Vorgehensweise bei 400 EUR Job (Abmahnung)

devebero

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Hallo,

ich hoffe, dass mein Beitrag hier einigermaßen richtig aufgehoben ist. Andernfalls bitte verschieben.

Nun zu meinem Anliegen.
Meine Freudin jobbt nebenbei als 400 EUR Aushilfe in einer Videothek.
Da sie am letzten Wochenende nicht arbeiten konnte, hat sie eine Abmahnung erhalten und darf 2 Wochen nicht arbeiten.

Folgendes ist im Vertrag zur Arbeitszeit zu finden:

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Bei Bedarf des Arbeitsgebers kann diese auf bis zu 16 Stunden wöchentlich erhöht werden.
Meine Freundin hatte in der letzten Woche bereits 16 Stunden gearbeitet. Wäre die Wochenendarbeit, zu der sie nicht arbeiten konnte, nicht ohnehin unzulässig, weil sie gegen den Arbeitsvertrag verstößt? Bin mir da nicht sicher. Sie hatte bereits vorher in der Firma Bescheid gegeben, dass sie an dem Wochenende nicht arbeiten kann.

Darauf kam nur die Antwort, dass sie darauf bestehen können. (auch diese Äußerung finde ich merkwürdig). Sie ist als Aushilfe tätig. Und wenn man z.B. aufgrund Krankheit nicht arbeiten kann, dann will der Betrieb darauf bestehen? Sehr seltsam.

Eine Krankmeldung braucht man lt. Arbeitsvertrag nicht einreichen. Sie bekommt eh nur die Stunden bezahlt, die sie auch arbeitet.

Weiterhin ist es dort leider so, dass sie vormittags (8-13 Uhr) und abends (21-0 Uhr) alleine im Laden ist. In dieser Zeit kann sie nicht das WC nutzen, weil die Kasse und Kunden nicht ohne Aufsicht sein dürfen. Meiner Meinung nach ist dies ein Unhaltbarer Zustand. Man kann Mitarbeitern das doch nicht verbieten.

Auch eine Pause kann sie nicht nehmen. Im Arbeitsvertrag ist keine Pausenregelung vermerkt. Laut Filialleitung darf sie nur 15 Minuten bei 8 Stunden Arbeit nehmen.
Diese Pausenzeit von 15 Minuten muss sie dann aber länger bleiben. Also an die 8 Stunden ranhängen. Mir war eigentlich was in Erinnerung, dass man nach 6 Stunden arbeit, eine 30 minütige Pause machen MUSS (Arbeitsschutzgesetz).

Bei der Filialleitung handelt es sich um eine Kollegin, welche vorher die Stellvertretung gemacht hat. Da sich aber niemand bereit erklärt in dieser Filiale die Leistung zu übernehmen, musste man wohl notgedrungen die Stellvertretung "befördern".

Als eine andere Aushilfe gar nicht (ohne sich zu melden) zum Dienst erschienen ist, blieb dies folgenlos.

Ich finde das eine riesen Sauerei. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass meine Freundin immer zugesagt hat, wenn mal Not am Mann war.

Wie kann man in dem Fall weiter verfahren? Ich habe meiner Freundin im Grunde dazu geraten dort zu kündigen. Aber so ganz "kampflos" alles hinnehmen möchte ich und natürlich auch sie das ganze nicht.

Wen kann man über die Verfahrensweise mit dem z.B. nicht möglichen Toilettengängen informieren, Nichteinhaltung von Pausenzeiten etc.?

Ich weiß, dass ihr mir keine Rechtsberatung geben könnt und dürft, aber eure Meinung würde mich doch interessieren.

Vielen Dank.
 
wenn sie in der woche bereits 16 h gearbeitet hat und die 16 h das maximum sind dann ist es doch nicht schlimm wenn sie am wochenende fehlt sonst würde sie nach meiner auffassung zu viel arbeiten:confused_alt:
 
Mit den Pausenzeiten hast du Recht, ab 6 Stunden Arbeitszeit ist durch das Arbeitsschutzgesetz eine Pausenzeit von 30 Min vorgesehen. Und Toilettengänge kann man einem nicht verbieten. Welche Altenative hätte Sie denn sonst dazu? nen Katheter?

Vielleicht mal beim Arbeitsamt nachfragen? die bieten ja in solchen Situationen oft ihre Hilfe an, nennt sich irgenwie Arbeitsschutzbeauftragter oder so.
 
Du sagst ja vieles selbst. Wenn Sie den Mut hat, soll Sie ihrer Vorgesetzten die sache mal sachlich (!) erläutern und und um Abhilfe bitten. es wäre aber sicher vorteilhaft, sich vorher zu informieren, was Gesetz und was nur Annahme ist. Gewerkschaften, Anwälte, etc. würde ich aber am Anfang aussen vor lassen! man holt ja auch keinen Vorschlaghammer, um einen Reiszwecken einzudrücken...
danach einfach kündigen. Was beseres sollte doch für einen arbeitswilligen Menschen auffindbar sein und wenn die Vorbehalte stimmen, sollte die Videothek Probleme bekommen, adäquaten Ersatz zu finden.

Wenn es beim ersten mal scheitert, und es eine Kette ist, würde ich es auch mal an die zentrakle melden. Aber immer sachlich bleiben! Vllt ist da ja ein ganz krummer Hund begraben..
 
Hängt in erster Linie davon ab wie abhängig man von einer Beschäftigung ist, was man sich gefallen lassen muss. Aus der Not der Menschen Profit schlagen ist eine Sache, die Gesetzeslage eine andere. Wenn der Job nicht überlebenswichtig ist und Deine Freundin eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hat und alles so stimmt wie Du erzählst würde ich sofort zum Fachanwalt marschieren. Die Abmahnung muss zurück genommen werden. Wer wegen sowas eine Abmahnung verschickt ist meiner Meinung nach frei von jedem gesunden Menschenverstand und somit keine Person auf die man nur im geringsten für ein "Gespräch" zukommen müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber mal im Ernst, bei max 16h / Woche sollte man doch nicht auf 6h/Tag kommen, oder?

Ansonsten hat Faintxxx recht, ab 6h hat man laut Gesetz 30min pause (zu machen). Das Pausenzeiten an die Arbeitszeit angehängt werden ist ja normal, wäre ja auch zu schön!
 
Ja hat sie ne Entschuldigung oder ne Krankmeldung ?(auch wenn sie sie offiziellnicht brauch)
Die hätte ich mindestens eingereicht weil dann wissen die das deine Freundin wirklich krank/verhindert war.

Mit den Pausenzeiten weiss ich es jetzt grad nicht aber ruf doch mal bei der passenden Gewerkschaft an die wissen so gut wie jeden scheiss.

Im Handwerk ist das so geregelt: Bei 8h Arbeitszeit ist nach 4 Stunden mindestens ne Pause von 15min vorgeschrieben.Inoffiziell hält sich kein chef dran und schreibt gerne Arbeitsverträge die unzulässig sind.
(siehe oben;D)

Ausserdem kann man nach einmal nicht arbeiten kommen nicht gleich eine Abmahnung schicken oder ?
 
Und wenn man z.B. aufgrund Krankheit nicht arbeiten kann, dann will der Betrieb darauf bestehen? Sehr seltsam.

abmahnung ist gerechtfertigt wenn sie nicht im betrieb anruft ! und keinen gelben vorlegt
 
Gradenkov schrieb:
Ausserdem kann man nach einmal nicht arbeiten kommen nicht gleich eine Abmahnung schicken oder ?

Natürlich. Wenns mir recht in Erinnerung ist, ist das sogar n Grund für ne fristlose Kündigung (also eigenmächtig Urlaub machen).
Allerdings weiss ich grad nicht wie das mit den 16h ist...

Und ja, bei Krankheit braucht man so oder so nen gelben Schein, ausser es ist im Vertrag konkret geregelt
 
Das AA wird dagegen nicht viel machen. Die interessiert in erster Linie, dass du nicht zu viel verdient hast. ;)
Falls sie überhaupt auf dem AA gemeldet ist.
Ich kenne sowas aus meinem Bekanntenkreis. Da wurden auch schnell mal Abmahnungen wegen Lapalien (zb. falsche Schriftgröße in Korrespondenz) erteilt, nur um jemanden einzuschüchtern oder rauszuekeln.

Du kannst gerne kämpfen, überleg Dir aber, ob es sich für euch, den verletzten Stolz und die Sache wirklich lohnt.
Ich würde es auf bei diesem Job auf Kündigung hinauslaufen lassen. Gibt da ja Mittel und Wege.
Nur nicht selber kündigen, falls bei AA!
 
"Sie hatte bereits vorher in der Firma Bescheid gegeben, dass sie an dem Wochenende nicht arbeiten kann."

Abgemeldet hat sie sich ja. Fraglich ist nur, warum die das verweigert haben. Wenn Sie 16h die Woche arbeiten soll und allein am we schon 2x 8 Stunden Arbeitet, passt da doch irgendwas nicht. Oder muss sie nur Samstags arbeiten? sind die Arbeitstage vorgegeben?
 
Das AA wird dagegen nicht viel machen. Die interessiert in erster Linie, dass du nicht zu viel verdient hast.
Falls sie überhaupt auf dem AA gemeldet ist.
Ich kenne sowas aus meinem Bekanntenkreis. Da wurden auch schnell mal Abmahnungen wegen Lapalien (zb. falsche Schriftgröße in Korrespondenz) erteilt, nur um jemanden einzuschüchtern oder rauszuekeln.

Dito mir ging es einmal Ähnlisch und das juckt das AA überhaupt nicht genuso wie viele andere dinge.
Das AA Sollte mann heute nur noch so sehen. Dort sind Bürokräfte angestellt und keiner weiß was genaues mehr ist das nicht mehr heute. Traurig aber Wahr.
 
Gradenkov schrieb:
Und was ist damit ?

Hmmm, stimmt. Klingt zwar unrealistisch, aber wenns so drin steht?!
Ich kann mir zwar keinen Chef vorstellen der sowas in einen Arbeitsvertrag nimmt... aber wenns gegeben ist, gut, dann streich das oben (bzw sieh es als Allgemeingültig an)
 
Ich denke schon, dass auch bei einem Minijob eine gewisse Flexibilität und Verfügbarkeit vorausgesetzt werden kann. Einen Krankenschein von einem Arzt zum Beleg wird man allerdings am Wochenende nicht so einfach bekommen.
Man kennt hier einfach die gesamten Hintergründe und Vorgeschichte nicht.
 
@Blade026

Doch kommt man. Sie arbeitet ja nicht jeden Wochentag.
Und bei 2 Tagen a´8 Stunden arbeitet sie natürlich jeweils länger als 6 Stunden pro Tag.
Was die Pausenzeiten angeht hast du natürlich recht. Ich meine aber im Arbeitszeitgesetz gelesen zu haben, dass bei Schichtarbeit, was es ja ist, die Pausen bezahlt werden.

@culo

Sie braucht lt. Arbeitsvertrag keine Krankmeldung vorlegen. Weiterhin hat sie im Betrieb Bescheid gegeben. Wir hatten an dem Wochenende 2 Übernachtungen in einer anderen Stadt gebucht und bezahlt. Das wurde daher auch rechtzeitig (ca. 2-3 Wochen vorher) im Betrieb mitgeteilt. Die Filialleitung hat auch die Angewohnheit die Schichten in Abwesenheit der Mitarbeiter zu planen und diese nicht zu informieren.

Ich habe noch was gefunden:

§ 4 ArbZG regelt, dass nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine Ruhepause von einer halben Stunde durchzuführen ist.

§ 5 Abs. 1 ArbZG schreibt vor, dass den Arbeitnehmern nach Beendigung der Arbeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren ist.


Gegen den § 5 wird dort auch verstoßen. Sie arbeitet den einen Tag bis 0.00 Uhr und fängt den Tag darauf um 8.00 Uhr an. Noch so eine Verletzung von Gesetzen. Es sei denn mein Rechtsempfinden ist gestört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon häufiger erwähnt besteht häufig ein Unterschied zwischen dem was gesetzlich geregelt ist und dem tatsächlichen Arbeitsalltag. Die Abmahnung hat ja erstmal keine Auswirkungen außer der zweiwöchigen Sperre. Im Prinzip sollte sie sich einfach überlegen wie wichtig ihr diese Stelle ist.
Wenn sie nicht auf das Geld angewiesen ist oder umgehend eine neue Stelle findet könnte sie zunächst mit dem Fillialleiter sprechen und falls sich nichts ändert weitere Schritte unternehmen.
Ansonsten sollte sie es vielleicht so hinnehmen und weiter dort arbeiten bis sie eine neue Stelle hat.
 
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