Versicherungsbeiträge Einkommenssteuer

Stagefire85

Ensign
Registriert
Apr. 2025
Beiträge
187
Ich höre immer wieder, dass Lohnsteuerhilfevereine oder auch Steuerberater die Beiträge zu Versicherungen von Ihren Kunden haben wollen.

Auch bei Leuten, die mit den gesetzlichen Beiträgen alle Freibeträge schon ausgeschöpft haben.
Deutlich darüber sogar.

Jemand eine Idee, welchen Hintergrund das hat, warum die trotzden den Aufwand mit den privaten Versicherungen betreiben?
 
Vielleicht, weil man die steuerlich absetzen kann?

Warum fragst du nicht deinen Steuerberater?

Edit:
Ist der Grundfreibetrag Brutto oder Netto?
Hier lautet die Antwort: weder noch. Grundsätzlich wird der Grundfreibeitrag vom Einkommen abgezogen, das versteuert werden muss. Das zu versteuernde Einkommen wiederum meint das Bruttoeinkommen minus aller abzugsberechtigten Aufwendungen inklusive Lohnsteuerabzug. Da diese von Steuerzahler zu Steuerzahler komplett individuell sind und für bestimmte Personengruppen unterschiedliche Steuerfreibeträge gelten, ist die Bezugsgröße des Grundfreibetrags weder Brutto noch Netto.
(Quelle)
 
Zuletzt bearbeitet:
Siehe Edit.
minus aller abzugsberechtigten Aufwendungen

Ich bin auch keine Steuerberater.
Evtl. sind manche Versicherungen "abzugsberechtigt".
Die werden dann erst vom Brutto abgezogen und dann wird der Freibetrag angewendet.
Alles was abzugsberechtigt ist, reduziert das zu versteuernde Einkommen.
So verstehe ich das zumindest.
 
Setz einfach mal fiktive Werte ein, wenn du alles andere fertig hast und lass dir nal die Erstattung berechnen. Tut sich da nichts, lass es weg.
Gibt halt welche, die kommen über die 1000€ Freibetrag und da lohnt sich dann jeder €.
 
xeroftw schrieb:
Gibt halt welche, die kommen über die 1000€ Freibetrag und da lohnt sich dann jeder €.
Die 1000€ sind für Anlage N = Arbeitsbezogene Ausgaben (wie Fahrtkosten, Berufsverbände, Homeoffice, Büromaterial daheim). Und übrigens mittlerweile schon 1200€ ;).

Die Lohnnebenkosten und ausgewählte weitere Versichungen (z.B. Haftpflicht, Berufsunfähigkeit) gehören in die Anlage V = Vorsorgeleistungen. Und ja: Da gibt es die vom Threadersteller genannten Obergrenzen, was man absetzen kann. Die man als Alleinstehender schon mit den Sozialversicherungsbeiträgen überschreitet, wenn das Gehalt um die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt.

Entsprechend: Jede weitere Angabe ist dann eigentlich überflüssig. Bis vor ein paar Jahren stand da meiner Erinnerung nach ein Vorläufigkeitsvermerk wegen dieses Punktes an. Der ist allerdings weggefallen, also erscheint mir diese Regelung nun endgültig rechtskräftig.

Im Fall der Lohnsteuerhilfevereine: Vielleicht ziehen die einfach ihr Standardprogramm durch. Es besteht (ausgenommen des Aufwandes, weitere Zahlen einzutippen) kein Nachteil, wenn man die Versicherungen trotzdem angibt.
 
Faluröd schrieb:
Die 1000€ sind für Anlage N = Arbeitsbezogene Ausgaben (wie Fahrtkosten, Berufsverbände, Homeoffice, Büromaterial daheim). Und übrigens mittlerweile schon 1200€ ;).

1230,- € schon seit Steuerjahr 2023 😉

Aber ja. Ich glaub du hast recht.
Das liegt an den ganzen Vofläufigkeitsvermerken.
Die machen das wohl zur Sicherheit, falls sich da noch was ändert.
 
Zurück
Oben