Vermieter zieht zu wenig gezahlte Miete vom Guthaben der Nebenkosten ab, darf er das?

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Discovery_1

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Hallo,

ich habe in meiner Nebenkostenabrechnung ein Guthaben von X Euro gehabt. In der Nebenkostenabrechnung war irgendwo in dem Gewusel eine Mieterhöhung angeheftet, die ich beim ersten Mal wohl übersehen habe. Da ich z. Zt. Hartz IV-Bezieher bin und das Guthaben quasi dem Jobcenter gehört, schrieben sie mich an, weil sie wohl bemerkt hatten, das mein Vermieter da was abgezogen hat (es war genau die Summe, der zu wenig gezahlten Mieten). Mir war das bis dahin nicht aufgefallen. Ich habe die Mieterhöhung selbst erst gesehen, als ich die Abrechnung nebst Anhängen, nach Aufforderung des Jobcenters, in einem Supermarkt kopiert habe (das war vor gut einem Monat, die Mieterhöhung war aber schon vor 10 Monaten). Ich frage mich jetzt, warum mein Vermieter mich nie darauf aufmerksam gemacht hat, das ich inzwischen zu wenig Miete zahle. Das Jobcenter möchte jetzt das Geld, was der Vermieter vom Guthaben abgezogen hat, von mir zurück erstattet bekommen. Muß mein Vermieter mir das Geld erstatten, damit ich es dem Jobcenter überweisen kann? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
 
Die Agentur bezahlt direkt die Miete?
dann hätte der Vermieter das mit der Agentur klären müssen, dass ist meine Meinung
 
Ich frage mich, warum er mich nicht nochmal darauf aufmerksam gemacht hat, das er die Miete erhöht hat. Ich hatte es einfach nur übersehen.

Achso, nein ich zahle die Miete direkt.
 
Der Mieter ist doch in der Pflicht diese Erhöhungen dem Jobcenter mitzuteilen, damit diese die Miete anpassen. Das diese das nicht Wissen ist daher erstmal Schuld des Mieters. Ich würde das versuchen mit dem Jobcenter zu klären, da die die Miete ja eh getragen hätten. Zumindest wenn das auf diesem "einfachen Weg" möglich ist.

Ob er dich darauf mehrmals aufmerksam machen muss weiß ich nicht. Ich würde aber sagen nein, so langer er keine Mahngebühren, Verzugszinsen etc berechnet.
 
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Kläre es mit dem Jobcenter. Hier kann Dir doch niemand helfen. Selbst wenn er es nicht verrechnen dürfte, was machst Du dann?

Das Jobcenter will die Nachzahlung haben. Das ist korrekt. Die hast Du zuviel bekommen und sie gehört nicht Dir. Sprich mit Deinem Sachbearbeiter und kläre das.

@PCGamer007

Das ist Sache des HartzIV Empfängers. Er muss alle Änderungen unverzüglich dem Jobcenter mitteilen.
 
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Ich habe das Geld ja nie bekommen. Aber ich frage mich auch, warum heftet man eine Mieterhöhung an die Nebenkostenabrechnung. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Deswegen ist es mir wohl auch nicht aufgefallen. Achso, im Betreff stand auch nur Nebenkostenabrechnung 2019.
 
Das kann wohl kaum der Grund sein, dass Du sie übersehen hast. Die Erhöhung fand 10 Monate zuvor statt. Du hast es jetzt mit dem Holzhammer erfahren, weil die Erhöhung Dein Nebenkostenguthaben verbraucht hat.
 
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Du brauchst dem JC bloss erklären, dass sich die Miete erhöht hat und dann müssen sie das, ihm Rahmen der zustehenden Quadratmeter, auch zahlen. Ob sie das auch rückwirkend müssen ist, imho, eine Kulanzfrage. (Prinzipiell bist du verpflichtet deine Kontoauszüge zu prüfen. Ob sich das lohnt Täuschung gegenüber dem Vermieter geltend zu machen musst du beweisen und ist bei Kleckerbeträgen eh sinnlos.)

Was sie nicht dürfen ist dich dazu zu bringen Geld aus Guthaben zurückzuzahlen, denn du hast einen Einkommensfreibetrag von ca. 100 Euro monatlich, den du anrechnen lassen kannst. Für ergangene Verwaltungsakte die darauf abzielen gilt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren (->§44 SGB X)
 
@BlubbsDE Wie soll ich etwas dem Jobcenter mitteilen, wenn ich es vorher übersehen habe.
 
Kannst Du nicht, das stimmt. Aber man sollte solche Dinge im Auge haben. Gerade wenn man diese Dinge von der Allgemeinheit bezahlt bekommt.
 
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Richtig.
Als H4-Bezieher hat man gewisse Pflichten. Wobei das hier auch bei nicht-H4-Beziehern gilt

Ist dir nicht aufgefallen, dass mehr Miete abgebucht wird? 10 Monate lang? Oder war dein Guthaben so hoch? 🤔
 
müssen mieterhöhungen nicht expliziet angekündigt werden, anstatt mal so nebenbei?
 
Wenn die mit den Nebenkosten kommt dürfte das auch reichen.
Will ja nix unterstellen aber wenn eh alles das Amt zahlt wurde vielleicht die Nebenkostenabrechnung nie richtig beachtet oder geöffnet wird ja eh alles gezahlt.
 
Wie ich jetzt erfahren habe, hat sich mein Vermieter doppelt rechtswidrig verhalten. Er hätte mich lt. gesetzlichem Mahnverfahren schon beim ersten Versäumnis z. B. in Form einer Zahlungserinnerung auf den Sachverhalt aufmerksam machen müssen. Die Nebenkostenabrechnung ist ein anderer Sachverhalt und er hätte mir die volle Summe überweisen müssen. Wegen einer langen chronischen Erkrankung wickle ich sämtlichen Zahlungsverkehr mittlerweile online ab. Ich habe die Miete in den letzten drei Jahren immer per Dauerauftrag überwiesen. Jedenfalls egal, der Rechtsschutz meiner Gewerkschaft hat sich jetzt der Sache angenommen.
 
Na dann ist ja gut, wenn nur der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Prüfen der Umsätze und der NK-Abrechnung muss man ja nicht....

Eigenverantwortung ist so 20. Jahrhundert 🤷🏼‍♂️
 
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Wie würde die Mieterhöhung kommuniziert?
 
Was hat das Onlinebanking mit dem Problem zu tun? Das mache ich ausschließlich. Schon zu BTX Zeiten. Das hat bei mir aber noch nicht dazu geführt, dass ich Schreiben mit Rechnungen oder Ankündigungen zu Vertragsänderungen übersehen hätte und dann die Schuld auf der anderen Seite suche und dann noch einen Anwalt einschalten. Bevor man mit den Beteiligten einfach mal spricht.
 
möglich das sich der VErmieter im Anschluss nicht korrekt verhalten hat. Aber ich find shier auch absolut bezeichnend, dass der Fehler ausschließlich beim anderen gesucht wird und statt sich jetzt zu kümmern und das ganze zu klären mit dem Jobcenter wird alles versucht, um den Vermieter alles zu zu schieben...

Ich wette, ein klärendes Gespräch beim Amt mit dem Nachweis, dass die Miete erhöht wurde hätte durchaus gelangt. Den Vermnieter mit ins Boot geholt, dass er, wenn uch nichts ganz rechtens, dies mit dem Guthaben verrechnet wurde und dem Amt in Summe so kein Nachteil entstanden ist, hätte die Situation ohne Streit und ohne weitere Kosten geklärt. Aber dazu müsste man ja Eigeninitiative zeigen und anerkennen, dass der auslösende Fehler bei einem slebst und niemand anderem liegt.
 
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Ne Mieterhöhung wird nicht mitbekommen und es wird sich nicht gekümmert, warum denn auch, ist ja nicht das eigene Geld. Wenn es dann aber an die eigenen Kröten geht wird sofort ein Rechtsanwalt beauftragt weil der andere ja alles mögliche falsch gemacht hat anstatt einfach mal ein klärendes Gespräch mit Geldgeber und Vermieter zu suchen?
 
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Rein Interessehalber:
Muss einer Mieterhöhung nicht zugestimmt werden?
 
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