Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft

EX-OO

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Moin Moin

Die Regierung hat ne tolle Verordnung erlassen, man muss Publikationen die man ins Netz stellt, als PDF zu der Deutschen Nationalbibliothek senden, damit die die Publikation wegspeichern können.

hier mal eine kurze News von Heise da drüber Link

Da es Abmahnungen und Geldstrafen von bis 10.000 Euro geben kann, seh ich schon Anwaltskanzleihen durchs Netz stöbern nach Publikationen, die in die Verordnung reinpassen, 10.000 euro Streitwert lohnt sich schon. aber das ist reine Spekulation von mir


Hier ein Link zu der Verordnung selbst Link

Spannend wirds ab §7
und im §10 wird gesagt, dass die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.

Also in diesem Fall 18.10.2008


Einerseits gut, dass vielleicht wichtiges gespeichert wird, aber ein Unding das zur Pflicht zu machen

EX-OO
 
Ne tolle Verodnung ist das ja nicht gerade.
Erstens das zur Pflicht zu machen und zweitens jeden Müll abspeichern zu lassen.
Jede Zeitschrift, jede Illustration, jeder digitale Bericht....
Bei so manchem Dreck müssen wir uns schämen, das wir das der Nachwelt hinterlassen "müssen". (Die Bild) *fg
Hätte man das nicht anders regeln können?
Eine freie Datenbank in der man sich freiwillig als Lieferant von Daten erklären kann.
 
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