Verzollungsgebühren von Paketdienstleistern vermeiden

Scrypton, bist du es?

knoxxi schrieb:
Ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Zollamt an.
DuckDuckStop schrieb:
[...]
Hast du mittlerweile mal bei deinem zuständigen Zollamt angerufen?
NotNerdNotDau schrieb:
[...]
Da hilft nur, sich bei den entsprechenden Stellen zu informieren. Nur die können verbindliche Auskunft über die näheren Umstände im Detail geben.

Diese Stellen wären dann wohl:
Zollstelle
Versanddienstleister
[...]


--------
NotNerdNotDau schrieb:
[...]
Wenn du mit Themen wie diesen überfordert sein solltest, oder aus anderen Gründen nicht in der Lage bist, der Thematik zu folgen, dann halte dich doch einfach raus.

Hm. Schauen wir doch mal:

NotNerdNotDau schrieb:
[...]
Hier geht es um Einfuhrbestimmungen, die der TE nicht akzeptiert und einen Weg sucht, diese zu umgehen, um Abgaben zu sparen.

Nö. Es geht um die Gebühren der Versanddienstleister für die Dienstleistung zur Vorführung/Zollabwicklung, nicht um Abgaben, also Steuern etc.

NotNerdNotDau schrieb:
Einfache Antwort?
Nein, es gibt dahingehend keine Möglichkeit.
[...]

Offensichtlich ist das falsch. Siehe meinen Beitrag #37 zur Selbstverzollung.
 
Ich hatte da vor 2 jahren ne Geschichte mit tnt, genau das gleiche wegen den Servicegebühren. Zudem haben die mir damals die Versandkosten doppelt versteuert.
Am Ende haben die mir die Gebühren und die zuviel gezahlten steuern zurück überwiesen, nachdem ich denen erklärt habe, dass weder ich, noch der Versender die verzollung in Auftrag gegeben haben und ich auch nicht gefragt wurde, ob ich selbst verzollen möchte.
Wie das aber rechtlich aussieht, wird dir der zoll nichts sagen außer "wenden Sie sich an tnt", wie sie es bei mir gemacht haben.

Von daher, nein, keine Behörde gibt dir larifari per Mail eine rechtsverbindliche Auskunft. Höchste der Gefühle ist eine Verlinkung zum Gesetz. Eine konkrete Antwort auf eine konkrete Frage habe ich in all den Jahren weder beim bka oder beim Zoll erhalten.
Wies andere Behörden handhaben weiß ich nicht.
 
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Um auf die Frage des TE zurückzukommen: Folgt man den Links, die @Idon gepostet hat, findet man auf einer Website des Zolls ganz unten folgenden Absatz:
Für Privatpersonen und Unternehmen, welche nicht im Rahmen des Teilnehmerverfahrens auftreten wollen oder können, wird voraussichtlich noch im Verlauf des Jahres 2022 die Möglichkeit zur Erfassung des neuen Zollanmeldungstyps IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) über eine Internetplattform geschaffen, welche über das BuG (Bürger- und Geschäftskundenportal) zugänglich sein wird. Weitere Informationen zur IPK werden hier zu gegebener Zeit ergänzt.
Dem Zoll ist die Problematik also bekannt. Nur leider scheint man das neue System nicht zum Start der neuen Regelungen fertig bekommen zu haben, so dass man jetzt oft auf die von TE kritisierte Zollanmeldung durch Dritte ohne Auftrag treffen wird.
Die Konsequenz daraus kann leider nur sein, bis zur Verfügbarkeit des neuen Portals nicht direkt in einem Drittland zu bestellen. Es sei denn, man hat eine perverse Freude daran, sich mit Speditionen oder Paketdienstleistern über pauschal erhobenen Servicegebühren zu streiten.
 
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