Frankieboy schrieb:§10 des Jugendschutzgesetzes verbietet Jugendlichen den Erwerb von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Weil schon der Erwerb von Tabakwaren für Jugendliche verboten ist, ist es unerheblich, ob wirklich geraucht wurde, oder nicht.
Ist mit Erwerb jetzt auch der Besitz gemeint? Hier in Deutschland wird doch so schön unterschieden zwischen erwerben und besitzen. Ich darf dies nicht kaufen, wenn ich es aber Besitze kann mir niemand was. Wenn ich mich nicht irre, gibt es eine solche Regelung in Bezug auf irgendwelche Mengen an Marihuana. Nagelt mich jetzt aber bitte nicht an jedem geschrieben Wort fest, bin nur der Meinung sowas gelesen/gehört zu haben, dass es da eine Unterscheidung gibt.