Verzollungsgebühren von Paketdienstleistern vermeiden

Mickey Cohen

Commander
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Hallo,

mit der neuen Regelung ab 1. Juli 2021, wonach zukünftig auch für kommerzielle Warensendungen mit einem Wert unterhalb von 22 € Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, wird das importieren von Chinahändlern ziemlich unattraktiv. Und zwar überhaupt nicht wegen der Steuer an sich, sondern wegen des Verfahrens.

Da Steuerbeträge unter einem Euro nicht erhoben werden sollen, bedeutet das, dass bereits ab einem Waren- und Versandwert von 5,26 € eine Behandlung durch den Zoll nötig wird.

Die verschiedenen Paketzusteller führen dieses Zollverfahren jedoch ungefragt für den Empfänger durch und erheben dafür Gebühren (für ihren Aufwand), die dann oft in keinem Verhältnis mehr zum Warenwert stehen.
(Keine Ahnung woraus sich das ergibt, notfalls über eine spezialgesetzliche Regelung oder die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag, scheint anscheinend rechtmäßig zu sein)

Gibt es eine Möglichkeit, gegenüber dem Zoll zu erklären, dass man eine derartige Fremdgeschäftsführung durch sämtliche Paketdienstleister ablehnt, mit der Folge dass ich dem Paketdienst keine Verzollungsgebühren schulde und das Paket direkt beim Zollamt abholen muss?

Diese Gebühren sind schon ziemlich eklig. Gerade weil ich ja in China eh nur Billigzeugs kaufe, das es bei uns überhaupt nicht gibt.

Auch andere Lösungsvorschläge für dieses Dilemma sind willkommen ;)

Danke euch!

edit: Dass man das gegenüber der Deutschen Post AG erklären kann, habe ich rausgefunden. Aber es gibt ja auch noch andere Paketdienstleister. Das Verhältnis von Post zu DHL ist ja auch schon nicht ganz klar.
Und welchen Versandweg so ein Päckchen letztlich nimmt, kann man ja nicht wirklich herausfinden geschweige denn beeinflussen.
Und die Erklärung gegenüber der Post wird wohl (rein bspw.) Hermes nicht tangieren.

Und dann habe ich noch gelesen, dass Pakete aus dem EU-Ausland manchmal mit DHL Express versendet werden. Die verlangen zusätzlich noch mindestens ca. 14 € Entgelt für Kapitalbereitstellung, falls sie den Gang zum Zollamt übernehmen und Einfuhrumsatzsteuer/Zollgebühren vorstrecken. Lustigerweise darf das dann natürlich auch der Nichtvertragspartner (!) - also der Empfänger - übernehmen, obwohl er u.U. garnicht mal weiß, dass das Paket mit DHL Express versendet wurde.

Alles in allem eine ziemlich dämliche Gesetzeslage. Warum soll sich der Besteller um das alles kümmern (bzw. alles bezahlen) müssen, obwohl der Versender doch derjenige ist, der naturgemäß mehr Einfluss darauf hat, welchen Weg das Paket nimmt. Das sollte man dem Versender aufbürden. Klar wird das in den Endpreis einkalkuliert, aber es wäre transparent und es entstünde für den Versender durch Preisdruck ein gewisser Anreiz, die Export/Import "Nebenkosten" gering zu halten. Momentan lâuft es für den Versender ja eher nach dem Motto "nach mir die Sintflut", sobald das Paket die Grenze überschritten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jop trifft mich selber auch da ich oft Retro CPUs in Fernost kaufe.

Möglichkeit wäre es in die Schweiz schicken zu lassen und dann abzuholen. Geht nur wenn du in Grenznähe bist
 
Tinkerton schrieb:
Weil der Besteller bestellt hat und damit ursächlich ist für den Prozess.

ich glaube da hab ich bessere argumente geliefert.

aber wenn man schon so argumentiert: der verkäufer hat das angebot in das internet eingestellt und damit hat er die ursache für diesen prozess gesetzt.
 
Die 45€ Grenze für Sendungen von Freunden bleibt erhalten. Muss ja keine Rechnung außen am Paket kleben... Ich finds auch genial, dass das Bauteil was in China 50cent kostet und in Deutschland 15 Euro nun durch Gebühren preislich angepasst wird. Die Alternative 3-4h beim Zoll bei den superunfreundlichen Amtsschimmeln Leuten vom Zoll zu verbringen ist einfach keine.
 
knoxxi schrieb:
Das ist aber unsinn. Du bist Importeur der Ware, also hast du dich um die Zollformalitäten zu kümmern.
Das ist doch genau das, was ich kritisiere.

Wenn ich argumentiere, dass aus A nicht B folgen sollte, kannst du mir doch nicht pauschal vorwerfen, dass mein Argument Unsinn ist, weil B aus A folgt.

Du hättest argumentieren können, dass gegen meine Ansicht spricht, dass sich der Käufer - als zumindest im Inland ansässiger - besser mit den Importvorschriften seines Landes auskennt, als der Verkäufer, der sich sonst mit den Importvorschriften von ~ 200 Ländern auskennen müsste. Das wäre ein sachlich valides Argument.

Aber nicht das was du gebracht hast. Das ist der wahre Unsinn.
 
Also hast du recht und alle die anderer Meinung sind reden Unsinn?

Hast du mittlerweile mal bei deinem zuständigen Zollamt angerufen?
 
DuckDuckStop schrieb:
Also hast du recht und alle die anderer Meinung sind reden Unsinn?

Hast du mittlerweile mal bei deinem zuständigen Zollamt angerufen?
Wie kommst du denn jetzt auf diese Schlussfolgerung? Weil ich eine Scheinbegründung zurückgewiesen habe, auf deren Grundlage mir unterstellt wurde, dass ich Unsinn schreibe? Ich habe auch dargelegt, warum ich diese Begründung für Unsinn halte. Ich denke also nicht, dass das ausreicht um mir zu unterstellen, dass ich denke, dass alle die anderer Meinung sind Unsinn reden.

Nein, ich habe noch nicht angerufen, ich telefoniere privat nicht freiwillig mit Behörden.
 
Mickey Cohen schrieb:
der verkäufer hat das angebot in das internet eingestellt und damit hat er die ursache für diesen prozess gesetzt.
Diese Aussage ist Unsinn und um nichts anderes geht es. Du importierst Ware in die Wirtschaftsraum der EU, also bist du Importeur und hast dich um die Formalitäten zu kümmern bzw das Transportunternehmen übernimmt das stellvertretend. Ob es dir gefällt oder nicht. Das ist dienstlich mein tägliches Brot.

Hast du dir denn oben wenigstens die Mühe gemacht den Link über den Import anzusehen?

edit: hier noch ein paar Infos vom Zoll über die neuen Regeln des eCommerce. Link
 
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Dieses Argument ist auch keinen deut besser, weil es genau das selbe ist, das ich bereits als Scheinargument entlarvt habe.
Meine Kernaussage ist, dass der Besteller nicht als Importeur behandelt werden soll. Dass ich damit nicht die Behandlung durch den ausführenden Zollbeamten meine, sondern die Behandlung durch das Gesetz habe ich ausdrücklich im Eingangspost geschrieben.
Deine Aussage ist, dass der Besteller der Importeur ist, womit du die die Gesetzeslage wiedergibst. Diese gefällt mir nicht, das hast du richtig erkannt. Also habe ich meine Meinung zu dieser Gesetzeslage geäußert und warum ich sie schlecht finde. Dein Argument war dann: Ich Rede Unsinn, weil die Gesetzeslage so ist wie sie ist und nicht so wie meiner Meinung nach sein soll. Das ist höchst unlogisch und damit selbst Unsinn. Und auf einer solchen Basis lasse ich mir nicht vorwerfen, dass ich Unsinn erzähle.

Ich habe auch niemals behauptet, dass die Gesetzeslage anders wäre. Es besteht für dich daher auch keine Veranlassung mir mitzuteilen, dass du dich mit der Gesetzeslage sehr gut auskennst, weil du das täglich beruflich machst.

Ja, ich habe mir den Link angesehen und auch die Zollseite schon durchforstet, aber eine Möglichkeit, wie man allgemein Verzollungsgebühren vermeidet habe ich dort nirgendwo gefunden.

Eine elektronische Selbstverzollung im Voraus für Privatleute scheint es ja auch nicht zu geben. Warum sollte man es dem doofen steuerehrlichen Bürger, der einfach nur sein Paket will, auch einfach machen?
 
Mickey Cohen schrieb:
Warum sollte man es dem doofen steuerehrlichen Bürger, der einfach nur sein Paket will, auch einfach machen?
Macht man doch, durch die Abwicklung des Paketdienstleisters der für den Aufwand halt ne kleine pauschale nimmt.

Solange du dich aber weigerst beim Zollamt anzurufen ist die ganze Diskussion sowieso hinfällig.

Wenn du nicht mal darauf Bock hast, scheint es dir aber auch nicht so enorm wichtig zu sein.
 
Mickey Cohen schrieb:
weil es genau das selbe ist, das ich bereits als Scheinargument entlarvt habe.
Die Realität tut manchmal weh, ich weiß.


Mickey Cohen schrieb:
Meine Kernaussage ist, dass der Besteller nicht als Importeur behandelt werden soll.
Du bestellst die Ware in einem Drittstaat, also doch, du bist Importeur. Die Verbringung innerhalb der EU bleibt natürlich Einfuhrumsatzsteuer frei.
Globalisierung ist nun auch bei dir angekommen. Das mag dir nicht gefallen, ist dein gutes Recht, aber es ist nun auch fairer den ehrlichen Kunden gegenüber, die diese Steuervermeidungsmethoden nicht unterstützt haben.

An den Regeln hat sich zu vorher auch nicht so dramatisch viel geändert, hauptsächlich die 22€ Grenze ist gefallen. Alles darüber, wurde schon immer so behandelt. Nur die Schlupflöcher die das System bisher ermöglicht haben wurden nun massiv reduziert. Aber sei gewiss, es wird neue geben. :)
 
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Bei Fedex kannst du dich online registrieren und dann deine Adresse sowie eine Kreditkarte hinterlegen. Dann werden etwaige Einfuhrgebühren direkt dort abgezogen und es fällt keine Servicepauschale an. Von anderen Dienstleistern weiß ich das jetzt nicht.
MWn. geht das bei DHL ebenfalls nicht. Da steht & fällt das mit der Person, die bei dir klingelt, seit der Pandemie soll aber eigentlich kein Geld mehr an der Tür kassiert werden, weshalb die Pakete idR. in die Filiale gehen und du dort bezahlen musst (6€ Pauschale). Solltest du selbständig sein, könntest du dich mWn. zumindest bei DHL Express als Geschäftskunde anmelden und auch so die Servicepauschale vermeiden.

Im Zuge der neuen Regelungen sollte eigentlich ein Onlineportal zur Selbstanmeldung an den Start gehen, mWn. wurde da aber der angepeilte Termin nicht geschafft und das kommt jetzt später. Genaueres habe ich nicht mehr im Kopf.
 
Mickey Cohen schrieb:
Gibt es eine Möglichkeit, gegenüber dem Zoll zu erklären, dass man eine derartige Fremdgeschäftsführung durch sämtliche Paketdienstleister ablehnt, mit der Folge dass ich dem Paketdienst keine Verzollungsgebühren schulde und das Paket direkt beim Zollamt abholen muss?
Einfache Antwort?
Nein, es gibt dahingehend keine Möglichkeit.

Oder vielleicht doch, aber diese Option ist wohl utopisch:
Sich selbst nach China begeben, die Ware vor Ort abholen und dann hier, über den Zoll, einführen.

Ich hätte da aber noch einen anderen Vorschlag für dich:
Derartige Waren einfach hier, oder in der EU, kaufen, um die hiesige Wirtschaft zu stärken.

Diese "Geiz-ist-geil-Mentalität" und dann noch, sollte es nicht wie gewünscht funktionieren, diese "Jetzt-bin-ich-aber-sowas-von-angepisst-Mentalität", ist eine regelrechte Seuche.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde die Frage des TE berechtigt.

Hier führen Dienstleister ohne Beauftragung durch den Besteller und ohne Wunsch, dass er diese Dienstleistung erhalten möchte, eine ebensolche kostenpflichtig durch. Wird diese nicht bezahlt, wird die bereits bezahlte Ware nicht herausgegeben.

Dabei hat der Besteller regelmäßig gar keinen Vertrag mit dem Versanddienstleister. Den hat der Versender.
 
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Idon schrieb:
Dabei hat der Besteller regelmäßig gar keinen Vertrag mit dem Versanddienstleister. Den hat der Versender.
Nein!
Die Versanddienstleister setzen im Namen des Staates nur geltendes Recht um.
Die Erhebung von Einfuhrabgaben hat nichts mit einer kaufvertragsrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und Verkäufer zu tun.
Eine kaufvertragsrechtliche Vereinbarung besteht in diesem Falle einzig und alleine zwischen dem chinesischen Händler und dem deutschen Käufer.

Hier geht es um Einfuhrbestimmungen, die der TE nicht akzeptiert und einen Weg sucht, diese zu umgehen, um Abgaben zu sparen.
 
@NotNerdNotDau

Welche staatliche Vorgabe verpflichtet den TE, dass der Versanddienstleister das machen muss und er das nicht selbst übernehmen darf? Und wie transparent sind dann die Gebühren des Versanddienstleisters? Ist da Marge drauf? Wie viel?

Ich schleppe kein Zeug aus komischen Drittstaaten ein, kenne mich also ernsthaft nicht aus.
 
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