Ebay streicht Angebot wegen Illegalität, Raubkopien und weiterem Quatsch.

Cnecky

Ensign
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Nov. 2009
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216
Vorab: Liebe Mods, falls falscher Bereich, bitte verschieben. Falls nicht gewünscht, einfach löschen!

An die tolle Gemeinschaft hier, vielleicht kann mir einer helfen?
Folgende Zeilen im Ebay-Forum habe ich verfasst:

Hallo zusammen,

ich hatte bei Ebay einen USB-Stick für € 19,99 angeboten, mit dem man Windows 10
oder 11 installieren und reparieren kann.
Ganz offiziell kann sich jeder die ISO bei Microsoft von Windows 7 bis 11 downloaden,
und dann einen bootfähige DVD, oder einen USB-Stick, erstellen.

Es gibt Menschen, die sind dafür zu faul, oder schaffen es aufgrund fehlenden Wissens nicht,
sich selber solch einen Stick oder eine DVD zu erstellen. Dafür war mein Angebot.

7 Käufer hatte ich in der letzten Woche, nun hat Ebay mein Angebot gelöscht. Illegal, Raubkopie, bla bla bla.
Am Telefon hatte ich zwei nette Damen, sie gähnten vor Langeweile....., keine Hilfe.

Bei Ebay gibt es Hunderte von Angeboten, die exakt meinem Angebot entsprechen. Nur anstatt eines USB-Sticks gibt es eine selbstgebrannte DVD. Das ist bei Ebay dann legal, man erkläre mir den Unterschied.

Muss das wirklich ein Rechtsanwalt für mich tun?
 
Ob sich das für dich rechnet, mit dem Anwalt, weiß ich nicht, ist wohl stark davon abhängig wieviel du damit verdienst, und wer der " Ansprechpartner" ist.

Falls es nicht Ebay Deutschland ist, wird sowas nochmal exorbitant teurer, wegen Übersetzungen, Beglaubigungen, Zulassung des Anwalts...

Warum das Medium letztendlich dafür ausschlaggebend ist, ob Ebay das alles zulässt, kann ich dir auch nicht sagen, finde das auch merkwürdig, aber nicht nur du bist scheinbar betroffen.
Letztendlich sitzt aber E am längeren Hebel.
 
OT: Es gibt Leute die nicht originalverpakte USB-Sticks im Internet kaufen? Kein Wunder, dass Malware immer noch so ein Problem ist ... o.O
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch relativ einfach, auch wenn es Windows 10/11 überall zum Download gibt, hast du nicht die Rechte, diese Betriebssysteme weiterzugeben und genau aus diesem Grund, hat man das unterbunden.
 
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Wenn es das auch auf DVD gibt, nur eben nicht auf nen Stick, dann ist diese Argumentation nicht richtig.
 
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Goldsmith schrieb:
Das ist doch relativ einfach, auch wenn es Windows 10/11 überall zum Download gibt, hast du nicht die Rechte, diese Betriebssysteme weiterzugeben und genau aus diesem Grund, hat man das unterbunden.
Dann dürften Anbeiter wie CB oder Deskmodder die ISO doch auch nicht anbieten, oder?
 
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Das kommt darauf an, man kann Downloads anbieten, wenn man sich das von Microsoft erlauben lässt. Aber oft ist es auch so, wo kein Kläger, auch kein Richter. Microsoft duldet da viel, weil sie ihr Betriebssystem ja verbreiten wollen.
Ergänzung ()

Vor allem, werden diese Downloads erlaubt, weil CB oder Deskmodder an dem Download selbst nichts verdient, verlange ich aber für den Download, dann wird es brenzlig, wie bei Ebay auch.
 
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Goldsmith schrieb:
Das ist doch relativ einfach, auch wenn es Windows 10/11 überall zum Download gibt, hast du nicht die Rechte, diese Betriebssysteme weiterzugeben und genau aus diesem Grund, hat man das unterbunden.
Aber wieso dürfen das mehrere hundert Anbieter auf Ebay tun?
Die Dame von Ebay meinte, DVD geht, aber USB-Stick geht nicht.
Wo ist der Unterschied? Ich verstehe es nicht.
Viele Endgeräte haben heutzutage kein DVD-Laufwerk mehr.
Nein, ich bin nicht gewerblich auf Ebay unterwegs.
 
Es ist völlig unerheblich, ob DVD oder Stick, es geht um das Windows, das urheberrechtlich geschützt ist.

Vermutlich hat dich da jemand gemeldet, deshalb hat es dich getroffen.
 
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Cnecky schrieb:
Nein, ich bin nicht gewerblich auf Ebay unterwegs
Du bist vielleicht als Privatperson dort angemeldet, handelst aber ganz klar gewerblich.

Ich würde das auf sich beruhen lassen solange das Finanzamt da nicht aufmerksam drauf wird.
 
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Wir können es kurz machen: Es gibt keine Pflicht ebays, einen bestimmten Handel zuzulassen.
Ebay hat das Hausrecht und kann bestimmen, welchen Händler und welche Angebote es zulassen will.
Da kann man nichts einklagen.
Kannst Du Dir auch gerne für 150€ noch einmal von einem RA bestätigen lassen.
 
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Cnecky schrieb:
Nein, ich bin nicht gewerblich auf Ebay unterwegs.
Dann hast du hiermit eine Ordnungswidrigkeit zugegeben!
gibt ein Bußgeld von 100-150€

--> Mach erstmal deine Hausaufgaben, bevor du Ebay fehlverhalten vorwirfst.
 
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Und natürlich hast Du kein Recht selbst erstellte Win 10 Install USB Sticks zu verkaufen. Sicher kann die jeder selbst erstellen. Was hat das damit zu tun?

Du kannst selbst erstellte Videos verkaufen, wo Du denen zeigst, die die 3 Klicks nicht hinbekommen, wie sie die 3 Klicks wo machen müssen.
 
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Vielen lieben Dank für eure Antworten!
Robert-Chase schrieb:
Du bist vielleicht als Privatperson dort angemeldet, handelst aber ganz klar gewerblich.
Das leuchtet mir ein. Wenn ich im Nachttisch meiner Ex einen Vibrator finde, den bei
Ebay verkaufe, freuen sich zwei Menschen.
Verkaufe ich nicht Sachen aus dem Keller oder vom Dachboden, dann hat das einen
gewerblichen Charakter.
florian. schrieb:
Dann hast du hiermit eine Ordnungswidrigkeit zugegeben!
Ich habe eine Gewerbeanmeldung, USB-Stick Verkauf nicht eingeschlossen,
das kann man kostenlos ändern.
ultrAslan schrieb:
Verstehe auch nicht wer so einen Quatsch kaufen sollte
Klar, für User hier ist das Quatsch. Aber es gibt Menschen, die sind zu faul, oder können/wollen
das selber nicht machen.
Es gibt auch Menschen, die nehmen ein Taxi für € 50,- vom Flughafen in die Stadt, obwohl es
auch für € 5,00 mit den Öffis ginge, oft sogar schneller als mit dem Taxi.
Da ist ein Taxi für mich Quatsch. Jeder, wie er mag und was er möchte.
Wer € 6,- für eine Glühweinplürre auf dem Weihnachtsmarkt bezahlt, bitte gerne...
BlubbsDE schrieb:
Und natürlich hast Du kein Recht selbst erstellte Win 10 Install USB Sticks zu verkaufen.
Was ist der Unterschied zwischen USB-Stick und DVD? Es gibt hunderte Angebote auf Ebay mit einer selbstgebrannten DVD mit Windows.

Hätte Ebay mir vorgeworfen, ich betreibe ein Gewerbe als privater Nutzer, das
wäre für mich verständlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cnecky schrieb:
Das ist doch völlig egal, nur weil andere bei Rot über die Ampel fahren, macht es das nicht ungestraft.

Fakt ist einfach, du hast nicht die Rechte ein Windows zu verbreiten und genau das der springende Punkt.
Ergänzung ()

Ebay sagt ganz klar:

Aus Ihrem Angebot geht klar und deutlich hervor, dass Sie Inhaber sämtlicher an dem Artikel bestehenden Rechte inkl. Eigentumsrechte sowie der Rechte des geistigen Eigentums (insb. Urheberrechte oder ähnliche Schutzrechte) an dem Artikel sind oder dass der Verkauf des Artikels durch den Inhaber dieser Rechte oder einen autorisierten Vertreter des Inhabers gestattet wurde oder anderweitig rechtlich zulässig ist.
 
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