rund ein Jahr lang mit einem Mitbewohner in einer Studenten-WG und wir hatten beide einen eigenen (den gleichen) Vertrag, sprich es gab kein Hauptmieter-/Untermieterverhältnis. Als der WG-Mitbewohner dann letztes Jahr auszog, musste ich dem zustimmen und einen Wisch unterschreiben, sodass ihm das erlaubt wurde. Meine Ex hat dann seinen Vertrag übernommen. Insgesamt wohnte ich etwas mehr als zwei Jahre dort, was auch der Mindestvertragslaufzeit entsprach.
Das gleiche Spiel hat sich jetzt erneut ergeben, meine Ex hat den gleichen Zettel unterschrieben. Dann allerdings kam von der Agentur die Ansage, dass ich allerdings erst endgültig aus dem Vertrag gelassen werden könne, falls meine Ex die Wohnung alleine bezahlen kann. Nun ist ihre finanzielle Situation etwas spack, aber das soll/wird sich in den nächsten Monaten ändern. Die Frage ist allerdings: ist es rechtens, dass mein Vertrag an diese Bedingung gekoppelt ist? Im Vertragstext steht nichts dergleichen drin, sprich meiner Meinung nach ist diese Forderung für mich hinfällig. Mein Vater hat beim Einzug in die WG bzw. erneut beim Einzug meiner Ex eine Bürgschaft für beide Mietparteien unterzeichnet. Die Befürchtung ist also, dass noch Kosten auf ihn zurückfallen könnten. Ich möchte nämlich möglichst bald das dafür genutzte Bankkonto schließen, da ich jetzt nicht mehr in der Bunzrepublik residiere und wenn sie bzw. ihr Bruder sich nicht rechtzeitig darum kümmern, könnten die Agentur zuerst versuchen bei mir anzuklopfen. Beide führen nämlich nicht unbedingt ein organisiertes Leben.
Das Verhältnis zur Ex ist jetzt freundschaftlich, sprich von dieser Seite aus muss ich höchstwahrscheinlich keine Schwierigkeiten fürchten. Sie wird auch bald dort ausziehen und die Wohnung ihrem Bruder überlassen, wobei ich gerade nicht weiß ob die Zweijahresfrist auch für sie gilt und sie nicht so einfach rauskann. Das soll aber nicht mein Problem sein. Ich würde mich freuen, ein paar Meinungen dazu von eurer Seite aus zu hören.
€dit: Der Titel stimmt nicht ganz da es nicht im Vertrag steht, aber ich kann ihn jetzt anscheinend nicht mehr ändern.