Via DHL Keramik verschickt, beschädigt und Kaufpreis bereits per eBay zurückerstattet. Was jetzt?

Arion

Lieutenant
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Guten Abend

momentan habe ich mit einem eBay Problem zu kämpfen auf das ich keine richtige Antwort weiß und daher auf eure Erfahrungswerte hoffe.

Ende Oktober hatte ich 2 Keramikfiguren über einen Online-Shop gekauft. Figur 1 hatte ich direkt ausgepackt und aufgestellt. Figur 2 hatte ich verpackt stehen gelassen und vor einigen Tagen auf eBay eingestellt und auch verkauft hatte. Die Figur war in einer Umverpackung die innen gut mit Styropor ausgepolstert war. Außerdem habe ich die OVP in einen Umkarton gepackt und diesen mit Luftpolstertaschen und Packpapier ringsherum ausgestopft. Jedoch hatte ich kein "Vorsicht Glas" Klebeband benutzt.

Das Paket kam beim Käufer an und dieser forderte die Rückerstattung da die Figur zerbrochen ist.
So wie ich eBay kenne, habe ich nicht auf stumm geschaltet und dem Verkäufer die volle Rückerstattung angeboten, da ich als Verkäufer ja eh im Nachteil bin und keine Chance sehe das Gegenteil zu beweisen.

Jetzt stehe ich hier mit einer zerbrochenen Keramikfigur die mich im Oktober 120€ gekostet hatte und 2x Versandkosten im Minus.

Ich weiß gerade nicht, was ich noch machen kann.
Bei der DHL eine Schadensmeldung abgeben habe ich wohl vermasselt. So wie ich das lese, hätte der eBay Käufer das entsprechende Formular ausfüllen müssen und damit zu einem DHL Shop gehen müssen. Mittlerweile kam das Paket vor 10 Tagen bei dem Käufer an, das Paket wurde zu mir zurückgesandt und kam auch schon an. Das ist doch richtig, oder?

Die Umverpackung ist von außen unbeschädigt. Das heißt keine Dellen oder Risse. Ich vermute eher dass ich die Figur bereits ende Oktober zerbrochen gekauft hatte. Von außen (leichtes Schütteln) ist jedenfalls nichts zu hören. Nicht nur das, es fehlt zudem eine abnehmbare Applikation. Der eBay Käufer hat diese laut eigener Aussage nicht gesehen, geschweige denn aus dem Paket entnommen. die Wenn ich jetzt die Figur bei dem kleinen Onlineshop umtauschen möchte, habe ich da überhaupt noch eine Chance nach fast 2 Monaten? Das Widerrufsrecht gilt ja nur 14 Tage.

Ansonsten werde ich wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.
 
Arion schrieb:
Wenn ich jetzt die Figur bei dem kleinen Onlineshop umtauschen möchte, habe ich da überhaupt noch eine Chance nach fast 2 Monaten?
Höchstens Kulanz aber eher nein.
Schreib das Geld ab, du hast einige wichtige Pflichten vernachlässigt.
Ergänzung ()

Arion schrieb:
Jedoch hatte ich kein "Vorsicht Glas" Klebeband benutzt.
Interessiert eh keinen.
 
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Doch DHL wahrscheinlich. Wenn ich da doch noch irgendwie eine Schadensmeldung einreichen sollte, werden sicherlich Details zum Versand abgefragt. Wenn ich nicht angeben das Paket als zerbrechlich gekennzeichnet zu haben, wird DHL mich gewiss darauf festnageln. Unabhängig davon wie sicher das Paket schlussendlich verpackt war.
 
Du hast 24 Monate Gewährleistung gegenüber dem Händler bei dem du sie gekauft hast. Innerhalb der ersten 6 Monate bist du bei fast allem fein raus weil die Beweispflicht beim Verkäufer liegt. Wenn die Figur auf dem Versandweg vom gewerblichen Händler zu dir kaputt gegangen ist, wende dich an den Händler. wenn nicht hast du wohl Pech gehabt. (Fall bei DHL würd ich dann trotzdem versuchen, Schad ja nix)
 
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Mracpad schrieb:
Du hast 24 Monate Gewährleistung gegenüber dem Händler bei dem du sie gekauft hast
Ja wenn ich bei Erhalt den Zustand der Ware überprüfe. Hat er nicht. Wenn mir nach 2 Monaten auffällt dass die Figur defekt ist, wird er nicht drauf eingehen. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt, okay aber 2 Monate?

Mracpad schrieb:
Innerhalb der ersten 6 Monate bist du bei fast allem fein raus weil die Beweispflicht beim Verkäufer liegt.
Theoretisch ja, wenn dein Mixer nach 3 Monaten den Geist aufgibt. Aber bei einer Figur trifft das wohl kaum zu, besonders bei einem ggf Transportschaden.

Mracpad schrieb:
Wenn die Figur auf dem Versandweg vom gewerblichen Händler zu dir kaputt gegangen ist, wende dich an den Händler. wenn nicht hast du wohl Pech gehabt.
Klar kann man natürlich, ist aber Reibe Kulanz oder ne sehr gute Ausrede parat warum ich erst jetzt reingucke
Ergänzung ()

Arion schrieb:
Doch DHL wahrscheinlich.
Dann aber nur für den Weg von dir zu deinem Käufer. Aber die fehlende Applikation wirst du nicht erreichen können.
 
Stimmt, so hatte ich das noch gar nicht gesehen.

Ich hatte gerade nochmal alles überprüft. Die 7 Tage Frist sind noch nicht vorbei. Das Paket hatte der eBay Käufer heute vor 5 Tagen angenommen. Damit könnte ich das Paket noch morgen in einem DHL Shop abgeben und hoffen dass es keine blöden Nachfragen gibt, warum ich als Absender das Paket abgebe. Dann wird das Paket allerdings für einige weitere Tage, wenn nicht sogar Wochen bei DHL liegen.

Je mehr Zeit verstreicht, desto unrealistischer wirkt doch mein Anliegen für den Online Shop. So kann ich zumindest passend angeben, dass die 2. Figur als Weihnachtsgeschenk angedacht war und daher erst jetzt der Schaden aufgefallen ist.
 
Es gibt keine 7 Tage Frist für mich als Verbraucher, diese Fristen gelten für B2B Geschäfte. Ich habe die gesamten 24 Monate Zeit, nur das ich dann in der Nachweispflicht bin.
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knoxxi schrieb:
Klar kann man natürlich, ist aber Reibe Kulanz oder ne sehr gute Ausrede parat warum ich erst jetzt reingucke
Das geht den Händler nix an, keine Ausrede nötig. Es spielt auch keine Rolle wann ich den Schaden festgestellt habe. Die einzige relevante Frist bezieht sich auf den Unterschied zwischen den ersten 6 Monaten und der restlichen Laufzeit der Gewährleistung .
Ergänzung ()

Arion schrieb:
Je mehr Zeit verstreicht, desto unrealistischer wirkt doch mein Anliegen für den Online Shop. So kann ich zumindest passend angeben, dass die 2. Figur als Weihnachtsgeschenk angedacht war und daher erst jetzt der Schaden aufgefallen ist.

Spielt keine Rolle. Vielleicht hattest du einfach keine Lust es vorher auszupacken, vielleicht hast du den Schaden schon vor 2 Monaten bemerkt, aber jetzt erst Zeit gefunden Dich an den Händler zu wenden. Vollkommen egal.
 
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Da sich eine Keramik Figur vom Auspacken Anschauen nicht Abnutzt verstehe ich nicht wie man das ungesehen weiter verkaufen kann. Normal muss man so ein Teil, ja auch fotografieren vor dem Verkauf. Bei Keramik, ist doch jedes Stück ein Unikat wenns immer exakt identisch ist, also Massenware dann kostet das, doch auch nicht dreistellig. Für mich irgendwie schwer nach vollziehbar da ich bei jeder Ebay aktion, wirklich alles doppelt u. dreifach dokumentiere (wie siehts aus, wie verpackt, etc.), das brauchst du gegenüber Käufer, Ebay u. DHL bei jeglicher, Schadensmeldung doch auch um nachweisen zu können daß du die Ming Vase nicht nur in Butter Brot Papier eingewickelt hast und sonst nichts
 
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@Knoxi
es kommt darauf an.
ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.
vor einigen jahren konnte man der post so ein vorsicht glas paketband für viel geld kaufen, das verbindlich war.
 
Also fassen wir zusammen, du hast nicht geprüft ob die Ware die du erhalten hast intakt ist, hast sie einfach so als intakt weiter verkauft und willst jetzt von uns Hinweise haben welche Lüge du dir ausdenken sollst um nicht auf den 120€ sitzen zu bleiben?

Warum ist der Thread eigentlich noch offen?
 
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Mracpad schrieb:
Es gibt keine 7 Tage Frist für mich als Verbraucher, diese Fristen gelten für B2B Geschäfte. Ich habe die gesamten 24 Monate Zeit, nur das ich dann in der Nachweispflicht bin.
Da gebe ich dir recht, habe ich gerade nachgelesen. Auch etwaige Klauseln in den AGB sind bei Verbrauchern nicht anwendbar.
 
DuckDuckStop schrieb:
Warum ist der Thread eigentlich noch offen?

Weil das was Du hier schreibst einfach nicht stimmt, zumindest kann ich das nirgendwo lesen.
Wo will er, dass wir uns eine Lüge mit ihm ausdenken?

Die Frage war ob er sich besser gleich an den Shop wendet, weil Teile scheinbar schon von Anfang an gefehlt haben oder ob er sich an DHL wegen eines Versandschadens wenden soll. Ich kann hier Deine Unterstellung nicht rauslesen.

Dumm war natürlich nicht beide direkt auszupacken und zu prüfen, maximal dumm die Eine ungeprüft zu verkaufen, aber auf der anderen Seite wüsste ich nicht, dass man verpflichtet ist sofort auszupacken.
Oder hängst Du Dich hier an dem Satz mit Weihnachtsgeschenk auf? Am Ende des Tages ist doch völlig egal wieso der Schaden erst jetzt aufgefallen ist, es ist keine Lüge, dass er erst jetzt aufgefallen ist.

Ich kann diese Motive beim Threadersteller nicht rauslesen, zumal er sich seinem Käufer gegenüber absolut korrekt verhalten hat und das ist ja auch nicht immer üblich. Wer sagt, dass nicht sein Käufer die Figur kaputt gemacht hat?
 
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Arion schrieb:
Doch DHL wahrscheinlich. Wenn ich da doch noch irgendwie eine Schadensmeldung einreichen sollte, werden sicherlich Details zum Versand abgefragt. Wenn ich nicht angeben das Paket als zerbrechlich gekennzeichnet zu haben, wird DHL mich gewiss darauf festnageln. Unabhängig davon wie sicher das Paket schlussendlich verpackt war.

Wenn das Paket sichtbar beschädigt beim Käufer ankommt muss er das vermerken lassen oder die Annahme verweigern. Oder wenn das Paket unerlaubt abgestellt wurde müssen Fotos des Pakets im Ablagezustand her.

Wenn das Paket nicht sichtbar beschädigt war, wird DHL das als nicht ordnungsgemäß verpackt deklarieren. Es muss einen Sturz aus 1m Höhe unbeschadet überstehen.

Ende vom Lied: Die 5 Minuten gesparte sorgfältige Kontrolle kosten dich nun im Nachgang Geld. Sieh es als Lehrgeld. Fair von dir dass du den Betrag schnell erstattet hast, tief in dir weißt du also vermutlich schon, dass es dein Fehler war.
 
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Danke für eure Antworten. Dann wende ich mich erst einmal an den Verkäufer (Online-Shop) und wenn das nichts bringt, versuche ich es nochmal über die Schadensmeldung via DHL.

Nein, ich suche nicht nach Lügen. Dann würde ich das Problem anders angehen. Wie gesagt hatte ich 2 Figuren (Massenproduktion aber von einem namenhaften Hersteller) gekauft. Einmal für mich, einmal als geplantes Weihnachtsgeschenk für meine Eltern. Leider hatten sich meine Eltern wenige Wochen später die Figur selbst gekauft. Zurücksenden war damit nicht mehr möglich. Also ab auf eBay damit. Fotos hatte ich von der Außenverpackung gemacht und meiner aufgestellten Figur die optisch 1:1 aussehen sollte.

Sicherlich war es meinerseits nicht klug die Figur ungesehen zu verkaufen. Hinsichtlich der direkt zugesagten Rückerstattung des eBay Käufers, mir wäre schlussendlich nichts anderes übrig geblieben. eBay entscheidet in solchen Fällen doch immer für den Käufer außer ich als Verkäufer kann handfeste Beweise liefern, was ich nicht kann.
 
Dein Verkäufer wird sich da (zu recht) stur stellen. Immerhin wurde der Artikel nicht nur zu dir gesendet, sondern von dir aus ungesehen weiterverschickt. Das ist bei solchen Figuren schon recht leichtsinnig. Damit wirst du leben müssen.

Namhafter Massenhersteller wird in der Preisklasse Hummel sein.
 
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