Vollstreckungsverfahren: ab wann gehts los?

Subversiver

Cadet 4th Year
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Hallo,


wenn man einen Bescheid erhält mit folgendem Inhalt: Bitte überweisen Sie die Forderung innerhalb einer Woche nach Erhalt dieses Bescheids bzw. Mahnung. Andernfalls ist man gezwungen ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten.

Heißt das somit im Umkehrschluss, wenn eine Forderung nach einer Woche nicht beglichen wird unverzüglich das Vollstreckungsverfahren beginnt oder erhält der Betroffene danach noch eine letzte Chance? Wie sieht es rechtlich aus? Und wer ist dazu befugt das Vollstreckungsverfahren auch umzusetzen - rechtlich?

Danke euch!
 
Vollstreckungsbeamte setzten sowas um.
Mich wundert das man nicht vorher tätig wurde wenn die Forderung einem nicht passt.

Wird ja vermutlich nicht das erste Schreiben sein.
 
Subversiver schrieb:
wenn man einen Bescheid erhält mit folgendem Inhalt:
Von wem kam das denn - als Brief im gelbem Umschlag von einem Gericht oder Gerichtsvollzieher oder dem Zoll!!?
 
dms schrieb:
Das Finanzamt versendet auch Vollstreckungsankündigungen.

Einem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts geht ein Mahnbescheid voraus.

Hinzu kommt, dass der Vollstreckungsbescheid einen anderen Wortlaut enthält.
 
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Abgesehen davon benutzen auch Inkassounternehmen diese Formulierung um Druck aufzubauen. Von daher lässt diese Formulierung keinerlei Schluss darauf zu, wann man einen Mahnbescheid zu erwarten hat.
 
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Also muss man noch offiziell auf eine Ankündigung zur Vollstreckung warten, korrekt?
Diese kommt postalisch, nehme ich an?
 
Wenn die Forderung von einer Bundesbehörde kommt -> dann bezahle die Summe und wenn sie aus deiner Sicht ungerechtfertigt ist, kannst du nachher immer noch mit einem Anwalt dagegen vorgehen.

Nicht zu bezahlen und auf die Vollstreckung zu warten, ist wirklich das dümmste Vorgehen.
 
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Subversiver schrieb:
Also muss man noch offiziell auf eine Ankündigung zur Vollstreckung warten, korrekt?
Was hindert dich daran, auf die Ankündigung nicht schon entsprechend zu reagieren?

Kannst ja ebenfalls eine Zustellung per Gerichtsvollzieher machen. :D
 
Micha- schrieb:
Das ist die letzte Chance
Nicht ganz.

Anschließend kommt der Termin zum Haftantritt. Wenn man dann sofort zahlt, kommt man in der Regel aus der Nummer raus. Wird halt immer teurer.

Ansonsten erfolgt freiwilliger Haftantritt zum Termin oder bei Weigerung der Haftbefehl.
 
Die einzige Bundesbehoerde bei der ich versuchen wuerde zu kontern, waere wenn das Luftfahrbundesamt noch eine Rechnung fuer einen Drohnenfuehrerschein von vor vier Jahren geschickt hat.
Auf die haben sie naemlich inzwischen verzichtet, nachdem sie urspruenglich erst auf Zahlung bestanden haben.
https://www.heise.de/news/Drohnenfu...-vier-Jahre-alte-Pruefungen-auf-10748474.html

Wobei auch da wohl erstmal Zahlen unter Vorbehalt angebracht waere.

User 37650 schrieb:
Bestimmt GEZ nicht bezahlt.
Weiter als die Vollstreckung durch meinen Landkreis habe ich das noch nicht getrieben :D Keine Ahnung was danach kommt, den genauen Wortlaut des ganzen habe ich nimmer im Kopf. Eine Bundesbehoerde war das jedenfalls noch ned.
 
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Möchte nunmal nicht konkret werden aus Datenschutzgründen um welche Bundesbehörde es sich handelt.
Jedenfalls danke für eure Beiträge.
 
Subversiver schrieb:
Möchte nunmal nicht konkret werden aus Datenschutzgründen um welche Bundesbehörde es sich handelt.
Kann ich durchaus nachvollziehen. :)

Aber damit ist mir eine explizite Beantwortung Deiner Fragen nicht möglich.

Ich bin damit hier raus. :schluck:
 
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Rückfrage: Sollte man der Zahlung (Mahnung) nicht nachkommen, dann würde man im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens auch die Arbeitgeber informieren. Handelt es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen Grundrechte(?)

Wieso würden die den Arbeitgeber ermitteln oder einen dazu zwingen, dass man denen diesen nennt?
 
Gegen welchen der Grundrechte?
Ergänzung ()

Subversiver schrieb:
Wieso würden die den Arbeitgeber ermitteln oder einen dazu zwingen, dass man denen diesen nennt?
Weil sie das Geld direkt von Deinem Lohn abzwacken.
 
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Subversiver schrieb:
Wieso würden die den Arbeitgeber ermitteln oder einen dazu zwingen, dass man denen diesen nennt?
Weil es auf dem Wege der Vollstreckung auch die Möglichkeit der Lohnpfändung gibt und die passiert direkt beim Arbeitgeber.
 
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Subversiver schrieb:
Rückfrage: Sollte man der Zahlung (Mahnung) nicht nachkommen,

Deshalb den Betrag zahlen und mit Rechtsanwalt oder Verbraucherschutz oder wie auch immer dann gegen eine ggf. unrechtmäßige Forderung klagen.

Subversiver schrieb:
dann würde man im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens auch die Arbeitgeber informieren. Handelt es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen Grundrechte(?)

Absolut nicht - du bist in irgend einer Form eine Verpflichtung eingegangen und hast eine Leistung erhalten - hierfür musst du zahlen. Alle Maßnahmen zur Vermeidung der Information des Arbeitgebers hast du bisher ausgesetzt durch Untätigkeit.

Subversiver schrieb:
Wieso würden die den Arbeitgeber ermitteln oder einen dazu zwingen, dass man denen diesen nennt?

Klassische Lohnpfändung. Kommt immer super toll beim Arbeitgeber an - weil dies ja auch in der Buchhaltung gesondert behandelt werden musst. Erwarte also nicht, dass dein Arbeitgeber über dein Verhalten glücklich ist. Erst recht nicht - wenn es sich um eher triviale Summen handelt.
 
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