Vermieter behält Stromrechnung. Darf er das?

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Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Mein Kumpel wohnt zur Miete in einem Neubau. Sein Vermieter hat zu ihm gesagt dass er die Stromrechnungen einbehält und er sie bei Auszug komplett zahlen muss.

Natürlich hat er dann gemeint dass er den Betrag nicht komplett auf einmal zahlen kann, eine Ratenzahlung wurde vereinbart.

Meine Fragen:

Darf der Vermieter sowas?
Gibt es eine Verjährungsfrist?

Danke für eure Antworten.

Gruss
 
Indem Fall würde ich mal zum Mieterschutz gehen und da nachfragen. Mir ist so ein Vorgehen Seitens des Mieters allerdings fremd.
 
Also soweit ich weiss darf er as nciht. Den Strom muss jeder Mieter für sich selbst anmelden und zahlen. Der Vermieter hat damit rein gar ncihts zu tun.
 
Kenne ich auch nicht anders.
Ich musste mir meinen Strom selbst anmelden und zahle dafür auch die Rechnungen.

Ich könnte auch ohne Strom leben, wenn ich wollte. ;)
Da hat der Vermieter keinen Einfluss oder Zugriff drauf.
 
Sein Vermieter hat zu ihm gesagt dass er die Stromrechnungen einbehält und er sie bei Auszug komplett zahlen muss.
Was hat er denn davon, wenn er die Rechnungen behält, da steht doch nur drauf was gezahlt werden soll. :lol:
Oder sehe ich es so, der Kumpel wohnt zur Untermiete, der Vermieter hat einen eigenen Zähler eingebaut um festzustellen was in der Wohnung verbraucht wird, zahlt aber den Strom fürs ganze Haus und der Kumpel muss seinen Anteil an den Vermieter zahlen? Dann hat er wohl ein Recht dazu, wenn er dem Vermieter dieses Geld noch schuldet. Wenn er Pech hat, macht er noch vom Vermieterpfandrecht Gebrauch und dann kann er ohne Möbel/Klamotten/PC usw. ausziehen und es abholen wenn alles bezahlt wurde, grob gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Besser wäre, der Vermieter verlangt eine geschätzte monatliche Rate und jährlich wird genau abgerechnet.
Machen die Lieferanten ja auch so.

Jährliche Zählerablesung bei Gas, Wasser, Strom.

Mache ich so mit den Wasser-Subzählern in meinem Haus(4 Wohnungen).
 
Dem Mieter steht in jedem Fall ein detaillierter Nachweis seiner Kosten zu. Er muß den Verbrauch überprüfen und hinterfragen können. Ggf. auch widersprechen oder den Stromanbieter wechseln können.
 
Müll, Wasser, Heizung, Feuerlöscher etc sind in den Nebenkosten drin, aber Strom gehört typischerweise genau wie Gas nicht zu den Nebenkosten, würde das jeder einbeziehen, würden die ja noch weiter explodieren.

Aus der jährlichen Ablesung ergibt sich der Zustand seiner Erstattung/Nachzahlung und auf Grundlage der Verbrauchsdaten des vergangenen Abrechnungsjahres ergibt sich der neue monatliche Abschlag, den der/die Mieter/In zahlen muß. So läufts eigentlich nur.
 
Solange er nicht zur Untermiete wohnt, darf er das nicht. Allerdings würde ich mich beim Mieterschutzbund erkundigen.
 
So läuft es wenn Du eine normale Wohnung mietest, hast Du aber z.B ein paar Zimmer oder eine Einliegerwohnung wo früher Oma mal drin war oder ein umgebautes Einfamilienhaus, wo keine eigene Stromleitung vorhanden ist, Du also den Strom vom Vermieter mitgeliefert bekommst, kannst Du weder den Anbieter wechseln, kannst den Stromverbrauch nur ablesen, wenn ein eigener Zähler angebracht wurde (der braucht ja nicht mal geeicht sein, da er ja nicht vom Stromanbieter ist). Dann wird der Vermieter es wohl ausrechnen, anhand der Rechnungen die er in den letzten Jahren gezahlt hat und den Mehrverbrauch auf den Mieter umlegen. Das wird er ja wohl erst dann machen können, wenn er selbst die Abrechnung von den Energielieferanten bekommen hat. Wenn nun der Kumpel solch eine Wohnung mietet, hat er ja auch gewusst auf was er sich einlässt und evtl Geld für den Fall der Zahlung zurücklegen sollen, dem Vermieter eine Pauschale im vorraus zahlen können oder muss in den sauren Apfel beissen und beim Auszug zahlen.
Alles andere würde keinen Sinn ergeben, wenn er einen eigenen Stromanschluss hat, zahlt er auch nichts an den Vermieter, sondern an die Energieunternehmer die den Strom zu ihm liefern.
Evtl Pauschal was für die Kellerbeleuchtung, die Garage, Hausflurbeleuchtung oder Aufzug. Das muss der Vermieter aber mit den Nebenkosten abrechnen und hat dafür auch nur eine gewisse Zeit zur Verfügung, sollte dann nichts kommen als Rechnung/Nachweis, kann er auch nichts nachfordern. Dafür benutzen aber die Vermieter sehr häufig die 3 Monatsmieten Kaution und zahlen die erst aus, wenn alles über die Bühne gegangen ist (ist aber wohl nicht Rechtens??, habe ich mal gelesen).
 
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