Hallo zusammen,
Wenn ich einmal im Internet eingekauft habe, so passiert es sehr oft, dass ich einen Newsletter erhalte. Obwohl ich gleichen nicht angefordert habe, kommt dieser Newsletter trotzdem unverlangt zu mir.
Das ist ja so nicht ganz rechtens, denn um dies auf legalen Füßen erscheinen zu lassen, ist unbedingt das Einverständnis des Betreffenden notwendig. Wenn dies aber trotzdem geschieht – ohne Einwilligungserklärung – dann ist das erst einmal eine gesetzwidrige und illegale Aktion.
Der Gesetzgeber lässt einen da nicht ganz wehrlos zurück. Soll heißen, man hat das Recht, eine Unterlassungerklärung einzufordern. Die einzelnen Passagen dazu sind im BGB, §§ 1004, 823 geregelt.
In meinem Falle habe ich einen Händler auf diesen Umstand hingewiesen und eine Unterlassungserklärung eingefordert. Alles ging dem Händler mit Einschreiben zu und einer Fristsetzung. Ich erhielt keine Antwort und auch keine Unterlassungserklärung.
Dass ein Anwalt jetzt sofort mit einer Abmahnung beginnt, liegt nicht so in meiner Absicht. Ich möchte ganz einfach nur, eine unterzeichnete Unterlassungserklärung.
Meine konkrete Frage nun: wenn ich diese Unterlassungserklärung nun über einen Rechtsanwalt einfordere. Wer trägt dazu die Kosten? Während bei einer Abmahnung es klar ist, dass der Abzumahnende die Kosten trägt, ist mir dies bei einer Einforderung zu einer Unterlassungserklärung unklar.
Wer kennt sich aus oder hat Ähnliches schon einmal hinter sich gebracht oder weiß etwas?
Wenn ich einmal im Internet eingekauft habe, so passiert es sehr oft, dass ich einen Newsletter erhalte. Obwohl ich gleichen nicht angefordert habe, kommt dieser Newsletter trotzdem unverlangt zu mir.
Das ist ja so nicht ganz rechtens, denn um dies auf legalen Füßen erscheinen zu lassen, ist unbedingt das Einverständnis des Betreffenden notwendig. Wenn dies aber trotzdem geschieht – ohne Einwilligungserklärung – dann ist das erst einmal eine gesetzwidrige und illegale Aktion.
Der Gesetzgeber lässt einen da nicht ganz wehrlos zurück. Soll heißen, man hat das Recht, eine Unterlassungerklärung einzufordern. Die einzelnen Passagen dazu sind im BGB, §§ 1004, 823 geregelt.
In meinem Falle habe ich einen Händler auf diesen Umstand hingewiesen und eine Unterlassungserklärung eingefordert. Alles ging dem Händler mit Einschreiben zu und einer Fristsetzung. Ich erhielt keine Antwort und auch keine Unterlassungserklärung.
Dass ein Anwalt jetzt sofort mit einer Abmahnung beginnt, liegt nicht so in meiner Absicht. Ich möchte ganz einfach nur, eine unterzeichnete Unterlassungserklärung.
Meine konkrete Frage nun: wenn ich diese Unterlassungserklärung nun über einen Rechtsanwalt einfordere. Wer trägt dazu die Kosten? Während bei einer Abmahnung es klar ist, dass der Abzumahnende die Kosten trägt, ist mir dies bei einer Einforderung zu einer Unterlassungserklärung unklar.
Wer kennt sich aus oder hat Ähnliches schon einmal hinter sich gebracht oder weiß etwas?