Vermieter zieht zu wenig gezahlte Miete vom Guthaben der Nebenkosten ab, darf er das?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Nein, dies kann auch Stillschweigend durch konkludentes Handeln erfolgen. Also die erhöhte Miete Monat für Monat zahlen. Dann braucht es keine schriftliche Zustimmung.

Dass dies aber mit aufrechnen des Guthabens der Nebenkostenabrechnung (ohne explizite Zustimmung) ebenfalls gültig wäre, bezweifel ich. Das müsste im Zweifel aber eh ein Gericht dann klären.
 
Silverangel schrieb:
Nein, dies kann auch Stillschweigend durch konkludentes Handeln erfolgen. Also die erhöhte Miete Monat für Monat zahlen. Dann braucht es keine schriftliche Zustimmung.
Das meine ich ja.
In diesem Fall sollte es sich um eine "normale" Mieterhöhung, also keine Modernisierungskosten etc., handeln. Andere Informationen liegen ja nicht vor.
Und diese normale Erhöhung ist Zustimmungspflichtig. Link
Er hat die erhöhte Miete ja nicht gezahlt. Also dieser auch nicht durch konkludentes Handeln zugestimmt.

Laufende Mietzahlungen dürfen nicht verrechnet werden, aber Mietrückstände sehr wohl: Link
Die Frage wäre aber, ob es wirklich zu einer Mieterhöhung gekommen ist.
Meines Erachtens nicht, der Vermieter müsste eine Zustimmungsklage vor Gericht erheben.

Insofern wäre meine Schlussfolgerung (sofern es sich um eine normale Mieterhöhung handelt):
Mangels Zustimmung hat keine Mieterhöhung stattgefunden.
Eine Verrechnung hätte nicht erfolgen dürfen, da keine Mietrückstände vorhanden sind.
 
Das wird jetzt alles der Anwalt meiner Gewerkschaft klären. Also, kann hier eigentlich zu.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben