Verein mit angeschlossener GmbH - wie genau?

sandmaennchen

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Schönen guten Morgen,

anscheinend ist die Form eines Vereins mit dazugehöriger GmbH recht verbreitet. Als Begründung habe ich herausgefunden, dass natürlich ein Verein keine Gewinne erwirtschaften darf - aber wie kriegt man es dann hin, die Gewinne über die GmbH abzuführen? Hat da jemand ein paar Hintergründe, die er mir näherbringen kann?
 
Komisch, ich vermute mal, dass der Verein kein Gesellschafter der GmbH sein darf. Die Geschäfte von Verein und GmbH müssen vermutlich strikt getrennt sein, da der Verein keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen darf. Eine Beteiligung an einer GmbH scheidet deshalb eigentlich aus.

Die Vereinsmitglieder dürfen aber gleichzeitig auch eine GmbH führen. Die GmbH und der verein haben außer dem gleichen Personal nichts miteinander zu tun.
 
@sandmaennchen
Es geht wohl darum, den gemeinnützigen Vereinszweck (im Sinne der Abgabenordnung) gegenüber dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (bezahlten Sport) abzugrenzen. Dazu könnte ich zwar einiges schreiben. Allerdings ist das kein Thema, das man hier auf die Schnelle abhandeln kann.
 
Steht doch sogar im Wikipedia Artikel, zwar etwas schwer verständlich, aber eigentlich eindeutig. Ein Verein mit wirtschaftlichen Interessen ist im Prinzip kein Verein mehr, sondern eine Gesellschaft im Sinne des HGB.



Rechtsfähige wirtschaftliche Vereine
"Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung.", § 22 S. 1 BGB. Solche besonderen "reichs-" (bzw. heute: bundes-)gesetzlichen Vorschriften sind die Regelungen über die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH oder KGaA) und die eingetragene Genossenschaft: alle diese Gesellschaftsformen bauen auf dem Vereinsrecht auf (vgl. nur Anwendbarkeit des § 31 BGB) und sind damit Vereine im weiteren Sinne.

Der Verein wird dann zu einem Kaufmann im Sinne des HGB. http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsgewerbe
Und er muss eine entsprechende Gesellschaftsform annehmen.
 
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Der Trick ist ja gerade der, dass man den Verein (bis zur höchsten Amateurklasse) weiterhin als normalen Sportverein führen will. Wenn man die Gemeinnützigkeit hat, macht das durchaus Sinn. Das Profigeschäft ist dagegen ein reiner Wirtschaftsbetrieb. Damit der Verein seine Privilegien nicht verliert, wrid die Profiabteilung in eine GmbH oder in eine AG ausgelagert.
 
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