UPS stellt an falsche Person zu; Begutachtung des Geräts

Ich glaube nicht, dass man dem Paketannehmer was kann. Der kann immer sagen - habe nicht auf die Adresse geguckt - auch wenn es etwas dreist war, das Gerät anzuschalten, etc. Abwickeln muss das UPS - und sich mit DELL einigen - aber das wird halt leider ein paar Tage dauern..
 
Notebook definitiv NICHT annehmen!!!
Annahme verweigern und dann mit DELL Rücksprache halten.

Und Anzeige gegen den Empfänger stellen, Briefgeheimnis, Unterschlagung und so...

puri schrieb:
Ich glaube nicht, dass man dem Paketannehmer was kann. Der kann immer sagen - habe nicht auf die Adresse geguckt - auch wenn es etwas dreist war, das Gerät anzuschalten, etc. Abwickeln muss das UPS - und sich mit DELL einigen - aber das wird halt leider ein paar Tage dauern..

Falsch, das ist Unterschlagung... das ist Strafbar.
 
Spawn182 schrieb:
Ich weiß nicht warum hier Leute auf den falschen Empfänger zeigen.
Das ist ganz einfach , der EMPFÄNGER hat das Paket geöffnet und damit gegen ein gezesetz verstoßen, was wiederum dazuführt das Seryogah´s Schwester ihn anzeigen könnte. Den die beschuldigte Person hätte nix weiter machen müssen als das Paket abzulehnen, oder was doch irgentwie er es ausversehen angenommen hat (wie das geht frag ich aber auch) zurück zu ups zu schicken und sagen er hat ein fehler gemacht. Ups hätte sich dann um alles weitere Gekümmert denke ich mal.Oder er hätte es im Ungeöffnet an den eigentlich empfänger senden können um einer evtl. Anzeige zu engehen !
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
Zuerst musst man die Sendung annehmen und danach kann man die begutachten. Also erst mal alles öffnen, auspacken und ausprobieren und dann erst die Sendung annehmen geht nicht.

Ich hatte schon beschädigte Pakete von DHL und dort haben mir die Lieferanten freundlicherweise erlaubt, das Paket vorm Unterschreiben zu begutachten. Gleiches hat auch UPS nun als "Lösung" angeboten. Sie bringen es her, ich begutachte es.
- ist was nicht in Ordnund: Schwester unterschreibt nicht und sie senden es zurück zu DELL
- ist es in Ordnung: Schwester unterschreibt und nimmt an. Sollte danach etwas sein, so hat UPS auch hier angeboten, es kostenfrei zurück zu DELL zu schicken.

#PITA schrieb:
Das Problem ist doch dass Dell alles richtig gemacht hat. Er kann das Notebook zwar zu Dell zurückschicken (Fernabgabegesetz), die ganze Bearbeitung dauert aber eine gefühlte Ewigkeit. Ich würde schon aus Prinzip gegen den Annehmer Anzeige erstatten wegen Unterschlagung und Verletzung des Briefgeheimnises.

Richtig, und da liegt meine Befürchtung, dass UPS es zurück nach DELL schickt, DELL dann meinen wird, UPS hätte Schuld, es dann wieder zurück schickt und erneut Probleme auftauchen bzw. sich das ganze auf eine lange Zeit ausdehnen wird.
Das ist der einzige Grund, wieso ich die Begutachtung überhaupt erst in Erwägung ziehe.

Tada100 schrieb:
Ist ja mal eine interresannte Geschichte.Neulich hatt ich ein Brief aus dem Nachbarhaus in meinem Briefkasten, hab mir erstmal ein schlüsel besorgt und den brief richtig zugestellt :D.Im nachhinnein hätte ich auch über den Hof an dem Briefkasten rankommen können.
back to Topic: Auf jeden fall mit der Polizei reden und zum Anwalt gehen und beraten lassen.Das Paket würde ich auch nicht annhmen , da es ja keine Neuware mehr ist.Hast du zufällig ein screenshot vom Online Tracking ?
Nein, aber ich hab diesen ausgedruckt.

puri schrieb:
Ich glaube nicht, dass man dem Paketannehmer was kann. Der kann immer sagen - habe nicht auf die Adresse geguckt - auch wenn es etwas dreist war, das Gerät anzuschalten, etc. Abwickeln muss das UPS - und sich mit DELL einigen - aber das wird halt leider ein paar Tage dauern..

Klar, ist mir auch schon geschehen, dass ich vergessen habe ein Notebook bestellt zu haben und es plötzlich geliefert wird. Bei Briefen ist es vielleicht möglich, da man Briefe durchaus erwartet. Bei Paketen, wo dick und fett DELL steht, sieht es etwas schwieriger aus.
 
Zuletzt bearbeitet: (Sprache)
Was hier wieder Leute mit halbwahren rechtlichen Einschätzungen um sich schmeissen....

Briefgeheimnis verletzt?

"...Tatgegenstand sind Schriftstücke..."

Laptop? Ja..ne is klar....

Der Empfänger dürfte auch nicht verpflichtet sein, sich darum zu kümmern, wenn er ein Paket erhält, was angeblich für ihn ist.

Das dürfte ähnlich gelagert sein, wie wenn ich was geschickt bekomme was ich nicht bestellt habe.
Auch dann bin ich nämlich nicht verpflichtet mich um eine Rücksendung oder ähnliches zu kümmern.

Unterschlagung?

Naja, das Paket hat er erstmal rechtmässig bekommen, da UPS hier den Fehler gemacht hat.
Muss er sich melden? Das führt wieder zur Frage weiter oben.

Ist hier jemand der Jura studiert hat, bevor die "Profis" wieder spekulieren?
Ergänzung ()

Tada100 schrieb:
Das ist ganz einfach , der EMPFÄNGER hat das Paket geöffnet und damit gegen ein gezesetz verstoßen!

So einfach ist es eben nicht.....
 
@Arcturus Wenn bei mir ein UPS (zu ersetzten mit anderen Lieferdiensten) Fritze ein Paket abgibt und sich ne Unterschrift geben lässt, dann könnte ich dumdreist denken es ist für mich. Was weiß ich Preisausschreiben, Oma schickt n Geschenk whatever. Dann reiße ich das vor Freude auf und yipiiii.

Mir ist klar das es ein Briefgeheimnis gibt.

Ansonsten sollte mich der Herr vom PDienst darauf hinweisen, ob ich ein Paket für jemand anderen annehmen kann und dann aushändigen. Da in diesem Besipiel die Person sogar woanders wohnt und vielleicht auch auf eine Delllieferung gewartet hat ist der Umstand nicht ganz so einfach zu klären.

Ich sage immer noch, das hat der liebe UPS Mensch verzapft und gut ist. Viel Wind um nichts :)


Sorry, UPS ist als Zusteller dafür verantwortlich, dass die Lieferung beim Empfänger ankommt und alles andere, wie Abgeben beim Nachbarn ist grob fahrlässig und geht auf deren Kappe. Das ist halt deren Risiko, Paket geht eventuell verloren oder erneut zustellen. Da rechnet sich zumindest in Deutschland noch ersteres.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch überhaupt nicht kompliziert. Das Notebook gehört noch nicht Deiner Schwester. Das Notebook gehört erst Deiner Schwester nach Gefahrenübergang. Also wenn Sie das Paket öffnet und die Annahme bestätigt. Bis dahin ist Dell verantwortlich egal ob sie etwas für das Schlamassel können oder nicht.

Außerdem gibt es auch noch das 14 tägige Rückgaberecht. In diesem Fall würde ich aber ganz einfach die Annahme verweigern und auf Neulieferung bestehen. Da so etwas in Standardprozessen immer schwierig ist abzubilden (bei Dell) würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und neu bestellen...

P.S.: Ob nun da irgendjemand das Paket geöffnet hat oder nicht. Ich würde mich nicht damit rumärgern. Soll Dell lösen. Es sei denn Du gehörst zu der Gattung "kleiner deutscher Polizist" der für jeden Scheiß seine Rechtschutzversicherung bemüht um Parksünder zu "bestrafen".
 
Das ist gut.Beweise sind in solch einer sache immer gut.Schön das UPS das jetze als Lösung anbietet, aber an sich kannste auch auf ein neues Notebook bestehen, da Ups ja mit Schuld ist ist klar das sie das Problem günstig lösen möchten.Ich würde auf ein neusnotebook bestehen!
 
KeilerUno schrieb:
Es ist doch überhaupt nicht kompliziert. Das Notebook gehört noch nicht Deiner Schwester. Das Notebook gehört erst Deiner Schwester nach Gefahrenübergang. Also wenn Sie das Paket öffnet und die Annahme bestätigt. Bis dahin ist Dell verantwortlich egal ob sie etwas für das Schlamassel können oder nicht.

Du hast vollkommen Recht. Darin habe ich gar nicht gedacht :D
 
mrdarkmoon schrieb:
Rechtliche Begründung?
§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.
 
@ mrdarkmoon: das ist aber auch nur halbwahr.
Du musst dich nicht um die Rücksendung kümmern, aber etwas unverlangt zugesandtes gehört dir nicht. Also darfst du es auch nicht einfach benutzen.
@TE: Schwierig wirds, wenn du es "begutachtest", annimmst und dir später Fehler auffallen. Dann wird UPS die Schuld nicht mehr auf sich nehmen. Und ein genaueres prüfen eines Notebooks wird schwer, an der Haustür, wenn der UPS-Mann wartet.
PS: KeilerUno hat Recht, das Rückgaberecht käme auch in Frage.
Dann bist du auf jeden Fall aus dem Schneider, weil falls was dran ist, liegt die Schuld bei UPS.
Kostet natürlich Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tada100 schrieb:
§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Ich denke der Fall ist hier gegeben!
 
Gesetzestexte zitieren kann ich auch.

Aber objektiver und subjektiver Tatbestand sagt dir was?

Begründe mir mal die rechtswidrige Zueignungsabsicht, da bin ich mal gespannt.....
Ergänzung ()

Tada100 schrieb:
Tada100 schrieb:
Ich denke der Fall ist hier gegeben!

Vermutungen helfen Dir im Strafrecht nicht weiter. Da geht es um fakten.
Selbst so ein Fall kommt locker auf 5-6 Seiten Sachverhaltslösung.....also nicht so simpel wie man auf den ersten Blick meint....
 
Kurz um, Briefgeheimnis = Strafbar.

Quelle:

§ 202
Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.


Gruß
 
Wie schon gesagt...Gesetzexte zitieren kann ich auch...es ist aber eben nciht so einfach im Strafrecht, wie es scheint....
 
Das Paket gehört dem Beschuldigten nicht, er ist kein ummittelbarer Nachbar , kein Verwanter.
Also kann er das paket nicht annehmen.Zudem hat er das paket geöffnet (briefgeheimnis) und sich auf dem Netbook eingerichtet damit ist er geneigt das Notebook in sein besitz zu übernehmen obwohl er weiß wehm es gehört !
Das ist beinah so als wenn du jemanden siehst wie er seine Geldbörse verliert ,aber anstatt hinzugehen und zu Sagen " hey deine Brieftasche ist dir abhanden gekommen" oder sowas in der art, nutz du die gelegenheit und Eignest dir dir Brieftasche an, in dem Fall, wäre da Diebstahl und FundUNTERSCHLAGUNG!
 
Naja der Paragraph zum Briefgeheimnis ist da eindeutig. Öffnen = strafbar. Gibts nichts anderes drunter zu verstehen.
 
Wen du es genau wissen wilst wände dich an einem Anwalt , oder Polizeistation die können dir bestimmt weiterhelfen.
 
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