Unterstützung für eine eigene Wohnung

MCSA_2oo7

Lt. Junior Grade
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Okt. 2007
Beiträge
438
Hallo Liebe CB'ler,

ich wollte mich mal Informieren.


Ich bin 17 Jahre alt und werde am 24.01.2010 18 Jahre alt.
Meine Mutter zieht zum 01.04. weg.
Da ich aber meine Schule weiter machen wollte, würde ich gerne Unterstützung vom Arbeits.- oder Sozialamt haben, damit ich eine eigene Wohnung
beziehen, meine Schule fortsetzen und eine Ausbildung anfangen kann.

Ich habe bei meinem Sachbearbeiter schonmal angefragt, wie das aussieht mit Unterstützung.
Da hat sie es aber verneint und sagte, es würde kein Grund vorliegen.

Jetzt sieht die Sachlage aber wieder ganz anders aus.
Müsste man mich jetzt Unterstützen, oder sind meine Eltern für mich zuständig?

Es gibt ein Gesetz, dass die Eltern verpflichtet, bis zum 25. Lebensjahr für die Kinder aufzukommen, kann aber in besonderen Fällen,
zu Ausnahmen führen.


Ich habe schon gesucht und mich ein wenig Informiert, aber ich würde gerne noch mehr Informationen haben.


Könnt ihr mir weiter helfen?

Mit frendlichen Grüßen

Marcel
 
kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass du da was bekommst. du kannst selbst ja praktisch nichts beisteuern da du ja noch nichts verdienst, deshalb sind deine eltern zuständig. lasse mich aber gerne verbessern wenn jemand mehr weiß ;)
 
Stichwort BAföG?

Prinzipiell sind deine Eltern unterhaltspflichtig, bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast, die dir ermöglicht, Geld zu verdienen. Ausnahmen sollte es da eigentlich keine geben? Wär ja noch schöner, wenn Eltern ihre Kinder einfach so sitzen lassen könnten. Sobald die Kinder eigenes Geld verdienen, können deine Eltern die Zahlungen logischerweise einstellen, aber bis es so weit ist, haben sie für dich zu sorgen, Punkt.

Wollen sie dir die Kohle dafür nicht geben, kannst du sie einfordern. Oder das Problem vorübergehend auf den Staat abwälzen und BAföG als Vorausleistung beantragen, der Staat holt sich das dann in der Regel von deinen Eltern wieder.

Es sei denn, es gibt dort nix zu holen - dann ist die ganze Sache aber relativ einfach: BAföG beantragen, jeden Monat 650,- kriegen, glücklich werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

für mich sieht das zwischen den Zeilen gelesen nicht nach einer gütigen Trennung aus. Ich würde einmal zum Jugendamt gehen und mich informieren, was Du machen kannst.

Gruß m@c hero
 
Okay, ich bedanke mich erstmal für die guten Antworten.
Mit dem BAföG komm ich zwar gerade nicht so klar, aber ich gucke mal.

Ich werde nächste Woche erstmal meinen termin beim Arbeitsamt wahrnehmen und dann sehe ich mal weiter.

MfG
 
Da du noch in der ausbildungbist. Unterhalt von den Eltern.
 
Ist die Fortsetzung der Schule denn nicht am neuen Wohnort der Mutter möglich? Normalerweise ziehen Kinder doch mit ihren Eltern mit um...
 
Das problem wäre, dass ich dann jeden Tag mindestens 1 Stunde mit dem Bus fahren müsste und da die Schule um 18Uhr beginnt und um 21Uhr aufhört, wäre das halt ein wenig umständlich. ( Abendschule )

Das zweite Problem ist, dass meine Mutter in eine 2 1/2 Zimmer Wohnung zieht und kein Platz für mich wäre, da sie mit ihrem Mann in eine neue Wohnung zieht.

MfG
 
wenn bafög nicht drin ist, könnte dir evtl wohngeld zustehen

dafür müssten bei dir allerdings auch kosten für die wohnung entstehen...

@ Gradenkov: wohngeld gibts nicht beim arbeitsamt, sondern beim sozialamt ;)
 
Ist deine Abendschule zweiter Bildungsweg? Dann steht dir (rückzahlungsfreies!) BAföG zu. Deine Mietaufwendungen werden auch zu einem Teil in den BAföG-Betrag eingerechnet.
 
Für den Besuch einer Abendschule bzw. einer Aufstiegsbildung steht dir auf jedenfall das Schülerbafög zu. Sofern deine Eltern nicht zu viel verdienen/vermögen besitzen, wirst du dies auch bekommen.
Das Schülerbafög musst du auch nicht zurückzahlen, ist auch relativ unabhängig vom Alter (kannst du auch mit 25 und drüber in Anspruch nehmen, wenn man schulisch sich ausbilden lässt oder weiterbildet, auch als Schüler unter 18 Jahre kann man es bekommen). Abhängig ist das Schülerbafög aber von dem Geld was deine Eltern so bekommen, für das Amt ist absolut irrelevant ob sie eine Hypothek oder sonstiges abbezahlen müssen und so unterm Strich kein Geld für dich und deiner Wohnung hätten. Bekommen sie zuviel, bekommst du im schlimmsten Falle kein Bafög.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du vor deiner Abendschule bereits auf eigenen Beinen gestanden (also selbst Geld verdient, etc.) hast, dann ist die BAföG-Berechnung elterunabhängig.

Lass dich am besten von den Leuten deines zuständigen BAföG-Amtes, hinsichtlich deines Falles, aufklären!
 
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