Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.573
Ich möchte hier mal eine ganz andere juristische Fragestellung in den Raum werfen:
Wenn es sich hier tatsächlich um einen erfolgreichen Mahnbescheid und demzufolge um einen Vollstreckungstitel handelt, von dem der damals 15-jährige erst jetzt Kenntnis erlangt haben will - wem ist dieser Vollstreckungstitel denn zugegangen? Den Erziehungsberechtigten doch wohl, das ist anzunehmen. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für die rechtlichen Belange ihres Kindes. Sie sind es, die bei Zugang rechtlich relevanter Ansprüche tätig werden müssen. Also bspw auch einem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, der an die Adresse des Kindes gerichtet ist. Denn zugegangen dürfte dieser Brief den Eltern sein, und diese sind verpflichtet, einen solchen (kenntlich behördlichen) Brief zu lesen und für das eigene Kind zu reagieren.
Wenn besagte Eltern nun nichts tun ("hä hä hä, sollen die doch gegen einen 15-jährigen vollstrecken, wenn sie wollen"), also weder im Sinne ihres Kindes dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, noch mit den Gläubigern in Kontakt treten (Stichwort mögliche Rücksendung, zumindest jedoch Aufklärung), so gibt es juristisch durchaus Möglichkeiten, gegen die Eltern vorzugehen. Eine Schuldübernahme beispielsweise, wobei das Gericht die notwendige Erklärung der Eltern ersetzen könnte. Der Gläubiger dürfte dem wohl zustimmen, und so würde man stattdessen die Eltern drankriegen.
Eine ganze Menge mehr wäre noch rechtlich möglich, was dem Vorhaben des TE, sich oder den für den er fragt schadlos zu halten, entgegenstehen könnte.
Ich wiederhole daher meine Botschaft von oben gerne nochmal, die auch @Mustis bereits geäußert hat:
Bitte einfach mal zu seinen Taten stehen und die Konsequenzen tragen! Und sich nicht hinterher versuchen rauszumogeln! Auch wenn man zur Tatzeit 15 war!
Sonst werden eben die Eltern die Konsequenzen für ihr im Übrigen inakzeptables Verhalten tragen.
Wenn es sich hier tatsächlich um einen erfolgreichen Mahnbescheid und demzufolge um einen Vollstreckungstitel handelt, von dem der damals 15-jährige erst jetzt Kenntnis erlangt haben will - wem ist dieser Vollstreckungstitel denn zugegangen? Den Erziehungsberechtigten doch wohl, das ist anzunehmen. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich für die rechtlichen Belange ihres Kindes. Sie sind es, die bei Zugang rechtlich relevanter Ansprüche tätig werden müssen. Also bspw auch einem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, der an die Adresse des Kindes gerichtet ist. Denn zugegangen dürfte dieser Brief den Eltern sein, und diese sind verpflichtet, einen solchen (kenntlich behördlichen) Brief zu lesen und für das eigene Kind zu reagieren.
Wenn besagte Eltern nun nichts tun ("hä hä hä, sollen die doch gegen einen 15-jährigen vollstrecken, wenn sie wollen"), also weder im Sinne ihres Kindes dem Mahnbescheid fristgerecht widersprechen, noch mit den Gläubigern in Kontakt treten (Stichwort mögliche Rücksendung, zumindest jedoch Aufklärung), so gibt es juristisch durchaus Möglichkeiten, gegen die Eltern vorzugehen. Eine Schuldübernahme beispielsweise, wobei das Gericht die notwendige Erklärung der Eltern ersetzen könnte. Der Gläubiger dürfte dem wohl zustimmen, und so würde man stattdessen die Eltern drankriegen.
Eine ganze Menge mehr wäre noch rechtlich möglich, was dem Vorhaben des TE, sich oder den für den er fragt schadlos zu halten, entgegenstehen könnte.
Ich wiederhole daher meine Botschaft von oben gerne nochmal, die auch @Mustis bereits geäußert hat:
Bitte einfach mal zu seinen Taten stehen und die Konsequenzen tragen! Und sich nicht hinterher versuchen rauszumogeln! Auch wenn man zur Tatzeit 15 war!
Sonst werden eben die Eltern die Konsequenzen für ihr im Übrigen inakzeptables Verhalten tragen.
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