devebero
Rear Admiral
- Dabei seit
- Juli 2003
- Beiträge
- 5.274
Hallo,
ich hoffe, dass mein Beitrag hier einigermaßen richtig aufgehoben ist. Andernfalls bitte verschieben.
Nun zu meinem Anliegen.
Meine Freudin jobbt nebenbei als 400 EUR Aushilfe in einer Videothek.
Da sie am letzten Wochenende nicht arbeiten konnte, hat sie eine Abmahnung erhalten und darf 2 Wochen nicht arbeiten.
Folgendes ist im Vertrag zur Arbeitszeit zu finden:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Bei Bedarf des Arbeitsgebers kann diese auf bis zu 16 Stunden wöchentlich erhöht werden.
Meine Freundin hatte in der letzten Woche bereits 16 Stunden gearbeitet. Wäre die Wochenendarbeit, zu der sie nicht arbeiten konnte, nicht ohnehin unzulässig, weil sie gegen den Arbeitsvertrag verstößt? Bin mir da nicht sicher. Sie hatte bereits vorher in der Firma Bescheid gegeben, dass sie an dem Wochenende nicht arbeiten kann.
Darauf kam nur die Antwort, dass sie darauf bestehen können. (auch diese Äußerung finde ich merkwürdig). Sie ist als Aushilfe tätig. Und wenn man z.B. aufgrund Krankheit nicht arbeiten kann, dann will der Betrieb darauf bestehen? Sehr seltsam.
Eine Krankmeldung braucht man lt. Arbeitsvertrag nicht einreichen. Sie bekommt eh nur die Stunden bezahlt, die sie auch arbeitet.
Weiterhin ist es dort leider so, dass sie vormittags (8-13 Uhr) und abends (21-0 Uhr) alleine im Laden ist. In dieser Zeit kann sie nicht das WC nutzen, weil die Kasse und Kunden nicht ohne Aufsicht sein dürfen. Meiner Meinung nach ist dies ein Unhaltbarer Zustand. Man kann Mitarbeitern das doch nicht verbieten.
Auch eine Pause kann sie nicht nehmen. Im Arbeitsvertrag ist keine Pausenregelung vermerkt. Laut Filialleitung darf sie nur 15 Minuten bei 8 Stunden Arbeit nehmen.
Diese Pausenzeit von 15 Minuten muss sie dann aber länger bleiben. Also an die 8 Stunden ranhängen. Mir war eigentlich was in Erinnerung, dass man nach 6 Stunden arbeit, eine 30 minütige Pause machen MUSS (Arbeitsschutzgesetz).
Bei der Filialleitung handelt es sich um eine Kollegin, welche vorher die Stellvertretung gemacht hat. Da sich aber niemand bereit erklärt in dieser Filiale die Leistung zu übernehmen, musste man wohl notgedrungen die Stellvertretung "befördern".
Als eine andere Aushilfe gar nicht (ohne sich zu melden) zum Dienst erschienen ist, blieb dies folgenlos.
Ich finde das eine riesen Sauerei. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass meine Freundin immer zugesagt hat, wenn mal Not am Mann war.
Wie kann man in dem Fall weiter verfahren? Ich habe meiner Freundin im Grunde dazu geraten dort zu kündigen. Aber so ganz "kampflos" alles hinnehmen möchte ich und natürlich auch sie das ganze nicht.
Wen kann man über die Verfahrensweise mit dem z.B. nicht möglichen Toilettengängen informieren, Nichteinhaltung von Pausenzeiten etc.?
Ich weiß, dass ihr mir keine Rechtsberatung geben könnt und dürft, aber eure Meinung würde mich doch interessieren.
Vielen Dank.
ich hoffe, dass mein Beitrag hier einigermaßen richtig aufgehoben ist. Andernfalls bitte verschieben.
Nun zu meinem Anliegen.
Meine Freudin jobbt nebenbei als 400 EUR Aushilfe in einer Videothek.
Da sie am letzten Wochenende nicht arbeiten konnte, hat sie eine Abmahnung erhalten und darf 2 Wochen nicht arbeiten.
Folgendes ist im Vertrag zur Arbeitszeit zu finden:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Bei Bedarf des Arbeitsgebers kann diese auf bis zu 16 Stunden wöchentlich erhöht werden.
Meine Freundin hatte in der letzten Woche bereits 16 Stunden gearbeitet. Wäre die Wochenendarbeit, zu der sie nicht arbeiten konnte, nicht ohnehin unzulässig, weil sie gegen den Arbeitsvertrag verstößt? Bin mir da nicht sicher. Sie hatte bereits vorher in der Firma Bescheid gegeben, dass sie an dem Wochenende nicht arbeiten kann.
Darauf kam nur die Antwort, dass sie darauf bestehen können. (auch diese Äußerung finde ich merkwürdig). Sie ist als Aushilfe tätig. Und wenn man z.B. aufgrund Krankheit nicht arbeiten kann, dann will der Betrieb darauf bestehen? Sehr seltsam.
Eine Krankmeldung braucht man lt. Arbeitsvertrag nicht einreichen. Sie bekommt eh nur die Stunden bezahlt, die sie auch arbeitet.
Weiterhin ist es dort leider so, dass sie vormittags (8-13 Uhr) und abends (21-0 Uhr) alleine im Laden ist. In dieser Zeit kann sie nicht das WC nutzen, weil die Kasse und Kunden nicht ohne Aufsicht sein dürfen. Meiner Meinung nach ist dies ein Unhaltbarer Zustand. Man kann Mitarbeitern das doch nicht verbieten.
Auch eine Pause kann sie nicht nehmen. Im Arbeitsvertrag ist keine Pausenregelung vermerkt. Laut Filialleitung darf sie nur 15 Minuten bei 8 Stunden Arbeit nehmen.
Diese Pausenzeit von 15 Minuten muss sie dann aber länger bleiben. Also an die 8 Stunden ranhängen. Mir war eigentlich was in Erinnerung, dass man nach 6 Stunden arbeit, eine 30 minütige Pause machen MUSS (Arbeitsschutzgesetz).
Bei der Filialleitung handelt es sich um eine Kollegin, welche vorher die Stellvertretung gemacht hat. Da sich aber niemand bereit erklärt in dieser Filiale die Leistung zu übernehmen, musste man wohl notgedrungen die Stellvertretung "befördern".
Als eine andere Aushilfe gar nicht (ohne sich zu melden) zum Dienst erschienen ist, blieb dies folgenlos.
Ich finde das eine riesen Sauerei. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass meine Freundin immer zugesagt hat, wenn mal Not am Mann war.
Wie kann man in dem Fall weiter verfahren? Ich habe meiner Freundin im Grunde dazu geraten dort zu kündigen. Aber so ganz "kampflos" alles hinnehmen möchte ich und natürlich auch sie das ganze nicht.
Wen kann man über die Verfahrensweise mit dem z.B. nicht möglichen Toilettengängen informieren, Nichteinhaltung von Pausenzeiten etc.?
Ich weiß, dass ihr mir keine Rechtsberatung geben könnt und dürft, aber eure Meinung würde mich doch interessieren.
Vielen Dank.