Verjährung

Torsten007

Lieutenant
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Aug. 2005
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892
Hallo,

ich komme dafür eh nicht in Frage, da ich mich bisher immer legal verhalten habe. Aber eine Frage die mir beim lesen eines Artikels gekommen ist:

Wenn Leute so blöd sind und Spiele, Filme, Sofware und Musik illegal über das Internet runterladen, wie lange wird das von der Polizei etc zurückverfolgt. Gibt es da sowas wie eine Verjährung? Oder muss wenn sie die Daten analysieren einen Aktivität diesbezuglich vor nicht zu langer Zeit noch gewesen sein? Oder liegt da nen riesen Datenberg bei der Polizei etc und wird nach und nach abgearbeitet und sicher ein Großteil der Bürger von Deutschland ist nach und nach dran?
Oder schnappen sie nur die richtig großen? Kennst sich da wer genauer aus? Der Gedanke das halb Deutschland dann irgendwann vorbestraft ist, find ich gerae irgendwie interessant...:D
 
Ich kenne mich jetzt nicht so mit Strafrecht aus, aber ich vermute mal, dass hier mit allgemeiner Verjährung, sprich 3 Jahre, zu rechnen ist.
 
Nach §102 UrhG gilt die regelmäßige Verjährungsfrist gem. §195 BGB von drei Jahren, hat der Verpflichtete durch die Verletzung Vorteile erlangt, gilt die Verjährungsfrist gem. §852 BGB, d.h. die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab der Kenntnisnahme der Verletzung durch den Geschädigten bzw. 30 Jahre ohne Kenntnisnahme.

greetings, Keita
 
Torstren, ermittelt wird nur gegen die richtig großen Fische- überleg dir mal den unnötigen Arbeitsaufwand von Ämtern und Behörden. Die Polizei hat da besseres und wichtigeres zu tun. Außerdem reicht für eine Verurteilung nicht nur der Datenverkehr per Internet als Beweis. Dein Rechnung muss auch als Beweis angebracht werden.

Keita wer muss kenntnis erhalten? Die Polizei oder der "Täter" ?
 
@thrillkill:
Der Geschädigte muß Kenntnis erlangen, da es sich um ein zivilrechtliches Problem handelt, wird die Staatsgewalt nicht von Amts wegen aktiv.

greetings, Keita
 
thrillkill schrieb:
Torstren, ermittelt wird nur gegen die richtig großen Fische- überleg dir mal den unnötigen Arbeitsaufwand von Ämtern und Behörden. Die Polizei hat da besseres und wichtigeres zu tun. Außerdem reicht für eine Verurteilung nicht nur der Datenverkehr per Internet als Beweis. Dein Rechnung muss auch als Beweis angebracht werden.

Keita wer muss kenntnis erhalten? Die Polizei oder der "Täter" ?

Naja, man ließt und hört auch immer wieder von kleinen Fällen! Oder haben die dann einfach Pech gehabt, weil die zufällig aufgezeichnet wurden?

Da hätt ich noch eine Frage: Wenn die sich wegen einem melden, dass man gesaugt hat, wie viel später nach der Tat kommen die denn an? Denn ich denke bei zu alten Taten werden die dann auch nichts mehr machen wegen Risiko, dass er es länger nicht mehr macht bzw die Dateien inzwischen weg sind, oder?


Naka, Leute lasst den Scheiß am besten sein! ;)
 
Ob du die Daten noch hast oder nicht ist völlig egal. Beim heutigen Procedre werden Dateien überwacht und wenn du die (zwangsläufig) beim Downloaden auch zum Upload anbietest, dann ist es egal ob du die gleich wieder löscht oder hörst/spielst/ansiehst.
Nicht der Besitz vom Material ist verboten, sondern die Verbreitung. Und da die meisten P2P Programme so aufgebaut sind, dass dein Downloadordner gleichzeitig auch freigegeben wird zum Uploaden, ist man immer "Verbreiter".
 
Was ich mich auch frage ist, wie die Polizei in folgendem Fall verfährt:

Es wohnen z.B. 2 Leute in einer Wohnung. Jeder hat einen PC und das Internet ist auf einen der beiden gemeldet. Wenn die nun anrücken wie verfahren die dan. Können die dann die PCs von beiden mitnehmen? Oder nur den, der das Internet angemeldet hat? Können die dann auch einfach z.B. einen Laptop mitnehmen der auch noch da ist?

Mich würde auch mal interessieren, wie weit zurück da noch untersucht wird. Wenn die alles aufarbeiten, dann ist halb Deutschland vorbestraft...

Alles Fragen....

Naja wer das saugen immernoch betreibt, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Die Zeiten sind vorbei....
 
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