Verzollungsgebühren von Paketdienstleistern vermeiden

Idon schrieb:
Welche staatliche Vorgabe [...]
Fragen über Fragen ...
Da hilft nur, sich bei den entsprechenden Stellen zu informieren. Nur die können verbindliche Auskunft über die näheren Umstände im Detail geben.

Diese Stellen wären dann wohl:
Zollstelle
Versanddienstleister

Der TE weigert sich allerdings, diese Option wahrzunehmen.
Solange das der Fall ist, erübrigt sich jegliche weitere Diskussion darüber.

Über bestehende Gesetze, an die sich alle zu halten haben, zu diskutieren und diese in Zweifel zu stellen, bringt niemanden weiter.
 
@NotNerdNotDau

Dann nenne doch die deiner Behauptung nach bestehenden Gesetze.

Zoll und Versanddienstleister geben auch keine verbindlichen Auskünfte über Rechtslagen. Sofern es denn überhaupt eine klare herrschende Meinung gäbe.


Und, klar: Natürlich Fragen. Dafür gibt's Foren.
 
Idon schrieb:
Zoll und Versanddienstleister geben auch keine verbindlichen Auskünfte über Rechtslagen.
Das ist eine Behauptung, die ich für haltlos halte. Jedenfalls in einer solchen pauschalen Form.

Idon schrieb:
Dann nenne doch die deiner Behauptung nach bestehenden Gesetze.
Ich bin keine Zolldienststelle und auch kein Versanddienstleister.
Deshalb auch mein Verweis auf die entsprechenden Stellen.
 
Idon schrieb:
Dann nenne doch die deiner Behauptung nach bestehenden Gesetze.
The legal acts referred to in the Explanatory Notes include:
 Council Directive 2006/112/EC on the common system of value added tax, as amended by Council Directive (EU) 2017/2455 and Council Directive (EU) 2019/1995 (VAT Directive)
7/99

 Council Implementing Regulation (EU) No282/2011 laying down implementing measures for Directive 2006/112/EC on the common system of value added tax, as amended by Council Implementing Regulation (EU) 2017/2459 and Council Implementing Regulation (EU) 2019/2026 (VAT Implementing Regulation)
 Council Regulation (EU) No 904/2010 on administrative cooperation and combating fraud in the field of value added tax as amended by Council Regulation (EU) 2017/2454 (Administrative Cooperation Regulation)
 Commission Implementing Regulation (EU) 2020/194 of 12 February 2020 laying down detailed rules for the application of Council Regulation (EU) No 904/2010 as regards the special schemes for taxable persons supplying services to non-taxable persons, making distance sales of goods and certain domestic supplies of goods
 Council Decision (EU) 2020/1109 of 20July 2020 amending Directives (EU) 2017/2455 and (EU) 2019/1995 as regards the dates of transposition and application in response to the COVID-19 pandemic
 Council Regulation (EU) 2020/1108 of 20 July 2020 amending Regulation (EU) 2017/2454 as regards the dates of application in response to the COVID‐19 pandemic
 Council Implementing Regulation (EU) 2020/1112 of 20July 2020 amending Implementing Regulation (EU) 2019/2026 as regards the dates of application in response to the COVID-19 pandemic
 Commission Implementing Regulation (EU) 2020/1318 of 22September 2020 amending Implementing Regulations (EU) 2020/21 and (EU) No 2020/194 as regards the dates of application in response to the COVID‐19 pandemic

Hier sind alle Informationen
https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/default/files/vatecommerceexplanatory_28102020_en.pdf
 
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Wenn ich es richtig verstehe kritisiert der TE ja nicht um das bezahlen der einfuhrumsatzsteuer sondern die pauschale der versanddienstleister.

Die würde er sich gerne sparen, kann ich auch verstehen, würde ich klüngel im Ausland kaufe und die pauschale macht dann 100-200% des warenwerts würde mich das auch stören.

Da es bei mir in der Regel höherpreisige Artikel sind, die ich in Deutschland nicht kaufen kann, fällt die pauschale nicht besonders ins Gewicht und stört mich nicht.

Wie gesagt, am zielführendsten dürfte ein einfacher Anruf beim Zollamt sein. Die werden einem dann schon sagen ob und welche Möglichkeiten es gibt.
 
DuckDuckStop schrieb:
Die würde er sich gerne sparen, kann ich auch verstehen,
Es sagt ja keiner was gegenteiliges, aber weil er sich bei den Behörden nicht informieren möchte, hat er oben die Regulariern und findet vielleicht den Ursprung ob er das selber anmelden kann oder nicht. Primärer geht es nicht.
 
Behörden, und Privatunternehmen sowieso nicht, geben keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Sie können Ratschläge geben, wobei das hier im Falle der Dienstleister ja gar nicht in deren Interesse ist.

Was soll also einem der Zoll sagen?
 
Der Zoll hat auch eine Webseite, über die man sich ggf. informieren kann.
Ohne jetzt selbst danach gesucht zu haben, aber vielleicht wird man dort doch fündig.
Es gibt auch ein Kontaktformular, nur mal so nebenbei erwähnt.

https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html

@Idon

Die Behauptung, dass Behörden grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen würden, ist einfach haltlos, weil zu pauschal.
Selbstverständlich kann man auch hierbei auf taube Ohren und Unwillen stoßen. Alles im Bereich des Menschlichen, denn auch dort arbeiten Menschen.

Idon schrieb:
Was soll also einem der Zoll sagen?
Wer kann das wissen, ohne Kontakt aufgenommen zu haben?
Ich vermute aber mal so ins Blaue, dass der Zollbedienstete einem die Rechtslage erläutern wird und wahrscheinlich deutlich machen wird, dass eine Umgehung der Rechtslage nicht möglich sein wird.
Rein spekulativ meinerseits.
 
@NotNerdNotDau

Die Rechtslage ist also deiner Aussage nach, dass DHL etc. für irgendeine Dienstleistung eine beliebige Bearbeitungsgebühr nehmen dürfen?



Und hey, super. Wenn ich nächstens rechtsverbindliche Auskünfte möchte, dann gehe ich einfach nicht mehr zu einem Anwalt, sondern zu Behörden. Und wenn die sich dann nicht an ihre Aussagen halten wollen, habe ich direkt einen starken Claim für's Gericht.
 
Idon schrieb:
Die Rechtslage ist also deiner Aussage nach, dass DHL etc. für irgendeine Dienstleistung eine beliebige Bearbeitungsgebühr nehmen dürfen?
Habe ich das irgendwo, auch nur mit einer Silbe behauptet?
So langsam wird es albern und ich sehe wirklich keine Notwendigkeit, mich immer wieder zu deinen haltlosen Behauptungen und Unterstellungen zu äußern.

Idon schrieb:
Wenn ich nächstens rechtsverbindliche Auskünfte möchte, dann gehe ich einfach nicht mehr zu einem Anwalt, sondern zu Behörden.
Das ist der selbe Schwachsinn. Kein Mensch behauptet das.
Ich bin hier raus, jedenfalls dich betreffend. Suche dir ein anderes Opfer für deine Spielereien.
 
Nur das wir über das selbe sprechen alle, mir ist nämlich auch genau das jüngst passiert:
1. Ware im Ausland gekauft und von dort aus importiert
2. Ware wird vom Zoll verarbeitet und liegt dann dort, da noch Gebühren zu entrichten sind
3. DHL(?) klingelt bei mir an und sammelt 11,48 Euro ein ("Nur Bar, bitte passend, kann kein Wechselgeld geben" -> keine Übertreibung, es war 1:1 genau so)
4. Ich habe zufällig 11,48 Euro passend und zahle
5. Ich sehe auf dem Paket klebt folgender Zettel: 6,x Euro Zoll, 5,x Euro DHL Service-Gebühr

Das hat mich doch ziemlich verwundert, das sie das ungefragt machen, das letzte mal konnte ich das (so meine Erinnerung) selber anstoßen Online. Was hätte der Liefermensch gemacht wenn ich nicht passend gehabt hätte?

Ich hab denen weder gesagt, dass sie mein Paket beim Zoll einsammeln dürfen, noch das sie zustellen sollen (ich kann doch auch einfach zum Zollamt hinfahren oder nicht??), noch habe ich eingewilligt, was dafür zu zahlen (erst recht nicht auf den Cent passend in Bar :rolleyes: ).
 
Idon schrieb:
Was soll also einem der Zoll sagen?
Zum Beispiel welche (bzw ob) Möglichkeiten der verzollung man hat ohne dass Gebühren durch den Transportdienstleister anfallen.

Was hätte der Liefermensch gemacht wenn ich nicht passend gehabt hätte?

Dann hätte er es entweder am nächsten Tag nochmal versucht oder in der nächsten Filiale abgegeben wo du es dann hättest abholen können.

Und 6 Euro Zoll stand mit Sicherheit nicht auf dem Zettel.
 
BeBur schrieb:
Ich hab denen weder gesagt, dass sie mein Paket beim Zoll einsammeln dürfen
Dafür bedarf es keiner Zustimmung der Kunden. Postsendungen, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden, unterliegen den einschlägigen Einfuhrbestimmungen.

Dazu gehört wohl, dass die Deutsche Post und die DHL für die Abwicklung zuständig sind bzw. dazu legitimiert worden sind. Dazu gibt es wohl (vermutlich) eine Vereinbarung bzw. ein Abkommen mit der Zollverwaltung.
Dass diese Versanddienstleister auch Geld verdienen wollen und nicht für lau aktiv werden, dürfte wohl keine allzu große Überraschung sein.

Das alles kann man durchaus kritisch sehen und vielleicht auch für Abzocke halten. Es ändert aber nichts daran, dass die gesetzlichen Vorgaben so sind, wie sie sind.
 
NotNerdNotDau schrieb:
Habe ich das irgendwo, auch nur mit einer Silbe behauptet?
[...]

NotNerdNotDau schrieb:
dass der Zollbedienstete einem die Rechtslage erläutern wird und wahrscheinlich deutlich machen wird, dass eine Umgehung der Rechtslage nicht möglich sein wird.
plus
NotNerdNotDau schrieb:
Dafür bedarf es keiner Zustimmung der Kunden. Postsendungen, die aus Drittstaaten in die EU eingeführt werden, unterliegen den einschlägigen Einfuhrbestimmungen.

Dazu gehört wohl, dass die Deutsche Post und die DHL für die Abwicklung zuständig sind bzw. dazu legitimiert worden sind. Dazu gibt es wohl (vermutlich) eine Vereinbarung bzw. ein Abkommen mit der Zollverwaltung.
Dass diese Versanddienstleister auch Geld verdienen wollen und nicht für lau aktiv werden, dürfte wohl keine allzu große Überraschung sein.
[...]

NotNerdNotDau schrieb:
Das ist der selbe Schwachsinn. Kein Mensch behauptet das.
[...]

NotNerdNotDau schrieb:
dass der Zollbedienstete einem die Rechtslage erläutern wird und wahrscheinlich deutlich machen wird, dass eine Umgehung der Rechtslage nicht möglich sein wird.

Du redest hier die ganze Zeit von einer "Rechtslage". Diese benennst und umschreibst du aber nicht. Dafür reagierst du zickig, wenn z. B. ich sage, dass ich erstmal in Zweifel ziehe, dass die Rechtslage dergestalt ist, dass man als Käufer zwingend eine Pauschale an einen privaten Versanddienstleister zahlen muss.


Kurzum:
Entweder du kennst dich mit der Rechtslage aus, dann kannst du hier im Forum ja darauf verlinken oder diese kurz zusammenfassen. Oder du kennst dich halt nicht aus, dann stellt sich die Frage, warum du weder Fragen stellst, noch diese zu beantworten gewillt bist.


Nur zur Klarstellung:
Es geht hier nicht um Umsatzsteuer oder andere staatliche Abgaben. Es geht um die "Servicepauschale" des Versanddienstleisters, also z. B. DHL.
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
Es geht hier nicht um Umsatzsteuer oder andere staatliche Abgaben. Es geht um die "Servicepauschale" des Versanddienstleisters, also z. B. DHL.
Liest du eigentlich die Beiträge anderer, oder willst du nur herumstänkern und provozieren?
NotNerdNotDau schrieb:
Dazu gehört wohl, dass die Deutsche Post und die DHL für die Abwicklung zuständig sind bzw. dazu legitimiert worden sind. Dazu gibt es wohl (vermutlich) eine Vereinbarung bzw. ein Abkommen mit der Zollverwaltung.

Dass diese Versanddienstleister auch Geld verdienen wollen und nicht für lau aktiv werden, dürfte wohl keine allzu große Überraschung sein.
 
Jo, das behauptest du. Ohne Nachweise, auch auf mehrfache Nachfrage hin.

Scheint aber Unfug zu sein. Und im Gegensatz zu dir gibt's hier Informationen dazu:
https://www.paketda.de/news-zoll-paket-anmelden-privatkunden.html
https://www.zoll-export-wissen.de/t...so-klappt-die-zollabwicklung-als-unternehmen/
https://www.deutschepost.de/de/toolbar/faq-area/faqpage_sonstiges.html

Man kann sich als Selbstverzoller registrieren. Dann sollen wohl Sendungen beim zuständigen Zollamt hinterlegt werden.



Aber klar: Der Zoll ist der richtige Ansprechpartner für Fragen zu Dienstleistern wie DHL. Wenn ich etwas über Flüge von der Lufthansa wissen will rufe ich ja auch das Verkehrsministerium an und wenn ich wissen will, warum meine Nachbarn stinken, das Gesundheitsamt.
Steuerberatung bekomme ich vom Finanzamt und die Polizei erklärt mir, wie das mit dem Autofahren geht.

Die Beantwortung der TE-Frage hat mich jetzt 5 Minuten googeln gekostet, obwohl mir das Thema völlig egal ist; mir geht's nur darum, dass Privatunternehmen wie DHL eben üblicherweise nicht einfach Gebühren für nicht beauftragte Dienstleistungen erheben dürfen (vgl. auch: https://www.mikrocontroller.net/articles/Zoll_und_Abgaben ).
Dabei hatten wir doch gleich eine ganz Hand voll "Spezialisten" hier im Thread. :D
 
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Idon schrieb:
dass die Rechtslage dergestalt ist, dass man als Käufer zwingend eine Pauschale an einen privaten Versanddienstleister zahlen muss.
Scheint ja nicht der Fall zu sein, denn (ich weiß, sich selbst zitieren nur die dummen, aber):

fahr_rad schrieb:
Bei Fedex kannst du dich online registrieren und dann deine Adresse sowie eine Kreditkarte hinterlegen. Dann werden etwaige Einfuhrgebühren direkt dort abgezogen und es fällt keine Servicepauschale an.
 
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@fahr_rad

Ich bezweifle das auch. Aber ich weiß es nicht.

Andere hier, unter anderem @NotNerdNotDau , haben sich hingegen klar auf irgendeine Rechtslage berufen. @knoxxi hat ein über 100 Seiten starkes Dokument verlinkt, das ich beim ersten Überfliegen als nicht einschlägig einstufe.


Ich meine, das hier ist ein Forum, keine Jura-Klausur, bei der man versucht, die anderen Kandidaten möglichst hart über den Tisch zu ziehen und ein paar Bücher versteckt, damit man von seinem Favorite-Lover-Prof noch einen zusätzlichen Punkt extra erhält, während die Konkurrenz im Minenfeld versickert. Warum man dann nicht einfach problemlos hilft, wenn man kann oder meint dies zu können, entzieht sich völlig meinem Verständnis. Aber hey, ich fand ja damals auch schon die eben benannten Kommilitonen, die jetzt in irgendwelchen Asi-Behörden ein schlechtes Taschengeld verdienen, ziemlich lächerlich. :D
 
Idon schrieb:
Aber klar: Der Zoll ist der richtige Ansprechpartner für Fragen zu Dienstleistern wie DHL.
Auch das habe weder ich, noch ein anderer hier behauptet.

Wenn du mit Themen wie diesen überfordert sein solltest, oder aus anderen Gründen nicht in der Lage bist, der Thematik zu folgen, dann halte dich doch einfach raus.
 
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