Vertrag / Bestellung stornieren

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Cadet 4th Year
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Mai 2010
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113
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich habe bei O2 einen Vertrag online "bestellt" (ohne Mindestvertagslaufzeit) und habe diesen gestern mit der Post erhalten. In der Post enthalten ist der Vertrag selber (aber noch nix unterschrieben von mir). Ich möchte den Vertrag aber doch nicht abschließen. Meine Frage lautet nun: Wie kann ich das ganze wieder Rückgängig machen? Ich möchte das ganze stornieren und garkeinen Vertrag mit denen anfangen. In den Unterlagen finde ich keine Angaben über stornierung. Nur über Kündigung (will den Vertrag aber garnicht eingehen, ist ja auch noch nix unterschrieben von mir).

Danke schon mal hoffe echt ihr könnt mir da helfen :(
 
Ruf doch einfach bei o2 an und schildere denen den Sachverhalt. Dann hörst du schon, ob es möglich ist oder nicht. Soweit ich weiß hat man sowieso 14 Tage Zeit, um den Vertrag wieder zu kündigen.
 
Ganz ehrlich...warum zur Hölle fragst du nicht bei O2 nach...oder was möchtest du jetzt von uns wissen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Fernabsatzvertrag ist keine Unterschrift notwendig. Du hast 14 Tage Wiederrufsrecht, daher einfach nen kurzen Brief abschicken.

Aber mal ehrlich: Wieso schließt man einen Handyvertrag ab, um es sich 2 Tage später wieder anders zu überlegen? ;)
 
Lesenswert wäre dazu der § 312d des BGB, in welchem es sich um Widerruf bei Fernabsatzverträgen dreht.

Insbesondere Absatz 7 dürfte für dich interessant sein, das kann Probleme machen: Wenn der Provider bereits die telefonische Vertragsbestellung als Vertragsabschluss ansieht und daraufhin eigene Leistungen erbracht hat (z.B. zwecks Umschaltung Schreiben an die Stelle, die für den Anschluß des Endkunden zuständig ist, meistens TKOM), wird es problematisch. Der Absatz 7 bedeutet m.E. (ich bin kein Jurist), daß es in diesem Fall kein Widerrufsrecht gibt, auch nicht die bereits genannten 14 Tage.

Hier hilft nur eine Klärung der Sachlage mit dem Provider selbst, d.h.: ist bereits ein Vertrag zustande gekommen (und die schriftliche Bestätigung auf dem Vertragsformular nur noch eine Formsache) oder wurde tatsächlich "nur" ein Vertragsformular angefordert.

mfg
 
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