Versandhandel-Retoure

avalon74

Lt. Junior Grade
Registriert
Juni 2005
Beiträge
351
Hallo,

habe bei einem Versandhandel eine Hosen in zwei Grössen bestellt und bekommen. Nun will ich die eine, die nicht passt, wieder retournieren.
Wie funktioniert das in der Regel mit der Bezahlung? Überweise ich den kompletten Rechnungsbetrag und ich bekomme den Betrag für die eine Hose gutgeschrieben oder überweise ich nur das Geld für die eine Hose?

MfG
 
Einfach mal dort anrufen oder eine e-mail schreiben und nachfragen wie das bei denen gehandhabt wird.;)
Die werden dir dann schon weiterhelfen!
 
kommt auf den shop drauf an.
z.b. bei Otto hast eh nur ein Kundenkonto, das eben im Zweifelsfall ins Plus/minus geht.
daher frag einfach nach wie sie es gerne hätten.

vergiss auch nicht die Versandkosten richtig zu berechnen
(artikel über 40€ kosten nichts, für Artikel darunter muss man anteilig die Versandkosten zahlen.
 
artikel über 40€ kosten nichts, für Artikel darunter muss man anteilig die Versandkosten zahlen.

Das ist in dreierlei Hinsicht unzutreffend.

Zunächst gibt es keinen Automatismus, dass bei einem Warenwert unter 40,- die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen sind, vielmehr muss das zwischen V und K vereinbart worden sein.
Dann können dem Käufer (so wie hier geschildert) auch dann die Rücksendekosten auferlegt werden, wenn er noch bezahlt hat.
Wenn der Käufer die Rücksendekosten zu tragen hat, dann muss er diese auch ganz tragen und nicht nur anteilig.

I.E. kommt es hier ganz stark auf die Vereinbarungen zw. K und V (=AGB des V) an.
 
Ich denke der Doc meint, dass dies im Kaufvertrag/Widerrufsbelehrung geregelt werden muss, wer die Rücksendekosten unter 40€ bezahlen muss und da hat der Doc Foster wie immer Recht.
 
florian. schrieb:
da kommt es doch auf keine vereinbarungen an, das ganze ist fix geregelt.
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-40-euro.htm

aber ok, die Anteilig Regelung gibt es wohl nur bei Amazon?

Nochmal:

Einen Automatismus gibt es nicht, es muss vielmehr zwischen den Parteien vereinbart sein.

Dabei ist es nicht ausreichend, dass dies in der Widerrufsbelehrung steht, selbst wenn diese Teil der AGB ist, es muss nach der Rechtsprechung des OLG Hamburg auch zusätzlich in einem anderen Teil der AGB aufgeführt sein.
 
@Ribery88

ist ja zumindest bei euch/uns eindeutig geregelt, es bezieht sich sowie in dem Link auch auf den Brutto Warenwert der zurück zu schickenden Ware, und es ist Bestandteil der AGB.

Wer hat sich das mit den 40€ ausgedacht, Amazon? :p

@TE

anrufen beim Händler bewirkt manchmal wahre Wunder.
 
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