Odium
Captain
- Registriert
- Okt. 2003
- Beiträge
- 3.643
Hallo zusammen,
es geht hier um die Verschlüsselung 'Bitlocker' von Windows Vista. Wie ich eben gerade hier "https://www.computerbase.de/forum/threads/windows-vista-was-fuer-rechte-hat-otto-normalverbraucher-noch.232652/" rausgefunden habe, verbietet das Lizenzabkommen eine Verschlüsselung DRM-geschützter Inhalte. Dazu zählen, soweit ich das jetzt gesehen habe, Programme, Spiele, Musik etc, also alles was in digitaler Form erhältlich ist.
Kurz:
Insofern macht die ganze Sache ja Sinn.
Nun aber folgendes Problem: XY installiert Drittsoftware (z.B. TrueCrypt), surft fröhlich im P2P rum, lädt was die Leitung hergibt und das BKA greift zu. Wollen die Beweise sichern, können aber nicht, weil alles verschlüsselt ist und derjenige den Code nicht rausrücken will. Was dann? Anklage fallen gelassen weil die Staatsanwalt keine Beweise vorlegen konnte?
Und wie ist das bei weit schwerwiegenderen Dingen, z.B. Spionage, Kinderpornographie oder Terrorismus? Eine 128Bit-Verschlüsselung soll sicher sein, also auch dem Staat standhalten. Ist man da auch völlig machtlos, wenn man an solche Dinge ranmuss?
es geht hier um die Verschlüsselung 'Bitlocker' von Windows Vista. Wie ich eben gerade hier "https://www.computerbase.de/forum/threads/windows-vista-was-fuer-rechte-hat-otto-normalverbraucher-noch.232652/" rausgefunden habe, verbietet das Lizenzabkommen eine Verschlüsselung DRM-geschützter Inhalte. Dazu zählen, soweit ich das jetzt gesehen habe, Programme, Spiele, Musik etc, also alles was in digitaler Form erhältlich ist.
Kurz:
Also: Person XY hat illegale MP3s, diverse Raubkopien und allerhand Sachen, die er vor den Blicken anderer schützen will. Also wird der entsprechende Bereich mit Bitlocker gesichert und das ganze ist laut Lizenz verboten, korrekt?die Redmonder verbieten jedoch die Nutzung von DRM-geschützten Inhalten und der Datenträgerverschlüsselung BitLocker.
Insofern macht die ganze Sache ja Sinn.
Nun aber folgendes Problem: XY installiert Drittsoftware (z.B. TrueCrypt), surft fröhlich im P2P rum, lädt was die Leitung hergibt und das BKA greift zu. Wollen die Beweise sichern, können aber nicht, weil alles verschlüsselt ist und derjenige den Code nicht rausrücken will. Was dann? Anklage fallen gelassen weil die Staatsanwalt keine Beweise vorlegen konnte?
Und wie ist das bei weit schwerwiegenderen Dingen, z.B. Spionage, Kinderpornographie oder Terrorismus? Eine 128Bit-Verschlüsselung soll sicher sein, also auch dem Staat standhalten. Ist man da auch völlig machtlos, wenn man an solche Dinge ranmuss?