Ungewöhnliche Mietvertragklausel - rechtens?

Müs Lee

Commodore
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Moinsen zusammen,

ich habe bis Anfang April mit meiner Jetzt-Ex in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, die einer älteren Dame gehört und von einer Agentur verwaltet wird. Das ist jetzt vorbei und ich habe Ende April den Mietvertrag gekündigt, er läuft Ende Juli aus. Die Vertragskonstellation war allerdings ungewöhnlich. Vorher wohnte ich dort rund ein Jahr lang mit einem Mitbewohner in einer Studenten-WG und wir hatten beide einen eigenen (den gleichen) Vertrag, sprich es gab kein Hauptmieter-/Untermieterverhältnis. Als der WG-Mitbewohner dann letztes Jahr auszog, musste ich dem zustimmen und einen Wisch unterschreiben, sodass ihm das erlaubt wurde. Meine Ex hat dann seinen Vertrag übernommen. Insgesamt wohnte ich etwas mehr als zwei Jahre dort, was auch der Mindestvertragslaufzeit entsprach.

Das gleiche Spiel hat sich jetzt erneut ergeben, meine Ex hat den gleichen Zettel unterschrieben. Dann allerdings kam von der Agentur die Ansage, dass ich allerdings erst endgültig aus dem Vertrag gelassen werden könne, falls meine Ex die Wohnung alleine bezahlen kann. Nun ist ihre finanzielle Situation etwas spack, aber das soll/wird sich in den nächsten Monaten ändern. Die Frage ist allerdings: ist es rechtens, dass mein Vertrag an diese Bedingung gekoppelt ist? Im Vertragstext steht nichts dergleichen drin, sprich meiner Meinung nach ist diese Forderung für mich hinfällig. Mein Vater hat beim Einzug in die WG bzw. erneut beim Einzug meiner Ex eine Bürgschaft für beide Mietparteien unterzeichnet. Die Befürchtung ist also, dass noch Kosten auf ihn zurückfallen könnten. Ich möchte nämlich möglichst bald das dafür genutzte Bankkonto schließen, da ich jetzt nicht mehr in der Bunzrepublik residiere und wenn sie bzw. ihr Bruder sich nicht rechtzeitig darum kümmern, könnten die Agentur zuerst versuchen bei mir anzuklopfen. Beide führen nämlich nicht unbedingt ein organisiertes Leben.

Das Verhältnis zur Ex ist jetzt freundschaftlich, sprich von dieser Seite aus muss ich höchstwahrscheinlich keine Schwierigkeiten fürchten. Sie wird auch bald dort ausziehen und die Wohnung ihrem Bruder überlassen, wobei ich gerade nicht weiß ob die Zweijahresfrist auch für sie gilt und sie nicht so einfach rauskann. Das soll aber nicht mein Problem sein. Ich würde mich freuen, ein paar Meinungen dazu von eurer Seite aus zu hören.

€dit: Der Titel stimmt nicht ganz da es nicht im Vertrag steht, aber ich kann ihn jetzt anscheinend nicht mehr ändern.
 
Müs Lee schrieb:
dass ich allerdings erst endgültig aus dem Vertrag gelassen werden könne, falls meine Ex die Wohnung alleine bezahlen kann
Spontan würde ich sagen: Du hast fristgerecht und ordentlich gekündigt und deine Ex hat akzeptiert dass sie die Wohnung alleine weiter nutzt/zahlt.

Es wäre hier aber schon wichtig zu wissen was für ein Dokument (aka. "Wisch") du und sie unterschrieben haben.

Ich denke der Vermieter hat primär Sorge dass deine Ex die Miete nicht alleine Stemmen kann.
Vielleicht bietet sich hier die Option an dass deine Ex einen Mietvorschuss (aus anderen Quellen, geliehen/Kredit) zahlt um den Vermieter zu beruhigen.

Mein Vater hat beim Einzug in die WG bzw. erneut beim Einzug meiner Ex eine Bürgschaft für beide Mietparteien unterzeichnet. Die Befürchtung ist also, dass noch Kosten auf ihn zurückfallen könnten.
Das ist ja der Sinn einer Bürgschaft. Wenn dein Vater für deine Ex bürgt muss er natürlich auch blechen wenn deine Ex das nicht macht.
 
h00bi schrieb:
deine Ex hat akzeptiert dass sie die Wohnung alleine weiter nutzt/zahlt.
Noch ist das nur angekündigt, sie muss noch einen Gehaltsnachweis und eine Sicherheit ihrer Eltern oder von sonstwem organisieren. Wie schon geschrieben, wenig Organisation in ihrem Umfeld. Ich bearbeite sie und ihren Bruder aber immer mehr, dass sie mal in die Pötte kommen. Falls ihr Bruder einfach ohne große Umschweife seine WG da starten kann, kann ggf. einer seiner Mietpartner die nötigen Papiere organisieren.

h00bi schrieb:
Es wäre hier aber schon wichtig zu wissen was für ein Dokument (aka. "Wisch") du und sie unterschrieben haben.
Nichts Vorgegebenes. Als der Mitbewohner umzog hatte er einen kurzen Text aufgesetzt, in dem sinngemäß stand, dass er kündigt und ich weiterhin im Mietverhältnis bleibe. Beide Unterschriften drauf, fertig. Ähnlich habe ich es bei meinem Auszug gehandhabt, das wurde auch von der Agentur akzeptiert.

h00bi schrieb:
Ich denke der Vermieter hat primär Sorge dass deine Ex die Miete nicht alleine Stemmen kann.
Das ist selbstverständlich nachvollziehbar, aber im Endeffekt nicht mein Problem. Wie ich das sehe, habe ich meine rechtlichen Pflichten erfüllt. Dass dann mein Vater nach Beendigung meines Mietverhältnisses weiter dafür aufkommen sollte halte ich für fragwürdig bzw. nicht in Ordnung.
 
Beide den gleichen Vertrag ?
Auf deutsch: Ihr seid beide Hauptmieter auf einem Vertrag?

Dann kann idR nur gekündigt werden, wenn beide Parteien den Mietvertrag kündigen.
Insofern ist es im Ermessen des Vermieters, Dich allein aus dem Vertrag zu entlassen, wenn die andere Partei nachweisen kann, dass sie die monatlichen Forderungen erfüllen kann.
Und wenn Dein Vater für den Vertrag als Ganzes gebürgt hat, kommt er da auch nicht so ohne Weiteres raus.

Es ist keine Option, schlicht gemeinsam aus der Bude auszuziehen, den Vertrag also gemeinsam zu kündigen?
 
Dann hätte dein Vater nicht unterschreiben sollen, wenn er nicht bürgen wollte
 
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@ hamju: Ja, den gleichen Vertrag. Dann scheint das doch nicht so ungewöhnlich zu sein wie ich dachte, ok. Auf eine gemeinsame Kündigung wird es dann wohl hinauslaufen müssen.

@ SpookyFBI: Sehr guter Tip, äußerst hilfreich. Glückwunsch.
 
Ich danke dir und den anderen Helfern auch herzlichst, damit müsste ich alle relevanten Informationen haben :)
 
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