Vertragsrecht - Frage

chr1zZo

Commodore
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Feb. 2009
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Hallo,

ich weis das ist jetzt kein Anwaltsforum, aber vl. gibts ein paar die Ahnung haben.

Folgendes Beispiel:

Eine Domain wurde vor ein paar Jahren an eine Firma verkauft von einer Privat Person, jedoch wurde die Domain nie an die Firma übertragen, also das diese der Inhaber der Domain sind. (Die Domain verblieb beim Inhaber also dem Verkäufer) Die Domain wurde auch nie eingefordert vom Käufer, geschweige wurde eine saubere Übertragung der Domain protokolliert! Der Verkauf ist jetzt schon 4 Jahre her. Nun ist die Firma Liquidiert wurden, an die dort damals die Domain verkauft wurde.

Könnte der Verkäufer die Domain einfach weiter verwenden?
 
Nein - Verkäufer und Käufer haben ja irgendwie sich über den Verkauf der Domain geeinigt und der Käufer hat sicher auch gezahlt. Der Verkäufer hat ebenfalls eine gültige Willenserklärung abgegeben, indem er den gezahlten Verkaufspreis behalten hat und nicht als "versehentliche Zahlung" wieder zurück überwiesen hat.

Der Verkäufer schuldet weiterhin den Übertrag der Domain an den Käufer - auch wenn dieser dies bisher nicht eingefordert hat.

Anders wäre es m.E., wenn kein Geld vom Käufer geflossen ist - dann wäre keine eindeutige Willenserklärung vorhanden. Auch der Verkäufer hätte in dem Fall ja vergessen das Geld einzufordern.

Meine Auffassung als Laie.
 
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Ich würde sagen das kommt sicher vor allem darauf an ob es einen Rechtsnachfolger des Unternehmens oder für dessen Teile gibt.

Bei Insolvenz fliessen die Rechte in die Insolvenzmasse, beim (Teil-)Verkauf des Unternehmens an den neuen Käufer.

Falls es keinen Rechtsnachfolger gibt ist die Domainübergabe halt "in der Luft".
 
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@Bohnenhans Ja eine Insolvenz ist es nicht geworden wegen fehlender Masse. Sonst wäre ja die Inhaberschaft an den Insolvenzverwalter übergegangen. Hier könnte man jetzt theoretisch das ganze aussitzen, bis die Firma den sauberen Eintrag in Handelsregister der Liquidation hat (Also den finalen Liquidationsabschluss), und dann könnte der Verkäufer die Domain einfach weiter verwenden.
 
Der Verkäufer kann die Domain einfach weiter verwenden.
Der Herausgabeanspruch ist wahrscheinlich verjährt (§ 195 BGB).
Zudem fehlt ein Rechtsnachfolger des Käufers (juristische Person), der die Herausgabe einfordern könnte.
 
Das kommt auch son bisschen auf die Domain an. Es gibt einige TLDs, da wird sich der Käufer die Zähne dran ausbeißen, wenn sie nicht komplett übertragen wurde.
 
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