Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hat das Landgericht München I mehrere Klauseln, die ein Mobilfunknetzbetreiber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Tarife verwendet hatte, für unzulässig erklärt . Dies betrifft u.a. auch die Klausel, wonach ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, wenn es nicht binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Edit: Das Gericht erklärte auch eine Klausel der AGB, nach der ein etwaiges Restguthaben nach Beendigung des Vertrages verfällt, für unzulässig. Nach Auffassung des Gerichts erschwere die Klausel die Kündigung des Vertrages, wenn noch ein erhebliches Guthaben vorhanden sei. Dieses benachteilige den Verbraucher unangemessen.
Edit: Das Gericht erklärte auch eine Klausel der AGB, nach der ein etwaiges Restguthaben nach Beendigung des Vertrages verfällt, für unzulässig. Nach Auffassung des Gerichts erschwere die Klausel die Kündigung des Vertrages, wenn noch ein erhebliches Guthaben vorhanden sei. Dieses benachteilige den Verbraucher unangemessen.
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