Unverlangter Newsletter

klamost

Lt. Junior Grade
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Sep. 2006
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321
Hallo zusammen,

Wenn ich einmal im Internet eingekauft habe, so passiert es sehr oft, dass ich einen Newsletter erhalte. Obwohl ich gleichen nicht angefordert habe, kommt dieser Newsletter trotzdem unverlangt zu mir.

Das ist ja so nicht ganz rechtens, denn um dies auf legalen Füßen erscheinen zu lassen, ist unbedingt das Einverständnis des Betreffenden notwendig. Wenn dies aber trotzdem geschieht – ohne Einwilligungserklärung – dann ist das erst einmal eine gesetzwidrige und illegale Aktion.

Der Gesetzgeber lässt einen da nicht ganz wehrlos zurück. Soll heißen, man hat das Recht, eine Unterlassungerklärung einzufordern. Die einzelnen Passagen dazu sind im BGB, §§ 1004, 823 geregelt.

In meinem Falle habe ich einen Händler auf diesen Umstand hingewiesen und eine Unterlassungserklärung eingefordert. Alles ging dem Händler mit Einschreiben zu und einer Fristsetzung. Ich erhielt keine Antwort und auch keine Unterlassungserklärung.

Dass ein Anwalt jetzt sofort mit einer Abmahnung beginnt, liegt nicht so in meiner Absicht. Ich möchte ganz einfach nur, eine unterzeichnete Unterlassungserklärung.

Meine konkrete Frage nun: wenn ich diese Unterlassungserklärung nun über einen Rechtsanwalt einfordere. Wer trägt dazu die Kosten? Während bei einer Abmahnung es klar ist, dass der Abzumahnende die Kosten trägt, ist mir dies bei einer Einforderung zu einer Unterlassungserklärung unklar.

Wer kennt sich aus oder hat Ähnliches schon einmal hinter sich gebracht oder weiß etwas?
 
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Ganz sicherlich, aber wenn alles mit hohen Kosten verbunden ist, da will ich erst garnicht in ein Gespräch.

Bedenke, wenn die Sache daneben geht, also der Betreffende eine "arme Maus" ist und dort nichts zu holen ist, so geht der Rechtsanwalt dann auf dich los mit seinen Kosten.
 
Ich weiß nicht, wo du oftmals einkauft, aber mir passiert soetwas eigentlich eher selten. Will heißen, wenn ich einen bekomme, habe ich ihn oftmals auch aboniert. Meistens um irgendeinen Rabatt zu bekommen. Aber sei's drum...


Tipp:
Wenn du von dem besagten Händler keine weiteren Newsletter mehr bekommst, so würde ich dir empfehlen, den Ball flach zu halten, und die Sache als erledigt anzusehen.
Erst wenn der Händler dir weiter unaufgefordert Newsletter schickt, würde ich mir weitere Gedanken machen. Bitte beachte, dass die Entfernung aus der 'Aboliste' oftmals ein paar Tage in Anspruch nehmen kann, bis sie wirksam wird.

Als weiteren Tipp:
Wenn man außerhalb seiner "normalen Händler" mal etwas "außerhalb der Reihe" bestellt, bieten sich Wegwerfadressen an. Bei einigen Mailanbietern sind diese sogar bereits in den Paketen enthalten.
Wenn das nicht geht, wäre eine weitere Alternative die Verwendung einer Alias-Adresse. Auch die läßt sich relativ schnelll und problemlos ins Nirwana schicken, wenn das Gegenüber es partout nicht lernen will.

$0.02
 
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klamost schrieb:
In meinem Falle habe ich einen Händler auf diesen Umstand hingewiesen und eine Unterlassungserklärung eingefordert. Alles ging dem Händler mit Einschreiben zu und einer Fristsetzung. Ich erhielt keine Antwort und auch keine Unterlassungserklärung.
Wow du musst ja Zeit haben….. alleine der Text hier wäre mir schon zu aufwendig gewesen. Das Ganze ist mit einem Klick auf einem Link ganz unten in der Mail zu beenden. Mit was für Sachen die Leute unser Rechtssystem beschäftigen wollen ist schon fast krank….
 
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Die meisten Rechtsprobleme in dem Bereich hätten wir aber eben auch einfach nicht, wenn die absolute Mehrzahl aller gewerblichen Verkäufer Kunden, insbesondere Verbraucher, sowie deren Rechte achten und respektieren würde.

So lange es aber auch bei großen Elektronikladenketten zur Geschäftspolitik gehört, Verbraucher über den Tisch zu ziehen, halte ich es nur für richtig und gut, wenn wenigstens irgendjemand seinen Arsch hoch bekommt und diese Gauner außergerichtlich und gerichtlich in die Schranken weist. Würden das weit mehr Leute tun, würden diese Läden - aufgrund der nicht mehr gegebenen Wirtschaftlichkeit dieses Tuns - davon abrücken.


Wie das hier im Einzelfall aussehen mag möchte ich nicht beurteilen. Im Zweifel ruft man halt kurz bei seinem Anwalt an und fragt nach, wer eventuelle Kosten zu tragen hätte.
 
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Wenn ich ungefragt Newsletter bekomme, war das die letzte Email des Absenders, die ich zu Gesicht bekomme. Junk/Spam, Thema erledigt.
 
Idon schrieb:
Die meisten Rechtsprobleme in dem Bereich hätten wir aber eben auch einfach nicht, wenn die absolute Mehrzahl aller gewerblichen Verkäufer Kunden, insbesondere Verbraucher, sowie deren Rechte achten und respektieren würde.
Oder wenn die Kunden die AGB der Händler und die Dialoge der Webseiten zur Kenntnis nehmen würden. Denn in den AGB wird meist auf den Newsletter hingewiesen und dessen Erhalt nickt man in der Regel im Anmelde- und Bestellprozess auch mit ab.
 
Da an AGB, insbesondere gegenüber Verbrauchern, sehr hohe (Prüf-)Anforderungen gestellt sind, diese in aller Regel umfangreich und oft nicht zielgruppengerecht gestaltet sind, und letztlich eben für den Verbraucher fraglich ist, welche Klausel wie einbezogen und wirksam sein könnte, halte ich das doch für ziemliches Wunschdenken.

Ob hier im Rahmen von AGB überhaupt eine wirksame Zustimmung eingeholt werden darf, wäre auch gesondert zu prüfen.
 
areiland schrieb:
Denn in den AGB wird meist auf den Newsletter hingewiesen und dessen Erhalt nickt man in der Regel im Anmelde- und Bestellprozess auch mit ab.
Keine Ahnung, wo Du bestellst. Da, wo ich auf sowas hingewiesen werde, habe ich immer die Wahl, das auch abzuwählen. Das mag aber bei dubiosen Händlern aus dem Ausland anders sein.

Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, dafür dem Händler auf meine Kosten ein Einschreiben zu schicken oder gar einen Anwalt damit zu belästigen. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
 
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@gymfan
Was, denkst Du, hatte ich mit dem Hinweis, dass man seine Einbeziehung in den Verteiler des Newsletter im Anmelde- oder Bestellprozess selbst abnickt, wohl gemeint?

Übrigens bekomme ich äusserst selten unverlangte Newsletter, weil ich nämlich eben nicht alles abnicke, sondern entsprechende Dialoge zur Kenntnis nehme und gegebenenfalls die Zustimmung verweigere. Und im Zweifel widerrufe ich diese Zustimmung auf dem vom Versender vorgesehenen Weg, den es eigentlich immer gibt und der meist auch im Newsletter benannt wird.
 
areiland schrieb:
@gymfan
Was, denkst Du, hatte ich mit dem Hinweis, dass man seine Einbeziehung in den Verteiler des Newsletter im Anmelde- oder Bestellprozess selbst abnickt, wohl gemeint?
Keine Ahnung, was Du dann mit "in der Regel" und den AGBs meinst. Bisher gab es dort bei mir kein "in der Regel" sondern nur ein "immer". Dafür musste ich auch keine AGBs lesen sondern einfach nur jede Seite des Bestellformulars. Eine Variante mit "AGB Bestätigen und damit zwangsweise auch den Newsletter aboniert" ist mir noch nicht untergekomen und wäre auch in D nicht legal.
 
gymfan schrieb:
Eine Variante mit "AGB Bestätigen und damit zwangsweise auch den Newsletter aboniert" ist mir noch nicht untergekomen und wäre auch in D nicht legal.
Dann bestellt mal bei otto.de.
 
Wenn der Händler (a) mit der AGB einem bei der Bestellung nicht abwählbaren Newsletter verlangen sollten und (b) auch keine wirksame Möglichkeit zur Abbestellung bieten (die wurde dann wohl nach 2018 abgeschafft), könnten das zumindest schon zwei Gründe sein. Und ohne dass es jemand (oder gar mehrere extremst genervte ex-Kunden) melden, wird da wohl niemand etwas machen.

Das muss halt jemand beantworten/machen, der bei dem Laden schon bestellt hat.

Das nützt dem TO aber natürlich nichts, der will ja krampfhaft eine unterschriebene Unterlassungserklärung. Wie man bei einem solchen Laden nochmal bestellen kann, ist mir ein Rätsel.
 
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