Zigaretten Vorfall bei Minderjährigen

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Frankieboy schrieb:
§10 des Jugendschutzgesetzes verbietet Jugendlichen den Erwerb von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit.
Weil schon der Erwerb von Tabakwaren für Jugendliche verboten ist, ist es unerheblich, ob wirklich geraucht wurde, oder nicht.

Ist mit Erwerb jetzt auch der Besitz gemeint? Hier in Deutschland wird doch so schön unterschieden zwischen erwerben und besitzen. Ich darf dies nicht kaufen, wenn ich es aber Besitze kann mir niemand was. Wenn ich mich nicht irre, gibt es eine solche Regelung in Bezug auf irgendwelche Mengen an Marihuana. Nagelt mich jetzt aber bitte nicht an jedem geschrieben Wort fest, bin nur der Meinung sowas gelesen/gehört zu haben, dass es da eine Unterscheidung gibt.
 
Dafür nen Thread auf machen, unglaublich!
Letztens habe ich ne Verwarnung bekommen weil ich einen Thread mit "lol" beantwortet habe.
Das hier müsste von der Theorie her nen Bann geben^^.


Du hast auch nicht zu rauchen!
Davon abgesehen, geh mal in ein Krankenhaus indem Krebs Patienten auf Ihren Tod warten, dann rauchste auch nicht mehr, das hat mich nach 14 Jahre rauchen dazu gebracht aufzuhören!
Als gut gemeinter Rat ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Übrigens ist das Rauchen für Minderjährige in der Öffentlichkeit nicht einmal bei Anwesenheit der Eltern erlaubt.

Das aber ohne Wertung, denn ich selber rauche auch bereits seit ich 14 bin.
 
Du darfst es nicht kaufen, damit ist die Sache doch schon geklärt. Mit Glück bleibt es dabei, mit Pech bekommen deine Eltern die nächsten Tage Post.

Mich haben neulich auch zwei Halbstarke nach Kippen gefragt. Ich hab Schachtel rausgezogen und wollte eine hergeben und hab aber erst nach dem Ausweis gefragt... hatten sie natürlich nicht dabei. Also gab es auch keine Kippen, hätte mich ja womöglich strafbar gemacht.

Ein guter Polizist hätte sich auch gleich erkundigt woher du die Kippen hast. Gut, gute Polizisten gibt es in diesem Land leider nicht mehr (siehe Stuttgart 21 30.09, Wendland, etc..).
 
Tja Daniken,

hier auf CB wird mit zweierlei Maß gemessen. Mir ist das auch schon passiert.

Hör am besten direkt auf mit dem Rauchen. Besser ist das. Vor allem stinkt man dann nicht so penetrant.

Gruß
 
@Daniken
danke für den Tipp, aber irgendwie kann ich es auch verstehen, warum du ne Verwarnung bekommst. ICh habe eine sachliche Frage gestellt ob man Zigaretten besitzendarf etc und du kommst hier und laberst irgendwas von Bann? Das ist LOL!

Naja okay. Hat sich dann eigentlich alles geklärt. Danke!

Und mit dem aufhören .. hab ich auch vor ;) :)
 
h3@d1355_h0r53 schrieb:
Ein guter Polizist hätte sich auch gleich erkundigt woher du die Kippen hast. Gut, gute Polizisten gibt es in diesem Land leider nicht mehr (siehe Stuttgart 21 30.09, Wendland, etc..).

Na , die gibt es schon noch, ich kenne alleine 4 ;) ,beruflich als auch privat ;)
 
Du könntest ja jetzt eine Beschwerde einreichen und ein Verfahren lancieren dass du deine Zigaretten wieder zurück willst.

Schachtel Zigaretten: 5€
Verfahrenskosten 500€
Das Gesicht des Sachbearbeiters wenn er deine Beschwerde liest: unbezahlbar
 
:D Ne, ich hab ja nicht geschrieben wie es augegangen ist.
Da ich nem Kollegen noch ein paar Kippen geben muss hab ich gesagt n paar gehören dem dies das und er ist schon 19. Am Ende wollte Der Polizist das mienen Eltern sagen und denen die geben oder so, woraufhin ihc gesagt habe machen sie doch, da meine Eltern das wissen, nur nicht wollen.
Und dann meinte der Polizist okay dann bekommt der Kollege die, aber wenn er dir die gibt, macht er sich strafbar. Und beim nächsten Mal würd er das meinen Eltern melden.

Zitat:
Zitat von Daniken
Das hier müsste von der Theorie her nen Bann geben.

Das wäre wohl übertrieben.

Extremst irgendwie??
 
moquai schrieb:
Das wäre wohl übertrieben.

Das TE den Sinn meines Satzes nicht verstanden hat ok, wer einen solchen Thread aufmacht .... dem verzeihe ich das, aber eigentlich sollte man anhand der Schreibweise bemerken das ich dort relativiert habe und es bezüglich meiner Verwarnung nur rechtens wäre, egal gehört hier ja auch nicht rein, war übrigens auch mit Humor aufzunehmen^^.

Aber mal ehrlich, was muss man als nächstes lesen ?
Falsch abgewischt , kann ich den Charmin Bär verklagen?^^
 
@BlacK_DeviL#;

Nun gehört Dir doch was hinter die Löffel. Großer Aufstand, danach nur heiße Luft. :evillol:
 
:D:D oh man, es geht doch nur um die Rechtslage. Ein paar Kollegen meinten zu mir der darf das gar nicht, damit hat sich das Ordnungsamt zu befassen etc. Das wollte ich nun hiernochmal klarstellen lassen.
 
Aber wo habe ich denn gschrieben, was nun mit mir passiert etc. ? War das die Frage? Ne.
Ob er eine Schachtel einkassieren darf ist ne andere Frage..
 
Das ist wie mit ner Bong.
Der darf das einkassieren, du bekommst ne Benachrichtigung nach Hause, oder er ruft gleich noch vor Ort die Eltern an, und die können die Kippen dann auf dem Revier abholen.

So wars bei uns jedenfalls.
Und ja, er darf das. Und ja (an alle Moralaposteln hier), Rauchen ist schädlich. Stellt euch vor: Das steht auf jeder Schachtel. Das muss aber jeder selbst wissen.
 
Merle schrieb:
Und ja, er darf das. Und ja (an alle Moralaposteln hier), Rauchen ist schädlich. Stellt euch vor: Das steht auf jeder Schachtel. Das muss aber jeder selbst wissen.

Da hast du Recht, und die Kosten für eine etwaige Krebs OP zahlen auch die Nicht-Raucher mit Ihren Krankenkassenbeiträgen.
Naja wie dem auch sei, zuviel Off Topic, ist einfach zu verlockend auf manche nicht nachgedachte Kommentare zu antworten , Sorry.
Auf der anderen Seite werden viele gute Dinge mit den Tabaksteuern betrieben ;)

Ich bin raus ;), weiterhin viel Erfolg
 
Jakal schrieb:
Verboten ist der Erwerb - und damit auch der Besitz - von Tabakwaren. Ob du nun vor hattest zu rauchen oder nicht ist irrelevant.
Die Polizei darf die Tabakwaren konfiszieren. Das Ordnungsamt ebenfalls, beide unterliegen dem Polizeigesetz.

Das ist Quatsch, wenn der Gesetzgeber Erwerb schreibt, dann fällt Besitz eben nicht darunter.

I.Ü. ist Sicherheits- und Polizeirecht Ländersache, die Aussage mit dem Polizeigesetz ist also bspw. für Bayern Humbug.


Das Handeln der Polizei muss sich immer auf eine Rechtsgrundlage stützen, so auch die Einziehung.

Auf die Schnelle finde ich jetzt die passende Rechtsgrundlage nicht aber wer hier so schön behauptet, dass diese Einziehung (eindeutig) rechtmäßig war, der möge doch seine Behauptung auch begründen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hast du Recht, und die Kosten für eine etwaige Krebs OP zahlen auch die Nicht-Raucher mit Ihren Krankenkassenbeiträgen.
Ohne die Steuer, die Tabakkonsumenten zahlen, wären andere Steuern noch viel höher. Das, was die Raucher jährlich an Steuern zahlen, ist garantiert um einen zweistelligen Faktor höher, als das, was für Behandlungen drauf geht. Wenn ich das schon höre.
Sorry für OT, bin auch raus :p

*edit1:
Zu dem Wikilink. Die Ergebnisse sind von 91 oder 95. Damals waren Zigaretten noch bezahlbar. Heute kosten sie mehr als das doppelte.
 
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