Silverangel
Erzengel
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- Sep. 2009
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Nein, dies kann auch Stillschweigend durch konkludentes Handeln erfolgen. Also die erhöhte Miete Monat für Monat zahlen. Dann braucht es keine schriftliche Zustimmung.
Dass dies aber mit aufrechnen des Guthabens der Nebenkostenabrechnung (ohne explizite Zustimmung) ebenfalls gültig wäre, bezweifel ich. Das müsste im Zweifel aber eh ein Gericht dann klären.
Dass dies aber mit aufrechnen des Guthabens der Nebenkostenabrechnung (ohne explizite Zustimmung) ebenfalls gültig wäre, bezweifel ich. Das müsste im Zweifel aber eh ein Gericht dann klären.