UPS stellt an falsche Person zu; Begutachtung des Geräts

Hat seine Schwester das Paket schon unterschrieben und angenommen ? nein, also gehört ihr das Notebook noch nicht, sondern immer noch Dell, also was soll denn diesen Blödsinn mit Polizei,Anzeige und Anwalt.

Wenn jemand so was machen könnte, dann wäres DELL ,manche Kommentare sind nur lächerlich, na klar, am Besten geht seine Schwester noch mit diesem Typ vors Gericht
 
Standard1507 schrieb:
Naja der Paragraph zum Briefgeheimnis ist da eindeutig. Öffnen = strafbar. Gibts nichts anderes drunter zu verstehen.

Das Paket mit Laptop und Rechnung fällt zu 99% nicht unter das Briefgeheimnis, da kein Schriftstück im Sinne des §202....
 
Da bin ich ja mal gespannt... Stimmt du mir nicht zu das er sich das Paket einer fremden Person wissentlich angeignet hat? Obwohl er wusste das die Person nicht in seiner nähe Wohnt, hinzukommt ja noch das die beschuldigte Person sich an dem Notebook eingerichtet hat als würde es ihm gehören..
 
Oh ja und die Person kommt jetzt auf den Elektrischen Stuhl, sorry ihr dreht jetzt alle etwas ab. (Freitag und gleich Feierabend)

Schließe mich da mrdarkmoon an (objektiver und subjektiver Tatbestand) und wo steht, dass das Briefgeheimnis auf ein Paket anzuwenden ist?

Dell ist verantwortlich da der TE sein Notebook bekommt und gut ist. Und Dell gegenüber eben UPS als Dienstleister.

Wenn hier jemand den Empfänger angreifen kann, dann UPS aber aus meiner sicht haben die sich eben schon Fahrlässig verhalten und sind die Dummen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spawn182 schrieb:
Gerät nicht annehmen und Dell kontaktieren. Und UPS auch informieren. UPS ist gegen sowas versichert und die regeln das dann. Ich weiß nicht warum hier Leute auf den falschen Empfänger zeigen. UPS hat das verzapft.

Ich erklärs Dir und den Anderen gerne.

Siehe AGB von UPS: dort ist klar geregelt, dass auch an sonstige berechtigte Personen, Nachbarn usw. zugestellt werden darf. Dies Klausel ist gm. OLG Köln sogar zulässig, soweit der Empfänger benachrichtigt wird, wo das Paket ist. (Diese Klausel gibts übrigens auch bei allen anderen Paketdiensten)

Defakto hat UPS bzw. der Zusteller also richtig gehandelt.

Als annehmender Nachbar sollte man sich aber im klaren sein, dass man die erste Sichtprüfung des Paketes übernehmen muss, da man sonst vom Empfänger haftbar gemacht werden kann, wenn eine offensichtliche Beschädigung vorliegt die nicht gerügt wurde und es darf selbstverständlich nicht geöffnet werden!

Hier hat also übereifrige Nachbar einen Fehler gemacht. Weder der händler noch UPS haben daran was zu verschulden und müssen schon gar nicht ersatz liefer. Wenn der Empfänger etwas durchsetzen will, dann auf zivilrechtlichem Wege gegen den Nachbarn.
 
mrdarkmoon schrieb:
Das Paket mit Laptop und Rechnung fällt zu 99% nicht unter das Briefgeheimnis, da kein Schriftstück im Sinne des §202....
Ja das mag sein,aber dann gib es noch das Postgeheimnis...
 
Briefgeheimnis und Warensendungen sind was anderes.
Aber das führt zu nichts.

Ich würds nicht annehmen.
Eventuell kannst du bei einer Polizeidienststelle nachfragen, ob hier eine strafbare Handlung vorliegt.
Musst du aber für dich entscheiden. Kostet natürlich alles Zeit und Nerven.

PS: Blackraven, es geht nicht um einen Nachbarn, sondern irgendeinen sonstwo wohnende Person.
Die sicher nicht unter die AGBs fällt.
 
Tada100 schrieb:
Da bin ich ja mal gespannt... Stimmt du mir nicht zu das er sich das Paket einer fremden Person wissentlich angeignet hat? Obwohl er wusste das die Person nicht in seiner nähe Wohnt, hinzukommt ja noch das die beschuldigte Person sich an dem Notebook eingerichtet hat als würde es ihm gehören..

Ok...dann folgendes:

Er hat das Paket gegen Unterschrift zugestellt bekommen. Der Bote hat nichts weiters dazu gesagt.
Er hat nicht auf den Versandaufkleber geschaut und gleich geöffnet, da er sich gestern ein Laptop bei DELL bestellt hat.

Packt das Ding aus und freut sich wie Bolle.

Und jetzt?
 
Eines sollte bei der ganzen Diskussion über "Verletzung des Briefgeheimnisses" mal berücksichtigt werden.
Der Empfänger des Paketes ist kein aktiver Täter, der sich um irgendeinen Brief oder Paket bemüht hat, sondern er ist quasi Opfer. Es wurde ihm einfach zugestellt.
Stellt Euch vor, in Eurer Post ist ein falscher Brief dazwischen und Ihr öffnet einen Brief nach dem Anderen. Nach dem Öffnen stellt Ihr fest, der Brief war gar nicht für Euch. Watt nu? Mit dem geöffneten Brief zum wirklichen Empfanger gehen und sich eventulell beschimpfen oder gar anzeigen lassen, man hätte das Breifgeheimnis verletzt? Wohl eher nicht.

Gruß
T0m1nat0r
 
@Tada100
Dann hätten wir aber wieder den ganzen Stress. Nicht nur UPS will das ganze möglichst schnell geklärt haben, auch wir wollen es.
Wenn sie gleich das Paket bringen, verweigert meine Schwester die Unterschrift und macht von der Rücknahme bei DELL gebrauch.
Es ist zwar blöd, dass sich DELL dann mit UPS darum streiten dürfen, aber dies ist wohl die einfachste Lösung und die Angst auf weitere Probleme, wie die fehlende Zurücküberweisung und Dauer, besteht. Die Polizei braucht sich hier erstmal nicht einzumischen, noch gibt es andere offensichtliche Wege.
 
blackraven schrieb:
Ich erklärs Dir und den Anderen gerne.

Siehe AGB von UPS
o.k , aber wenn diese Beschreibung jetze mal nicht passt.Die Person wohnte nichtmal im gleichen Bezirk, und Seryogah musste sogar Diem Hotline anrufen um zu erfahren was er schon durchs Online Tracking wusste.
Ergänzung ()

mrdarkmoon schrieb:
Ok...dann folgendes:

Er hat das Paket gegen Unterschrift zugestellt bekommen. Der Bote hat nichts weiters dazu gesagt.
Er hat nicht auf den Versandaufkleber geschaut und gleich geöffnet, da er sich gestern ein Laptop bei DELL bestellt hat.

Packt das Ding aus und freut sich wie Bolle.

Und jetzt?

Ja gut das könnte sein, wenn es den in etwa so geschehen ist wird der typ wohl kaum nennenswerten ärger bekommen.Das mal aussenvor gelassen es steht ja nicht fest das der typ angezeigt werden wird.Nur das es möglich sei.

Soll mir egal sein...
Ergänzung ()

mrdarkmoon schrieb:
Vermutungen helfen Dir im Strafrecht nicht weiter. Da geht es um fakten.
Selbst so ein Fall kommt locker auf 5-6 Seiten Sachverhaltslösung.....also nicht so simpel wie man auf den ersten Blick meint....
Ich schreibt ja :Ich denke <-- das bedeutet nicht das ich es genau weiss. Es ist mir durchaus bewusst das es nicht so einfach ist wie es auf den ersten Blick scheint!
 
blackraven schrieb:
Ich erklärs Dir und den Anderen gerne.

Siehe AGB von UPS: dort ist klar geregelt, dass auch an sonstige berechtigte Personen, Nachbarn usw. zugestellt werden darf. Dies Klausel ist gm. OLG Köln sogar zulässig, soweit der Empfänger benachrichtigt wird, wo das Paket ist. (Diese Klausel gibts übrigens auch bei allen anderen Paketdiensten)

Warte:

In Deutschland beträgt die Haftung für Verlust oder Beschädigung bis maximal EUR 510 pro Sendung oder SZR 8,33 für jedes Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Maximal 510 Euro? Aber auch nur für DELL, oder liege ich falsch? Der Notebook Preis hat deutlich darüber gelegen.
 
Bzgl Briefgeheimnis kann man sich so gut wie immer damit rausreden einen Irrtum erlegen zu sein.
Wenn man einen Brief öffnet der im eigenem Brutkasten war, dann wird man dafür wohl kaum verurteilt.
Und wenn man glaubhaft darlegen kann das man ebenfalls ein Laptop bestellt hatte, sollte man auch Straffrei rauskommen.
 
Zurück
Oben