Versicherung wechseln durch Halterwechsel

wannabe

Lieutenant
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Juli 2005
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849
Hallo,

ich würde gerne meine Kfz- Versicherung wechseln, leider ist mein Vorhaben erst Ende des Jahres möglich.

Nun habe ich mich ein bisschen bzgl. Umgehungsmöglichkeiten eingelesen und habe die folgende Idee bekommen:

Ich melde das Auto auf meinen Bruder um, er wird der Halter. Könnte ich dann die Versicherung wechseln und auf mich anmelden?

Freue mich auf informative Antworten
 
Auch das Ummelden kostet Geld + evtl. Wertverlust beim Auto durch ein zusätzlichen Halter ... für die paar Monate, lohnt sich das wirklich?
 
Ich habe eine zusätzliche Frage:

Wenn ich mich dann bei einer neuen Versicherung anmelden würde, kann ich dann 6.000tkm Jahresfahrleistung angeben und im neuen Jahr dann entsprechend höher? Für 3 Monate lohnt es sich ja garnicht mehr die Leistung hoch anzusetzen?
 
Jahresfahrleistung bedeutet auf 12 Monate bezogen und auch wenn die Versicherungen da nicht alle so kleinlich sind, könnte es bei einem Schadensfall schon Ärger geben, wenn Du dann im Dezember schon mehr als diese 6000km runter hast, die Versicherung das aber nicht auf Kalender- sondern auf Versicherungsjahr bezieht.
 
Ein Halterwechsel reicht nicht aus.

Dein Bruder muss dann auch Versicherungsnehmer werden.

MfG
 
Du kannst den Wagen auch abmelden, dann wieder anmelden.
Nur lohnt das alles nicht. Mach es einfach regulär.

Einzig wichtig ist wenn du Bafög/Hartz oder sowas bekommst dass dein Name nicht auf dem Fahrzeugschein (PKW Besitzer) auftaucht, weil dir dann alles angerechnet wird. Halter kannst du aber sein und den PKW nutzen, auch wenn er nicht dir gehört.
 
Du kannst den Wagen auch abmelden, dann wieder anmelden.
Nur lohnt das alles nicht. Mach es einfach regulär.

Einzig wichtig ist wenn du Bafög/Hartz oder sowas bekommst dass dein Name nicht auf dem Fahrzeugschein (PKW Besitzer) auftaucht, weil dir dann alles angerechnet wird. Halter kannst du aber sein und den PKW nutzen, auch wenn er nicht dir gehört.

Alles Quatsch !

Wenn es so einfach wäre ;-)

Stichwort: "ältere Rechte" und die können von der jeweiligen Versicherung bis zu 18 Monate geltend gemacht werden.

Der Halter steht immer automatisch im Fahrzeugschein.

MfG
 
Eben, der Halter steht immer im Schein, aber er muss nicht auch der Versicherungsnehmer sein.
 
Muss er grundsätzlich nicht.

Wenn man aber, wie hier, unterm Jahr durch einen Halterwechsel die Versicherung wechseln möchte, dann muss auch wer anders VN werden.

Und selbst wenn es ginge, so käme mit großer Wahrscheinlichkeit ein Zuschlag für abweichenden Halter bei der Versicherung hinzu.

Jetzt wechseln macht also keinen Sinn.
 
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