unsachgemäße Displayreparatur - nun Wasser im Gerät

wasd123

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

zunächst einmal: Ich will hier keine Rechtsberatung oder sowas. Aber vielleicht hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und kann mir dazu was sagen.

Bitte haltet euch mit Aussagen wie "MediaMarkt / Apple (die Hauptakteure) ist ein Drecksverein" zurück, das hilft mir nicht.

Folgender Fall:
Ich habe ein iPhone 17 Pro. Vor ca. 5 Monaten ist mir das Gerät leider aus der Hand gerutscht und "natürlich" so ungünstig auf das Display gefallen, dass es direkt defekt war. Keine Rissen oder so im Display, aber danach leider Anzeigefehler. Das restliche Gerät sieht nach wie vor aus wie neu, keine Macken, Dellen, Verformungen oder gar Kratzer.
Das war auch das einzige Mal das es mir hingefallen ist.

Zur Reparatur habe ich offiziell über Apple einen Reparaturantrag gestellt, worauf ich an MediaMarkt als autorisierten Service Provider verwiesen wurde. Ich habe extra mehr Geld für die Reparatur bezahlt und bin nicht zu einem x-beliebigen Reparaturservice gegangen, damit die Reparatur auch in der Qualität durchgeführt wird, wie von Apple vorgesehen ist. Mit originalen Teilen und der Garantie, dass das Gerät nachher die ursprüngliche IP68 Zertifizierung hat.

Vor ein paar Tagen ist es dann passiert:
Nachdem ein Bekannter von mir beim gemütlichen Beisammensein im Garten eine Getränk umgeworfen hat, habe ich das Gerät zunächst abgeputzt. Ich bemerkte aber einen leichten Schimmer auf eine der Kameralinsen. Damals bin ich davon ausgegangen es wäre Dreck vom Getränk gewesen, heute würde ich eher vermuten, dass da bereits Flüssigkeit im Gerät war.

Um diesen "Dreck" abzuspülen, wollte ich es fix im Pool abwaschen. Es kam wie es kommen musste - dabei ist es aus der Hand gerutscht. Es lag für etwa 20 bis 30 Sekunden in knapp 1 Meter Tiefe, bis der Sohn es rausgefischt hat. Eigentlich ein absoluter Witz für die IP68-Zertifizierung, da das iPhone 17 Pro ja angeblich bis zu 6 Meter und 30 Minuten schützen soll.

Wichtig an der Stelle: Die Zertifizierung gibt lediglich an, dass das Gerät unter Laborbedingungen den oben genannten Schutz aufweist. Drum stellt sich Apple (andere Hersteller aber auch) eigentlich bei sämtlichen Wasserschäden quer.
Ergebnis: Totalausfall, Wasser ist nun definitiv eingedrungen.

Da mir diese Spitzfindigkeit mit der IP68-Zertifizierung nicht bekannt war, hatte ich das Gerät vor dem Displaytausch aber auch schonmal mit im Wasser - deutlich länger und auch ein wenig tiefer. Keine Probleme.
Und auch etliche Videos und Tests im Netz zeigen, dass das Gerät sowas eigentlich locker wegstecken müsste.

Da das Gehäuse wie erwähnt wie neu ist, gehe ich davon aus, das MediaMarkt beim Displaytausch geschlampt und die Dichtlippe nicht richtig erneuert oder unsauber verklebt hat.

MediaMarkt stellt sich (wie zu erwarten) erst mal quer. Es kommen die typischen Phrasen:
"Wasserschäden sind nie abgedeckt" und "Die IP68-Zertifizierung lässt eben mit der Zeit nach".
Nach 5 Monaten?! Bei einem Gerät ohne jegliche Gebrauchsspuren?!

Kleines aber interessantes Nebenschauspiel:
Bevor das Gerät innerhalb von MediaMarkt zur Begutachtung verschickt wurde, war ich mit dem Gerät in einer anderen Filiale in der Nähe. Da der Techniker im Ursprungsmarkt, welche die Reparatur damals durchgeführt hat, bereits seit einigen Monaten erkrankt ist (und scheinbar hat jede Filiale nur einen solchen Apple-zertifizierten Mitarbeiter), war es nun eben ein Markt in der Nähe.

Der Kollege teilte mir bereits nach wenigen Sekunden der Begutachtung mit, dass das Display nicht richtig verklebt sei. Zudem hatte er die Mutmaßung, dass der Kollege augenscheinlich mit Isopropanol gearbeitet hat, was seitens Apple nicht erlaubt sei. In einem Nebensatz ließ er gar verlauten, dass das vielleicht sogar den Job des Kollegen kosten könnte, weil Apple sowas sehr ernst nimmt.

Leider habe ich nicht nachgebohrt und gefragt woran genau er es erkennen wurde, da er mir direkt seine Kontaktdatenaufgeschrieben hat und meinte, mein Markt könnte Ihn gerne kontaktieren. Ich dachte es geht dann seinen Weg.
Ich nehme an er hat mit seinem geschulten Auge direkte Merkmale erkannt. Er hat auch am Display rumgedrückt - ich vermute (!) er konnte das Display minimal eindrücken, was natürlich nicht sein sollte.

Jetzt steht also "Wasserschäden sind nie abgedeckt" gegen "unsachgemäße Reparatur, was die garantierte Herstellung der IP68 Zertifizierung nicht wieder hergestellt hat".

Wir befinden uns innerhalb der ersten 12 Monate nach der Reparatur, sprich: es gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB). MediaMarkt müsste mir also beweisen, dass sie fehlerfrei gearbeitet haben. Jetzt frage ich mich halt, wie man sowas beweist, ob dies in einem solchen Fall überhaupt von belangen ist, oder aber ob sie auch einfach sagen können "ja, haben wir" und die Sache ist wieder vom Tisch.

Das Gerät befindet sich derzeit noch bei MediaMarkt wo es untersucht wurde. Den Zustand des Gerätes kenne ich nicht. Ich habe ein wenig Sorge das es aufgemacht wurde, sodass auch ich mich nicht nochmals genau mit dem Zustand vertraut machen kann. Ich habe zwar sehr sorgfältig Aufnahmen vom Gerät angefertigt bevor ich es weggegeben habe und (meine ich zumindest) darauf auch minimale Unebenheiten in der Displayauflage zu erkennen, aber so ganz ganz sicher bin ich mir nicht.

Was mich wirklich sauer macht:
Jetzt haben die das Gerät extra weggeschickt um mir dann zu sagen "naja, also Wasserschäden sind ja sowieso nicht abgedeckt". Es wurden lediglich die Schäden festgestellt, welche im Prinzip ebenfalls egal sind, weil bei einem Wasserschaden niemals eine Reparatur stattfindet, weil man nicht weiß was alles beschädigt sein kann. Wasserschäden werden immer komplett getauscht.

Es wurde aber NICHT geprüft ob die Reparatur überhaupt ordentlich abgewickelt wurde. Der Kollege aus dem anderen Markt hat direkt Mängel festgestellt. Er wurde weder kontaktiert, noch ist irgendwie darauf eingegangen worden.
Dann hätten sie es auch gar nicht erst wegschicken müssen, wenn "Wasserschäden sind nie abgedeckt" feststeht.

Was meint ihr?

Anbei auch mal zwei Bilder. Von unten und oben. Vielleicht bilde ich es mir auch nur ein, aber ich meine da bereits Unterschiede festzustellen, wo oben das Display minimal mehr rausschaut. Bei sowas versteht Wasser halt keinen Spaß.
Generell weiß ich nicht, ob selbst dieser 1/4mm aus dem Gehäuse raus schon sein darf?! Leider habe ich keine Vergleiche von anderen iPhone 17 Pro Modellen.
 

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Der größte Fehler war das Gerät überhaupt viel Wasser auszusetzen. Die sind zwar alle IPX, aber das ist eigentlich nur Marketing, da dir das nicht viel bringt und die Hersteller sich trotzdem rauswinden (empfinde ich auch als Frechheit).

Ich befürchte, du wirst wohl auf dem Schaden sitzen bleiben, da du auch ohne Reparatur auf diesem sitzengeblieben wärst.
 
Jetzt abgesehen von irgendwelchen Zertifizierungen oder Garantiebedingungen: Wenn ein Gerät nicht explizit für Unterwasserbetrieb gebaut und gedacht ist, würde ich es nicht ins Wasser geben oder darin untertauchen.
Wenn du das ersetzt haben möchtest, dann gibt es da nur einen Weg mit Gericht und Sachverständigen. Auch Garantie wäre in dem Fall falsch, sondern Gewährleistung. Denn IP68 ist da ganz klar definiert.
 
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Ich möchte eher die Schiene fahren, dass das Display generell unsachgemäß repariert wurde, was nun unweigerlich zu Folgeschäden geführt hat. Selbst ohne Wasserschaden wäre das Gerät so nicht in Ordnung gewesen.
 
RedPanda05 schrieb:
Ich befürchte, du wirst wohl auf dem Schaden sitzen bleiben, da du auch ohne Reparatur auf diesem sitzengeblieben wärst.
Fuerchte ich auch. Apple schliesst saemtliche Wasserschaeden in ihrer Garantie explizit aus. Auch ganz ohne den Displaytausch.

Inwieweit man das als Sachmangel ruegen kann weiss ich nicht.
Mein Laienempfinden sagt, dass da was machbar sein sollte, immerhin wird es mit IP Rating beworben.
Aber gegen Apple? Und dann mit den Umstanden mit der Reparatur? Duerfte sehr schwierig sein.
 
wasd123 schrieb:
Wir befinden uns innerhalb der ersten 12 Monate nach der Reparatur, sprich: es gilt die gesetzliche Beweislastumkehr (§ 477 BGB). MediaMarkt müsste mir also beweisen, dass sie fehlerfrei gearbeitet haben. Jetzt frage ich mich halt, wie man sowas beweist, ob dies in einem solchen Fall überhaupt von belangen ist, oder aber ob sie auch einfach sagen können "ja, haben wir" und die Sache ist wieder vom Tisch.

Leider ein Fehlschluß, 477 BGB bezieht sich auf den Verbrauchsgüterkauf. Eine Reparatur ist jedoch in aller Regel ein Werkvertrag (631ff BGB) mit anderen Regelungen, insbs. keiner Beweislastumkehr.
 
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wasd123 schrieb:
dass das Display generell unsachgemäß repariert wurde
Auch dies wäre Gewährleistung. Jetzt wäre die Frage, wer hier der Partner ist. Also wen du da in die Pflicht nehmen musst. Apple, Mediamarkt, dem sein Reparateur? Letzterer wohl weniger. Apple, da du dort den Reparaturantrag gestellt hast, oder Mediamarkt, da du denen ev. den Auftrag erteilt hast mit Abrechnung über Apple.
Aber wie schon geschrieben wurde: die Beweislastumkehr wird hier wohl nicht gelten und das wird teuer.
 
aber MediaMarkt bietet doch auch eine 12 monatige Garantie auf die Apple-Reparaturen.
"Auf alle Apple Reparaturen gewähren wir dir eine Garantie von 12 Monaten."
sowie auch die Aussage:
"12-monatige Gewährleistung auf die durchgeführten Reparaturen"

Greift das nicht dennoch?
 
Ich finde die Garantiebedingungen fuer Reparaturen bei Media Markt online nicht.
Hast du da was in die Hand bekommen und unterschrieben?
EDIT: Wenn sie sich damit daruaf beziehen, dass die originale Apple Garantie gilt, auch nach der Reparatur, sind sie (und Apple) raus, denn wie schon erwaehnt, sind Wasserschaeden dort explizit ausgeschlossen.
/EDIT

Bei Gewaehrleistung duerfte gelten was @Madcat69 schon geschrieben hat, das es keine Beweislastumkehr gibt, und du beweisen musst, dass die Reparatur unsachgemaess war.
 
Ja, das habe ich auch gefunden.
Das strotzt vor "weichgespuelten" Angaben. Und "Über 12 Monaten [sic] Garantie freuen" ist mehr als schwammig.

Apple selbst gibt an, dass bei einer Reparatur bei einem autorisierten Partner, was Media Markt ja ist, die Garantie durch Apple weiter gilt:
https://support.apple.com/de-de/repair
Das ist dann mit allen damit verbundenen Einschraenkungen dieser Garantie.

https://www.apple.com/legal/warranty/products/germany-universal-warranty.html
Diese Garantie gilt nicht für Folgendes: [...] (d) Schäden, die auf Unfälle, unsachgemäße Verwendung, Brände, Kontakt mit Flüssigkeiten, Erdbeben oder andere äußere Ursachen zurückzuführen sind, [...]
 
wasd123 schrieb:
Das Du hier rechtlichen Rat einholen solltest, z. B. von Deiner örtlichen Verbraucherzentrale.
 
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Da ich jetzt keinerlei Sternchen oder ähnliches dort finde, sehe ich aber auch keine wirklichen Einschränkungen.
Ich weiß nicht, ob man es von einem Endverbraucher verlangen kann, in die tiefsten Abgründe von Beschränkungen klettern zu müssen, um am Ende herauszufinden, was abgedeckt ist und was nicht.
Zumal diese ja dort auch ganz offensichtlich nicht aufgelistet sind.
Somit würde ich jetzt als Laie erstmal sagen, dass MediaMarkt mir 12 Monaten Garantie und Gewährleistung auf die Reparatur gibt.

Ganz davon abgesehen:
Ich hatte auch jetzt eben einmal Kontakt mit Apple selbst. Diese haben mich jetzt trotz Wasserschaden nicht sofort abgeblockt. Im Gegenteil, die möchten sich das Gerät einmal selbst anschauen.
Jetzt hoffe ich ein weiteres Mal, dass das iPhone weiterhin zusammengebaut ist.

Ich habe nun die Rückgabe des Gerätes eingefordert.
 
Pfeif auf Garantie. Da bist ziemlich machtlos, da erstmal Feuchtigkeitsschäden ausgeschlossen sind. Aber Gewährleistung auf die Reparatur inkl. Folgeschäden hast du. Nur mußt DU es "leider" beweisen. Und da muß man in Vorleistung mit ungewissen Ausgang vor Gericht gehen.
 
Traut sich niemand das Offensichtliche auszusprechen?
Es gibt keine Garantie bei Wasserschaden.
Es ist nun Wasser getaucht, kaputt.
Mit oder ohne Reparatur seitens MM gibt es keine Garantie/Gewährleistung.
Einzig was bleibt: Die Hoffnung, dass das Handy ohne Reparatur den Tauchgang vielleicht überlebt hätte.
Was ist denn eigentlich mit dem Bekannten, der das Handy in Kaltgetränke gebadet hat?
Haftpflicht?
Nee, geht ja auch nicht, weil es danach im Pool versenkt wurde....
Irgendwie bleibst du derjenige welche 🤷
 
Joker (AC) schrieb:
Traut sich niemand das Offensichtliche auszusprechen?
Es gibt keine Garantie bei Wasserschaden.
Es ist nun Wasser getaucht, kaputt.
Mit oder ohne Reparatur seitens MM gibt es keine Garantie/Gewährleistung.

Das sind zwei unterschiedliche Punkte. Die ggfs. gerichtlich zu klärende Frage wäre, ob der Flüssigkeitsschaden bei einer sachgemäßen Reparatur auch eingetreten wäre oder nicht. Dieser Punkt ist m.A.n. unabhängig vom Bestehen der Garantie, weil er auf eine Schlechtleistung des Werkvertrages abstellt. Deswegen würde ich mich durchaus einmal rechtlich beraten lassen.

Joker (AC) schrieb:
Einzig was bleibt: Die Hoffnung, dass das Handy ohne Reparatur den Tauchgang vielleicht überlebt hätte.
Was ist denn eigentlich mit dem Bekannten, der das Handy in Kaltgetränke gebadet hat?
Haftpflicht?
Nee, geht ja auch nicht, weil es danach im Pool versenkt wurde....
Irgendwie bleibst du derjenige welche 🤷

Ja, die Schritte nach dem Verschütten haben den Weg versaut, ansonsten wäre da die Haftpflicht in Rennen gewesen.
 
Madcat69 schrieb:
Deswegen würde ich mich durchaus einmal rechtlich beraten lassen.
Wobei festzuhalten ist, dass die Erfolgsaussichten gen Null tendieren.

Bei einer fehlerhaften Reparatur greift die Gewährleistung auf die Reparaturleistung nach Werkvertragsrecht.

Der TE muss nachweisen, dass der Fehler des Erst-Technikers (Einsatz von zu viel Isopropanol) die direkte Ursache für das spätere Eindringen des Wassers war.

Die Aussage eines Technikers aus einer anderen Filiale ist rechtlich kein Beweis, sondern lediglich eine subjektive Vermutung (Parteivortrag).

Selbst wenn der Kleber angelöst war, ist das primäre Schadensereignis das Hineinfallen in den Pool (äußere Einwirkung/Unfall). MediaMarkt wird argumentieren, dass ein iPhone ohnehin niemals zu 100 % wasserdicht ist und der Sturz in den Pool den Schaden so oder so verursacht hätte.
 
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Ist es bei Apple (und vermutlich auch Samsung) nicht so, das die gesamte IP Zertifizierung nach der Reparatur erlischt?

Kenne das auch von MM und Apple Care nur so. Da wurde nie was anderes garantiert.
 
@Löschknecht nein, das steht so nirgends. Andererseits steht dort aber auch nicht wörtlich, dass der Schutz nach IP68 wieder hergestellt wird.
Sie schreiben das die ursprünglichen Geräteeigenschaften wieder hergestellt werden. Da das Gerät ursprünglich ein IP68-Rating hat, muss dies entsprechend auch wieder hergestellt werden.

@Froki
ich verstehe deinen Punkt - genau das sagt MediaMarkt ja auch.

Ich rede aber von einer unzureichenden Reparaturleistung. Die können ja auch nicht einfach sämtliche Dichtungen ganz weglassen und dann sagen "ja sorry, aber Wasserdicht ist es ja ohnehin nicht".

Ich will dem Techniker ja auch gar nichts Böses unterstellen. Fehler können halt passieren. Aber wenn hier leider geschlampt wurde, dann ist das Wasser und die daraus entstandenen Folgeschäden das Symptom, welches die unzureichende Reparaturleistung letzten Endes aufgedeckt hat.

Wäre statt Wasser nun Staub eingedrungen, dann wäre die gleiche schlampige Reparatur plötzlich ein Nachbesserungsgrund? Denn Staub schließt Apple nicht aus den Garantiebedingungen aus.
 
wasd123 schrieb:
Wäre statt Wasser nun Staub eingedrungen, dann wäre die gleiche schlampige Reparatur plötzlich ein Nachbesserungsgrund? Denn Staub schließt Apple nicht aus den Garantiebedingungen aus.
Deine Argumentation trifft den rechtlichen Kern exakt.
 
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