Vermieter möchte Wohnung verkaufen und bietet Abfindung für vorzeitigen Auszug

Dann bist du bei 9 Monaten Kündigungsfrist bei einer Eigenbedarfskündigung.
Und du zahlst in der Zeit ja deine Miete weiter, dann halt an den neuen Eigentümer.
Kapitalanleger kann man damit verschrecken, das stimmt, insbesondere wenn deine Miete deutlich unter der ortsüblichen Miete liegt.

Einen sonderlich großen Preisnachlass würde ich da dennoch nicht erwarten, die 40-50k finde ich schon sehr viel.
 
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Confused Johnny schrieb:
Nicht vergessen, nach Eigentümerwechsel gilt eine Sperrfrist von 3! Jahren.
Du meinst der neue Eigentümer kann erst drei Jahre nach dem Kauf Eigenbedarf ankündigen?
 
9 Monate Kündigungsfrist, bedeutet für den neuen Besitzer vielleicht eine finanzielle Einbuße von 6000€.

Confused Johnny schrieb:
nach Eigentümerwechsel gilt eine Sperrfrist von 3! Jahren.
Wenn es schon eine ETW ist, aber nicht
 
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Confused Johnny schrieb:
Nicht vergessen, nach Eigentümerwechsel gilt eine Sperrfrist von 3! Jahren. Ich würde mir das finanziell schmecken lassen, ohne Frage.
Das ist nicht pauschal korrekt, wenn es eine reine Eigentumswohnung ist, die in der aktuellen Mietzeit nicht aus anderem Eigentum aufgeteilt wurde, gilt die Sperrfrist nicht, sondern lediglich die "reguläre" Kündigungsfrist bei Eigenbedarfskündigungen, im Falle von @th3o wären das 9 Monate.

Edit: Hier kann man alles nochmal gut beschrieben nachlesen: https://www.immowelt.de/ratgeber/mieten/eigentuemerwechsel
 
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th3o schrieb:
Er hat ja keine Garantie dafür, dass ich in 2 Jahren nicht sage "Och, nö doch noch nicht."
Das könnte man schon jetzt über einen Mietaufhebungsvertrag lösen ... ;)
 
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Ich würde das Geld auf alle Fälle nehmen.

Bringt ja nichts, auf viel Geld für ein paar Monate mehr zu verzichten, wenn man dann eh raus muss.
 
h00bi schrieb:
Ich bezweifle, dass jemand mit genug Kapital für eine Wohnung eine 40qm Wohnung als Eigenbedarf kaufen würde.

Klar 40qm Wohnungen sind günstiger als große Wohnungen, aber ich bezweifle doch dass da legitimer Eigenbedarf kommen wird. Für Nichten kann Eigenbedarf zum Beispiel nichtig sein (pun intended).
Sicher? Die Gerichte haben die Schwelle zum legitimen Eigenbedarf extrem herabgesetzt, aktuell wären das: Vermieter selbst, Geschwister, Kinder, Enkel, Ehe und Lebenspartner, Haushaltshilfen, Pflegepersonal und sogar mittlerweile sogar Schwiegereltern, wobei das noch nicht abschließend geklärt ist.

Wenn ein Vermieter einen Eigenbedarf anmeldet und er eine vernünftige Rechtsberatung hat, geht der Eigenbedarf zu 99% durch, irgendwas findet man von den genannten immer.

Und gerade kleine Wohnungen im Bereich 40-55m² sind sehr beliebt um z.B. dem Kind oder Enkel eine Wohnung zum studieren oder arbeiten in einer Stadt zu ermöglichen, da dort die Wohnungsmärkte idr. tot sind.
 
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Nazrael schrieb:
Haushaltshilfen, Pflegepersonal
Mal nicht verkürzen. Das wäre nur zulässig, wenn das Personal begründet unmittelbar im Haus(halt) leben muss. D.h. wenn der Vermieter in Berlin wohnt kann er aus diesem Grund deine Wohnung in Köln nicht kündigen.
 
@Micha- logischerweise, daher hatte ich auch das Beispiel mit dem Studieren/Arbeiten in Bezug auf den TE genannt und das geht problemlos durch.
 
@Nazrael Allerdings müsste man die Arbeitsstelle bzw. Studienplatz zum Zeitpunkt der Kündigung quasi sicher haben. Bei 9 Monaten Kündigungszeit wie im Falle des TE ist das nicht ganz so einfach.

Für eine reine Arbeitsplatzsuche an einem anderen Ort, wird Eigenbedarf mMn eher nicht durchgehen. Beim angehenden Studium weiß ich allerdings auch nicht wie genau die Grenze ist - das Studium müsste aber zumindest theoretisch alsbald begonnen werden können.
 
Da Neuss wohl eine Mietpreisbremse hat seit März 2025 gelten sogar eventuell besondere Schutzmassnahmen für den Mieter falls die Wohnung in einem Teil liegt, der offziell ein angespannter Wohnungsmarkt ist.

"„Bemerkenswert an dem Urteil aus Berlin ist, dass demnach etwa die Verordnung über eine Mietpreisbremse bereits als Indiz für eine Mangellage auf dem Mietmarkt gelten kann“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. „Wehren sich Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung, müssen sie dies also nicht mehr per Gutachten nachweisen.“
 
Um damit was anzufangen müsste man noch wissen wie hoch die Miete (ohne Nebenkosten) ist
 
Die angebotene Abfindung ist 5k. Der Mensch von der Hausverwaltung meinte zu mir "Da können sie 10k nehmen für so eine Wohnung". Miete sind 510€ warm.
 
510€ warm - also ohne NK vielleicht 300€ Miete. 10k€ / 300€ = 33 Monatsmieten.
Wer soll Dir 33 Monatsmieten für vorzeitigen Auszug zahlen?
Vollkommen unrealistisch.
 
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Froki schrieb:
Gute Idee.

Ich kenne jetzt nicht die genauen Umstände dieses Einzelfalles, aber Du solltest auch über eine ordentliche Kündigung Deines Vermieters nach § 573 II Ziffer 3. BGB nachdenken.

Ob der Erlös wirklich so gering wäre, dass eine Kündigung wirksam wäre ist aber schon sehr unwahrscheinlich. 🤨
 
Micha- schrieb:
510€ warm - also ohne NK vielleicht 300€ Miete. 10k€ / 300€ = 33 Monatsmieten.
Wer soll Dir 33 Monatsmieten für vorzeitigen Auszug zahlen?
Vollkommen unrealistisch.
Der Vermieter, wenn er mir durch die Zahlung von 10k mindestens 20k mehr in der Tasche hätte als wenn er die Wohnung mit mir drin verkaufen würde. Eigentlich simple Mathematik.
 
Oh habn gesehen Du wohnst da schon > 10 Jahre also ist der Verkauf vermutlicvh nicht steuerpflichtiog für den Altvermieter daher steuerliche Aspekte gelöscht :D

Das ist bei einer 40 m^2 Wohnung schon relativ viel - Neuss ist nicht München oder Frankfurt und 510 warm ist sicher auch max dann Durchschnittslage.

Hmmm ob das realistisch ist?

Naja aber probieren kost ja nichts.
 
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