Voraussetzungen für PC Eigenbau

sZone

Commander
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Hallo zusammen!

Bislang haben wir in unserer Firma immer PCs bei unserem Haus- und Hoflieferanten bestellt. Zukünftig würde ich gerne die Rechner selber zusammen bauen.

Meine Frage:
Benötige ich hierfür eine besondere Voraussetzung, die mir eventuell vom Gesetzesgeber vorgeschrieben wird? Zum Beispiel eine spezielle Zertifizierung!
 
Grundregel: Wissen was man tut.

Gesetzliche Vorschrift gibt es nicht, kann jeder Heini in Sachen PC machen.

Solltest aber mit Deiner Firma vorher abklären, wie es mit der Gewährleistung/Garantie aussieht, falls Du was beim Basteln kaputt machst, sonst könnte es teuer für Dich werden....

Und besonders wichtig: Lohnerhöhung für Dich wegen den erbrachten Mehrleistungen für die Firma, weil ein: Danke, dass haben Sie sehr gut gemacht, hilft zwar der Seele, aber nicht meinem hungrigen Magen.
 
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Das nötige wissen ist na klar vorhanden! Nur in Germany gibt es für fast alles ein Gesetz! Und nichts ist schlimmer, als wenn man mit diesem im negativen Sinne konfrontiert wird.
 
Mach dich mal über die Entsorgung der PCs schlau (wenn sie denn in ein paar Jahren akut wird). Die bleibt dann nämlich an der Firma hängen, da es keinen Hersteller im eigentlichen Sinne gibt, der die Altgeräte zurücknimmt. Nicht, dass dich das Entsorgungsproblem noch deinen Job kostet.
 
Salu,

vor allen Dingen würde ich mir einen entsprechend befreienden 'Persilschein' seitens der Geschäftsleitung ausstellen lassen, die dich vor etwaigen Folgeschäden aufgrund deiner Basteleien bewahrt. Oder mir eine supertolle Haftpflichtversicherung besorgen, die die Deckung für Schäden aus derartigen Basteleien übernimmt. Es geht ja nicht nur um ein abgerauchtes Motherboard oder ähnliches, laß mal ein Netzwerk abpfeifen und lege euer Warenwirtschaftssystem flach. Das wird dann richtig teuer. Deshalb haben Firmen i.d.R eine passende Haftpflichtversicherung.

Selbst wenn es dir nicht nachzuweisen ist, daß deine PC-Bastelei den Fehler verursachte, einen derartigen Prozeß zu führen kostet sehr viel Geld und belastet das beste Oma-Enkel-Verhältnis, von einem Verhältnis zur Geschäftsleitung ganz zu schweigen. Ich kannte auch so einen brillanten Jungbastler, er zahlt voraussichtlich noch bis 2088 seine Schulden mit Hartz IV ab und ist heute froh, dass sie ihm sein altes Fahrrad nicht klauen.

Sorry, aber ich finde das sehr blauäugig und naiv.
 
Die Sachen im Hintergrund sind selbstverständlich alle geklärt!
Es geht hier um die Frage ob von der Gesetzesgeberseite etwas verlangt wird!
Also blauäugig hin oder her! Darum geht es ja nicht!
 
Salu,

das ist doch vorrangig abhängig von der Rechtsform, mit der du gegenüber deinem Arbeitgeber auftrittst. Machst du dich selbständig als EDV-Dienstleister und stellst Rechnungen aus oder bleibst du Arbeitnehmer ? Gilt zweiteres, also AN kannst du machen was du willst - im Rahmen deines Arbeitsvertrages. Für alle gesetzlichen Bestimmungen, auch für die Entsorgung anfallenden E-Mülls haftet dein Arbeitgeber.
 
Das ist es ja! Ich bin AN!
Und wenn ich diesen Vorschlag mache und er angenommen wird, müssen sich um Abfallentsorgung usw. andere Leute Gedanken machen! Ansprechen werde ich es aber auf jeden Fall!
 
Also wie oben erwähnt ist es wichtig das die Produkthaftung geklärt ist, es muß also jeglicher Folgeschaden abgedeckt sein, die Garantie der einzelnen Teile erhälst du ja über Großhändler/Hersteller solange die Teile in Europa gekauft wurden, Garantieleistungen bei Importen sind gesondert geregelt und hier sollte man sich vorher schlau machen. Bei der Produkthaftpflicht für Hardware sollten auch peripherie Schäden gedeckt sein (Das Büro fackelt wegen einem Kurzschluß im Netzteil ab-kommt selten vor, aber wenn dann geht der Schaden schnell in die 100.000 Euro) Software sollte über den hersteller der Software geregelt sein, falls Ihr jedoch auch die Software "absichern" müßt/wollt dann wird es extrem teuer. Ich würde in so einem Fall auch eine "EXTRA" Firma anmelden und das ganze nicht im eigentlichen Unternehmen belassen, es ist leichter bei Schadensfällen dies abzurechnen. Vorschriften im eigentlichen Sinn wird es evtl. für die Gestalltung der Arbeitsplätze geben und evtl. muß jemand mit einer gewissen Ausbildung (Meisterzwang?!-kann ich jetzt aber weniger zu 100% sagen) im Betrieb sein, das müßte aber die örtliche IHK wissen. Auf alle Fälle nicht vergessen das Ihr dann Produkthaftung habt und die muß unbedingt versicherungstechnisch geregelt sein, sonst gibt es ein böses erwachen wenn was passiert.
 
Mahlzeit zusammen!

Noch eine Frage zu diesem Thema!
Ich bräuchte mal einen Link etc. wo festgehalten ist, ob ich die PCs für den Eigenbedarf schrauben darf oder nicht!
Im Prinzip war es ja schon geklärt! Sei es von der Versicherungstechnischen Seite oder der Abnahme her!
Es geht wirklich nur darum, was Schriftliches in der Hand zu haben!
Vielleicht hat ja jemand einen Link für mich.
 
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