Vermieter möchte Wohnung verkaufen und bietet Abfindung für vorzeitigen Auszug

Micha- schrieb:
Brauche ich die für Eigenbedarf, dann sollte es doch auch möglich sein diesen durchzusetzen.
Das kann der neue Eigentümer ja bei mir machen, der kann mir für Eigenbedarf kündigen mit 9 Monaten Kündigungsfrist. Und dann gehe ich raus. Der muss mir gar nichts zahlen. Miete erhöhen kann er natürlich auch statt kündigen, aber in Berlin geht auch das nicht beliebig. Ich denke der neue Eigentümer wird halt Eigenbedarf haben, mich ordentlich kündigen und denn ist gut 👍

Und klar können Leute besichtigen von mir aus auch gerne einmal die Woche ich find das alles selbst spannend und stelle mich nicht quer. Bin gespannt wie schnell er die Wohnung verkauft bekommt. War ja auch nicht meine Schuld dass der aktuelle Eigentümer wie eine beleidigte Leberwurst die Gespräche abgebrochen hat. Ich hab dem immer Gesprächs und Verhandlungsbereitschaft signalisiert und war lieb und nett im Ton.
 
th3o schrieb:
hat. Ich hab dem immer Gesprächs und Verhandlungsbereitschaft signalisiert und war lieb und nett im Ton.

Ja da sieht man leider das auch das einem nicht immer was bringt :(

Wir hatten hier im Haus auch so einen Fall. Ehepaar mit Sohn lebt hier 15 Jahre, dann sudiziert sich der Ehemann überraschend. Laut Eigentümer "Kein Problem kannst bleiben so lange du willst". Dann nach einige Zeit, zack Eigenbedarf für den Sohn..
Klar kann er das machen aber dennoch unschö..
 
Ich denke eher die Schwierigkeit hier war das der TE und dessen Vermieter völlig unterschiedliche Verhandlungsstile gewählt bzw. erwartet hatten.

Der TE hatte einen klassisch kooperativen/explorativen Stil, während der Vermieter einen positionellen/abgrenzenden Stil wählte. Die meisten Verhandlungen scheitern genau an diesem Punkt, wenn asymmetrische Verhandlungsstile aufeinandertreffen kommt es fast immer zum Abbruch der Verhandlung, man sieht das z.B. sehr oft bei Gehaltsverhandlungen.
 
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Ich glaube es lag eher an der Eröffnungsforderung. Da kommst du dann eben gar nicht erst in die Verhandlungen, das ist das Risiko wenn man so hoch rein geht. Das war für mich daher von Anfang an konfrontativ, weil >=33 Monatskaltmieten eine echte Hausnummer ist. Dabei will ich dem TE die Verhandlungsbereitschaft im weiteren hat nicht absprechen, aber die Tür war dann an der Stelle schon zu.

Man müsste mal schauen wie leerstehende zu vermieteten Wohnungen dann tatsächlich weggehen, die reinen Angebote sind dafür ja nicht ausschlaggebend. Informationsquelle wäre dann eigentlich der zuständige Gutachterausschuss, ich weiß jedoch nicht ob die diese Unterscheidung für ihre Statistik erfassen.
 
Nazrael schrieb:
Ich denke eher die Schwierigkeit hier war das der TE und dessen Vermieter völlig unterschiedliche Verhandlungsstile gewählt bzw. erwartet hatten.

Der TE hatte einen klassisch kooperativen/explorativen Stil, während der Vermieter einen positionellen/abgrenzenden Stil wählte. Die meisten Verhandlungen scheitern genau an diesem Punkt, wenn asymmetrische Verhandlungsstile aufeinandertreffen kommt es fast immer zum Abbruch der Verhandlung, man sieht das z.B. sehr oft bei Gehaltsverhandlungen.

Lernt man sowas im BWL Grundkurs? :)
 
@vaju Das weiss ich nicht, dazu müsstest du wohl studierte Betriebswirte fragen. Kann natürlich sein das ich mich da zu verschachtelt ausgedrückt habe:

Der TE wollte mehr und hat daher mit einem hohen Gegenangebot vorfühlen wollen was so geht (explorativ) und hat die rote Linie des Vermieters als Verhandlungsgrundlage (positionell) (miss)interpretiert. Das wurde wie Madcat69 schon schrieb dann als unverschämt wahrgenommen und die Tür war zu.

Daher der Vergleich mit den Gehaltsverhandlungen, du kannst bei einer ausgeschriebenen Stelle für z.b. 60T€ durchaus mal antesten ob nicht auch 66T€ oder ein wenig mehr drin ist. Gehst du aber mit 100T€ rein, ist das Gespräch vorbei.
 
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vaju schrieb:
Ich kann natürlich nicht für alle Studiengänge in Deutschland sprechen^^:
Ich hatte Verhandlungsführung als explizites Modul nur im Master damals.

Im Grundkurs hast du eher so Standardsachen wie Mathe (Analysis, Statistik/Operations Research), Rechtsvorlesungen (meist Vertragsmanagement oder was mit Steuern), eben BWL/VWL, grundlegende IT-Sachen,...
Punktuell dann noch Buchführung/Kostenrechnung/Controlling. Ggf. noch 1-2 Schwerpunktfächer deiner (späteren) Vertiefung.

MfG, R++
 
Nazrael schrieb:
Der TE wollte mehr und hat daher mit einem hohen Gegenangebot vorfühlen wollen was so geht (explorativ) und hat die rote Linie des Vermieters als Verhandlungsgrundlage (positionell) (miss)interpretiert. Das wurde wie Madcat69 schon schrieb dann als unverschämt wahrgenommen und die Tür war zu.
Wenn ich mir die Beiträge vom TE anschaue bezweifel ich, dass das der wesentliche Grund war. TE zeigt einfach eine starke Nehmerhaltung. Ich vage die Behauptung, die Forderung hätte man auch so verpacken können, dass die Verhandlung nicht sofort scheitert. Eigentümer lassen sich meiner Erfahrung ungerne vorführen von Mietern die sich so gebärden als wenn sie das selbe Recht auf die Wohnung hätten die sie selbst.

Ein sinnvollerer erster Ansatz als "wie viel kann ich da wohl rausholen" wäre erst mal für sich selbst zu überlegen, für wie viel Geld man guten Gewissens ausziehen würde. Da TE aber ja anscheinend guten Gewissens in ca. 12 Monaten wegen Eigenbedarf auszieht (quasi das zwangsläufige Ergebnis) ist das auch wiederum irrelevant.
 
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Update: Ich habe mich jetzt mit dem Vermieter geeinigt und es kommt zu einem Mietaufhebungsvertrag zum letzten Tag des November. Der Vermieter fragt gerade ob es für mich ok ist dass er den unterschriebenen Vertrag einscannt und mir schickt, ich unterschreibe, scanne und schicke per Mail zurück. Meine Frage: Ist eine eingescannte Unterschrift auf einem Mietaufhebungsvertrag rechtsgültig? Eine schnelle Googlesuche führt mich zu der Antwort dass das nicht ganz so gut ist. Was sagt ihr? Sollte ich drauf bestehen dass mir ein richtiges Exemplar mit der Unterschrift vorliegt (also zweifache Ausführung, eine ich eine er)?
 
@th3o Hast Du zufälligerweise eine Rechtschutzversicherung ?

Falls ja, Rufe dort einmal bei denen an und erkundige dich ausführlich, so würde ich es machen.
 
Habe ich nicht, aber via Google search heißt es: "Eine eingescannte Unterschrift auf einem Mietaufhebungsvertrag ist in Deutschland nicht rechtsgültig, da ein solcher Vertrag die Schriftform erfordert. Die Schriftform setzt eine eigenhändige, handschriftliche Unterschrift voraus, die bei einem eingescannten Unterschriftenbild fehlt."

Ich denke es wird am schlauesten sein es einfach ganz klassisch zu halten, dann gibts auch keine Missverständnisse.
 
@th3o Ja Du hast absolut recht, Rufe deinen Vermieter an und sage ihm genau das wie Du gepostet hast. ;)

Viel Glück
 
Es gibt Plattformen (z.B. Paperless.io), die rechtsgültige digitale Unterschriften bieten.
Ansonsten bleibt nur eigenhändige Unterschriften und Versand per Post.
 
@th3o,

ist bestimmt schwierig eine neue Wohnung zu finden in Berlin oder ?

Oder hast Du wenigstens per "Vitamin B", sprich Familie etc. etwas in der Hinterhand ?
 
Allerdings jetzt besser als in Zukunft - wenn eh ein Umzug in den nächsten Jahren geplant war, denke ich macht er alles richtig.

Die Zahl der Bauanträge ist so stark gefallen, dass die aktuellen Zustände noch in Relation gut sind - es wird nur deutlich schwerer werden.
 
_Jim_ schrieb:
@th3o,

ist bestimmt schwierig eine neue Wohnung zu finden in Berlin oder ?

Oder hast Du wenigstens per "Vitamin B", sprich Familie etc. etwas in der Hinterhand ?
Ich habe bereits was über Vitamin B in Hamburg-Harburg sicher ab 1.12, falls ich bis dahin in oder um Berlin nichts passendes finde (wobei ich eh dazu tendiere die Stadt for good zu verlassen, insofern weiß ich gar nicht ob ich so eifrig hier suchen werde). Die Wohnung gehört einem älteren Ehepaar, mit dem mein Vater sehr gut befreundet ist. Es ist eine 50-55qm Dachgeschosswohnung in einem großen zweistöckigen Haus das insgesamt drei Wohungen hat. Miete dürfte nur ca. 300€ Freundschaftspreis sein (also günstiger, größer und in besserem Zustand als die aktuelle). Whats not to like denke ich mir. Und ich nehme noch einen guten Batzen Geld von hier mit.
 
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Darf ich fragen wie ihr euch geeinigt habt? Ist der Vermieter dann doch noch ziemlich nahe an deine Forderung rangekommen?

Bzgl. Scan würde ich mir (an deiner Stelle) nicht so den Kopf machen. Für den Vermieter wäre es ja deutlich schlimmer wenn der Aufhebungsvertrag nicht rechtskräftig wäre: Du kannst ja immer innerhalb von 3 Monaten kündigen (falls es nicht rechtskräftig sein sollte), aber er halt nicht.
 
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illo47 schrieb:
Darf ich fragen wie ihr euch geeinigt habt? Ist der Vermieter dann doch noch ziemlich nahe an deine Forderung rangekommen?
Nachdem der Makler hier gewesen ist und Fotos von der Wohnung für das Inserat gemacht hat ist der Vermieter einige Tage später noch vorbeigekommen weil er wegen einer Eigentümerversammlung in der Stadt war und hat dann irgendwann das Thema vorzeitiger Auszug und Abfindung nochmal von selbst angesprochen und sein Angebot von damals verdoppelt (also 10k). Das war dann für mich akzeptabel. Ich nehme an, dass relativ wenig Anfragen reinkommen, wenn da halt steht, dass da noch jemand drin wohnt, den man erst selber noch kündigen müsste. Da haben denk ich mal nicht so viele Lust drauf, so lange nach Kauf noch zu warten, bis sie in die Wohnung können. Da sieht es schon besser aus, wenn ich bereits raus bin bei Kauf.
 
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