Vorsicht vor trügerischer Email!

Ex0r

Commander
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Feb. 2006
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Hi !

Zurzeit ist eine sehr raffinierte Email im Umlauf die einem vorwirft illegale Downloads getätigt zu haben. Alles sehr seriös wirkend aufgebaut und ebenfalls im Namen eines echten Rechtsanwaltes. Herrn Giese hat sich bereits auf seiner Website zur Email distanziert und Strafanzeige erstattet. Auf keinen Fall die gering wirkenden 100€ bezahlen!

Hier die Email in voller Länge:

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse videorama@rechtsanwalt-giese.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

Und hier die Stellungnahme von Hern Giese: http://www.rechtsanwalt-giese.de/cgi-bin/weblog.php.cgi?weblog=1
Die Email ist sogar durch meinen Spam Filter gerutscht der schon wirklich gute Arbeit leistet. So mancher Laie würde bei einer derartig gut aufgemachten Email sicher zahlen. Die Email kommt im feinsten HTML ohne Tippfehler oder Ähnlichem daher.

Gruß
Ex0r

PS: Ich poste das hier, damit gerade Anfänger diesen Post in Google finden und gewarnt sind. Ebenfalls will ich hiermit alle Admins bzw berufliche ITler vorwarnen, dass da demnächste ein paar verstörte Kunden anrufen werden. Die Email ist erst seit ca. 5 Tagen im Umlauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
witzig an der Mail, ich fand sie heute auch 2x im Junk-Ordner, dass eine Firma, die man eher in anderem Zusammenhang vielleicht schon mal gesehen hat (ein Teil des Namens sagt es ja schon... Video...), als Rechteinhaber für Musik auftritt.

Und noch eine interessante Formulierung: ..."werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt"... - was will uns der Autor damit sagen? Jemand der etwas verletzt hat, hat sich also erfolgreich verteidigen können? Sprich er wurde schuldfrei gesprochen?

*LOL*
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
THX for Info

aber der Text ?
Firma Videorama GmbH,
Mahnt MP3 ab :-)
Ukash- & Paysafecard :-)
Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet
das iss doch schon rum wenn er die IP hat :-)
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
hm welcher song war das jetzt :-) ahhh ALLE MP3's Abmahnen ;-)
 
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse videorama@rechtsanwalt-giese.info

Wenn ich so etwas schon lese, kann ich nur den Kopf schütteln.
"Ukash PIN-Code", sehr seriöse Zahlungsmethode :freak:

Mal abgesehen vom Ausdruck, siehe Post über mir.


Ich hatte so etwas schon einmal in meinem YouTube Postfach. Ein paar Sekunden gegoogelt, und schon erfährt man, dass es nur ein schlechter Fake ist.

Aber dennoch vielen Dank für diesen Hinweis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jap wobei in der Email sogar auf einen Artikel verlinkt wird. Und wie gesagt das HTML ist auch noch fehlerfrei. Sowas hab ich ziemlich selten. Eigentlich nie :D

Klar der belesene CBler wird nach ein bisschen rumgooglen das sicher enttarnen. Aber es gibt da eben noch die anderen User, die nicht so viel Ahnungen haben. Ich betreue die selber und warte eigentlich nur darauf, dass mein Telefon klingelt...

/edit: Ups die Ü-Pünktchen fehlen tatsächlich. Okay das is mir gar nich aufgefallen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
OMG das mit dem ukash ist wirklich mal lustig, wer das zahlt ist doch wirklich selber schuld :p
.
 
gibt mehrere faktoren welche sofort ins auge springen müssen, dass dies ein fake ist

1) welche lieder genau? welcher artists
2) staatsanwaltschaft am firmensitz? wieso meldet sich dann nicht die staatsanwaltschaft
3) wurde per email gesendet. sagt eh alles.

sollange nichts per post kommt isses kein problem
 
sollange nichts per post kommt isses kein problem
Nur weil was per Post kommt heißt das noch lange nicht, dass man darauf reagieren sollte. ;)

Wenn man mal iwo im Internet seine eMail-Adresse eingibt kann es schon mal sein, dass man was per Post nach Hause bekommt.
Aber nur nicht drauf reagieren, da man sonst die eMail & die Anschrift bestätigt, das heißt Werbung pur!
 
Jaja das Hamburger LG hat ja schon für so manchen schmunzler gesorgt :p

Denke aber nicht das das bei einer erneuten Klage stand halten würde, insbesondere da der User ja garkeinen Einfluss auf die Spamfilter seines Mailprovider hat ....

Das einzige was mir da bekannt ist/wo mit ich auch einverstanden bin und was so auch wohl ziemlich unumstößlich ist, ist wenn auf eine solche Mahnung per mail geantwortet wurde ...
.
 
Man sollte grunsätzlich eh erst reagieren wenn ein schöner Gelber brief kommt wo man noch unterschreiben muss das man ihn entgegengenommen hat alles andere wayne!:freak:
 
Ich hab den Spacken mitgeteilt, dass ich eine gerichtliche Auseinandersetzung bevorzuge.


mfg


Christine A.
 
TalBar schrieb:
gibt mehrere faktoren welche sofort ins auge springen müssen, dass dies ein fake ist

1) welche lieder genau? welcher artists
2) staatsanwaltschaft am firmensitz? wieso meldet sich dann nicht die staatsanwaltschaft
3) wurde per email gesendet. sagt eh alles.

sollange nichts per post kommt isses kein problem
Es gibt ein Faktor, der alle anderen überflüssig macht: Keine Abmahnung, kein Gerichtsschreiben, nichts in der Richtung kommt per eMail! Außer man war so doof und hat sich bei de-mail angemeldet :freak:

Dabei spielt das Urteil des Hamburger Gerichts auch eine untergeordnete Rolle, denn woher sollen die Abmahnkanzleien deine eMail-Adresse haben?

Christine A. schrieb:
Ich hab den Spacken mitgeteilt, dass ich eine gerichtliche Auseinandersetzung bevorzuge.
Wie nett von dir den 'Spacken' deine eMail-Adresse zu verifizieren. Viel Spaß mit dem steigenden Spam-Aufkommen in Zukunft :)
 
Zuletzt bearbeitet:
bumsbomber schrieb:
Wie nett von dir den 'Spacken' deine eMail-Adresse zu verifizieren. Viel Spaß mit dem steigenden Spam-Aufkommen in Zukunft :)

Naja,

- verifizieren können die gar nix, weil sie mich gar nicht angeschrieben haben

- selbstverständlich benutze ich für derart Unfug und Unsinn, eine Wegwerf-Adresse.


Ich heiße ja auch nicht Tripper-Clipper.


mfg


Christine A.
 
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