Vodafone Kundenportal macht falsche Angaben?

Bob.Dig schrieb:
Die Telefonnummer wurde nicht übernommen.

Besagter Bekannter will und kann sich aber keine zwei Verträge parallel leisten.
genau das hätte sich mit einer Rufnummernpotierung aber verhindern lassen.


Bob.Dig schrieb:
d.h. wohl, die Angaben im Kundenportal waren seinerzeit falsch.
Die Frage wäre, ob die Angaben im Portal eine Information nach §5 TK-Transparenzverordnung darstellen.
https://www.computerbase.de/forum/t...rordnung-irrtum-bzw-fehler-zulaessig.1820237/

Ich würde folgendes versuchen:
Weise VF darauf hin, dass die PFLICHTangaben nach §5 TK-Transparenzverordnung im Kundenportal falsch waren.
Daraus resultiert nun die Diskrepanz beim Kündigungsdatum. VF solle doch bitte die Kündigung aus Kulanz wie eingereicht akzeptieren, sonst musst du den Verbraucherschutz einschalten.
Ein Verstoß gegen §5 TK-Transparenzverordnung wird ein Bußgeld nach sich ziehen.

Alternativ:
Teltarif hilft
oder

Bob.Dig schrieb:
Aufgrund von miserablen Ping-Zeiten und Bandbreitenproblemen musste ein neuer ISP her, auf einem anderen Medium
Sonderkündigung per Breitbandmessung, da ja scheinbar eine Minderleistung vorliegt.
 
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Bob.Dig schrieb:
Also, die Rechnungen haben sich inzwischen angefunden und enthalten die Laufzeit, so wie hier schon abgebildet wurde.
Im Nachhinein erkläre ich mir das so, dass seinerzeit kein Zugriff auf die Rechnungen bestand...

Was ich nach wie vor verwunderlich finde ist folgendes:
Anhang anzeigen 1176518
Es wurde zum frühestmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Kann wer das Abgebildete erklären?
Wie Du ja im Eingangspost richtig gesagt hast: seit 1. Dezember sind Verträge nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar (wie auch das "Frühestmögliche Vertragende" zeigt). Gekündigt wurde (zumindest "Vodafone-intern") zum Ablauf der letzten jährlichen Verlängerung. Also gemäß Rechtslage Stand November. Wenn ich Deinen Ausgangspost richtig verstehe wurde im Dezember gekündigt, also nach der Gesetzesänderung. Möglicherweise dann ein Fehler bei Vodafone, dass im Dezember die neue Regelung noch nicht richtig angewandt wurde?
 
Evil E-Lex schrieb:
Daran kanns nicht liegen. Hab auch Vodafone-Business mit Rahmenvertrag für Großkunden und dort stehen die Daten drauf. Soweit ich mich erinnere, gibt es seit einiger Zeit die Pflicht, die Angaben auf den Rechnungen zu machen.
Mag sein, bei Business Verträgen ist Vodafone nun mal nicht verpflichtet die Kündigungsdaten anzugeben, diese Rechte haben nur Privatkunden.
Bei Kabel Business wird es angezeigt bei Mobilfunk in der Regel nicht.
 
T1984 schrieb:
Wie Du ja im Eingangspost richtig gesagt hast: seit 1. Dezember sind Verträge nach Ablauf der ersten Mindestvertragslaufzeit monatlich kündbar (wie auch das "Frühestmögliche Vertragende" zeigt).
Das ist eine Fehlinterpretation.
Seit 1.12.21 verlängern sich Bestandstarife max. um einen Monat.
Die Verlängerung fand hier aber bereits Anfang-Mitte 2021 statt.
 
@T1984 gekündigt wurde am 21.11., meine ich, zum 22.12., aufgrund der Anzeige im Portal. Die war schon seinerzeit so (monatlich). Daraus resultiert jetzt auch der Ärger.
 
Hi,

auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen oder wie ein "typischer Deutscher" zu klingen: ich finde es immer wieder beeidruckend, wie lax manche Leute mit Ihren Verträgen umgehen.

Ich sehe eigentlich nur zwei Varianten:
1. Entweder ist spielt keine Rolle, ob die Kündigung wirklich durchgeht und korrekt ausgeführt wird, dann kann ich das so entspannt handhaben.
2. Es geht um etwas Existenzbedrohendes ("kann sich aber keine zwei Verträge parallel leisten"), dann mache ich mich doch vorher wirklich schlau und lasse mir das alles auch schriftlich geben.

Jetzt im Nachhinein "zu weinen" bringt nichts und ändert nichts. In 99.999% der Fälle sind diese Kündigungen korrekt und irgendwas "anzufechten" oder mit dem Verbraucherschutz zu drohen bringt hier vermutlich gar nichts.

Verbucht es als Lehrgeld und macht es das nächste mal einfach gleich richtig und alles schriftlich, rechtzeitig und fristgerecht.

VG,
Mad
 
@Madman1209 Nicht alle Leute haben die nötigen Kompetenzen, es ist nun an mir zu helfen und ich mache das gerne.
Ich denke, Vodafone kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Entweder sie akzeptieren die Kündigung zum ursprünglichen Termin oder leisten Schadenersatz für den neuen Vertrag, der aber teurer ist, als ihr alter.
 
Bob.Dig schrieb:
Ich denke, Vodafone kann sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Entweder sie akzeptieren die Kündigung zum ursprünglichen Termin oder leisten Schadenersatz für den neuen Vertrag, der aber teurer ist, als ihr alter.

Dann viel Spaß vor Gericht!
Es gibt aber eine viel einfachere Möglichkeit!
Die aktuelle Kündigung widerrufen und eine neue Kündigung mit Datum 25.02.2022 versenden. Das am besten per Einschreiben.
 
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TheTrapper schrieb:
Die aktuelle Kündigung widerrufen und eine neue Kündigung mit Datum 25.02.2022 versenden. Das am besten per Einschreiben.
Nope, lt. Rechnung geht der Vertrag in den Mai, dass was Du vorschlägst wäre quasi das gleiche, was eh schon "anhängig" ist, mit dem Unterschied, dass vielleicht die Beweislage besser ist, da aber nun auch der Rechnungsinhalt tatsächlich bekannt ist, wären die Chancen vermutlich jetzt nicht besser. 😀
Ergänzung ()

Denke, das Thema ist durch. Werde mich ggf. mit der Reaktion von VF wieder melden.
 
Hi,

sorry, aber wenn er die Kompetenzen hat, einen Vertrag abzuschließen sollte er sich auch darüber bewusst sein, wie er eine Kündigung des Vertrags bewerkstelligen kann und welche Auflagen hier erfüllt sein müssen.

Ich wünsche euch viel Erfolg, Aufwand würde ich hier aber keine mehr investieren, die Aussichten sind - gelinde gesagt - eher mau.

VG,
Mad
 
Bob.Dig schrieb:
Nope, lt. Rechnung geht der Vertrag in den Mai, dass was Du vorschlägst wäre quasi das gleiche, was eh schon "anhängig" ist, mit dem Unterschied, dass vielleicht die Beweislage besser ist, da aber nun auch der Rechnungsinhalt tatsächlich bekannt ist, wären die Chancen vermutlich jetzt nicht besser. 😀
Der Unterschied: bei einer Kündigung im November galt noch die alte Rechtslage. Wenn der Vertrag also eine jährliche Verlängerung vorsah, dann war da der frühestmögliche Kündigungstermin eben 23.05.2022. Wenn das Portal damals etwas anderes angezeigt hat (vielleicht irrtümlich, in Vorgriff auf die gesetzliche Änderung?) ist das natürlich ärgerlich. Ich weiß nicht inwieweit man da mit Verweis auf diese falsche Angabe etwas machen kann. Wird aber vermutlich schwierig...

Klar ist hingegen die aktuelle Rechtslage: seit 1. Dezember ist der Vertrag monatlich kündbar. Die neue Regelung gilt auch für Altverträge ohne Übergangsfrist (siehe Punkt "Vertragslaufzeit und Kündigung"). Wobei dort auch gesagt wird:

"Wenn Sie vor dem 1. Dezember bereits gekündigt haben, wird es komplizierter. Die Rücknahme der alten Kündigung ist nicht möglich. Doch Sie können versuchen, eine erneute Kündigung mit kürzerer Frist und Hinweis auf § 56 Absatz 3 TKG-neu auszusprechen. Aufpassen sollten Sie darauf, dass der Anbieter die vermeintliche "Rücknahme" dann nicht als Vertragsverlängerung ansieht. Das kann sein, wenn Sie mit dem Anbieter über andere Tarife oder Konditionen verhandeln."
 
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VF hat die Auflösung des Vertrages ab sofort angeboten, also keine Erstattung für vergangene Zeiten. Der Bekannte hat zugestimmt.
 
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