Wann endet ein Ausbildungsvertrag?

Spygod

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Guten Morgen.

Mein sohn macht eine Ausbildung zum Industriekaufmann. Soweit ich mich errinnere Ende eine Ausbildung mit Bestandener Abschlussprüfung. Er wäre mittel juni nächsten jahres fertig also ende sein Ausbildungvertrag zum 30.06 (meine ich), der betrieb möchte ihn als gute arbeitskraft aber bis zum 31.07 (Ende des Ausbildungsvertrages) als auszubilden weiterbezahlen obwohl er dann ja schon seinen Gesellenschein hat.

Da bleiben möchte er nicht, da die Arbeitsbediungen alles andere als gut sind.

Weiss da jemand wie sich das genau in diesem Fall verhält?
 
Also die Ausbildung endet tatsächlich mit bestandener Abschlussprüfung. Das heißt sobald dein Sohn aus der mündlichen Prüfung rauskommt und ihm die Prüfer gesagt haben er hat bestanden dann hat er es geschafft. Danach gilt kein Ausbildungsvertrag der Welt mehr. Er kann also gehen wohin er will.

Der Arbeitgeber müsste ihn zu anderen Konditionen bezahlen wenn er ihn weiterbeschäftigen will. Es würde also auch für den Zeitraum wo er weiterbeschäftigt werden soll einen neuen Vertrag geben.

Wenn dein Sohn allerdings nicht bleiben will dann muss er das auch nicht.
 
Soweit ich noch weiß endet es mit dem bestehen der Prüfung, wenn dann eine weiterbeschäftigung erfolgen soll so müsste ein neuer Vertrag gemacht werden. Ansonsten lass doch mal deinen Junior bei seiner JAV oder beim Betriebsrat nachfragen, die können es ihm definitiv sagen was rechtlich sache ist.
 
Hallo, der Vertrag endet so, wie es im Ausbildungsvertrag geschrieben steht. Das die Prüfungen bzw. die Ergebnisse ein paar Wochen vor Ende des Vertrages sind, hat schon seinen Sinn. Wenn der Gesellenschein erst am letzten Tag des Vertrages ausgehändigt werden würde, könnte sich ja niemand der Auszubildenenden frühzeitig bewerben, da sie nicht wissen ob sie die Prüfung geschafft haben oder nicht.
Es gibt nun 2 Möglichkeiten: die 1. wenn im besten anzunehmenden Falle, ein Betriebsrat in dieser Firma ist, mit diesem reden. Um entweder die Bezahlung der letzten Wochen als Fachkraft mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, oder die Auszubildenden früher gehen zu lassen, wenn sie eine neue Arbeitsstelle hätten.
Schlecht ist es natürlich, wenn sie früher gehen würden und sich beim Arbeitsamt melden müssen. Dann machen die Stress, weil sie den noch bestehenden Vertrag nicht erfüllt haben.
Oder die 2. Möglichkeit....wenn kein BR in der Fa. ist, das selber mit dem AG zu regeln. Was aber wahrscheinlich keinen Erfolg hat.
LG...
 
Wie crazybratwurst schon sagte - er müsste dann zumindest den Tarifvertrag bekommen. So wie du das geschildert hast - ist es gesetzwiedrig.

Wenn es ihm dort nicht gefällt - sollte er sich JETZT schon woanders bewerben sodass er keine Zeit verliert
 
@javajo:

Ich verstehe deine Formulierung mit dem AA gerade nicht. Warum sollte es Stress machen wenn man sich dort meldet obwohl man noch im Vertrag ist? Man muss sich so oder so 3 Monate vor Ablauf des Vertrages melden.

Und es kann durchaus sein das der Gesellenbrief/Facharbeiterbrief/IHK-Prüfungszeugnis erst nach dem Bestehen der Prüfung ausgehändigt wird da diese ja teilweise erst noch gedruckt werden müssen. Aber eigentlich haben fast alle Prüfungsausschüsse immer irgendwelche Vordrucke dabei die dir das Bestehen der Prüfung bestätigen und man sich somit auch gleich woanders bewerben kann.
 
melden schon, aber nicht wenn du ohne neue Arbeit früher aus dem Vertrag gehst, und das AA dich bezahlen müsste...
 
Sobald der Prüfer sagt er hat bestanden ist der Ausbildungsvertrag egal wie lange der noch läuft nicht mehr gültig. So wurde mir das selber von mein prüfer mal gesagt.
 
@javajo :

craxybratwurst hat das schon richtig erklärt. Sobald die letzte Prüfung bestanden wurde (und das ist in der Regel die mündliche Prüfung) endet der Ausbildungsvertrag. War bei mir so, und ist bei allen anderen genau so.
 
Vielen dank für schnelle hilfe. Gut dann stehen den bewerbung ja nichts im wege. Vielen Dank. Frohe Weihnachten euch allen.
 
Jepp, der Tag, an dem der IHK-Prüfungsausschuß dem Azubi das Bestehen der Ausbildung attestiert, ist der letzte Tag des Ausbildungsverhältnisses. Danach hat man im Idealfall einen (neuen?) Arbeitgeber, wo man spätestens am nächsten Tag seinen Arbeitsvertrag unterzeichnet. Ist so ein Szenario nicht gesichert, ca. 3,5 Monate vor dem möglichen Prüfungstermin arbeitsuchend melden.
 
Wie schon mehrfach geschrieben endet ein Ausbildungsvertrag mit Zweckerreichung, also in diesem Fall dadurch, dass die Abschlussprüfung abgeschlossen ist. Sagte mir mein Berufsschullehrer, der auch im Prüfungsausschuss sitzt. (lerne ebenfalls Industriekaufmann)
 
Achja, der alte AG muss nicht einen neuen Vertrag aufsetzen.
Der Ausbildungsvertrag ist nicht mehr gültig nach bestandener Prüfung, aber wenn dein Sohn am nächsten Tag in den Betrieb geht, ohne dass der AG ihn wegschickt, gilt das wie ein neuer Arbeitsvertrag zu neuen Konditionen.
 
was ich noch hinzufügen möchte t-kay187:

Der "Arbeitsvertrag" wäre auf unbestimmte Zeit ausgestellt, sprich unbefristet so lange keinerlei Absprache stattgefunden hat bzw der Ausbilder den ausgelernen Azubi nicht nach Hause schickt.
 
Ich denke das ist klar. ;)
Somit gilt dann auch direkt die Kündigungsfrist aus dem BGB, ich meine §622 BGB und es ist keine Probezeit vorhanden.
 
Morgen ich bin in einer recht ähnluchen Situation. Nur das ich leider nicht bleiben kann. Ich habe mal gehört man muss sich frühzeitig beim arbeitsamt melden 2 bis 3 monate vor dem Ende des ausbildungsvertrags.

Stimmt das? weiss jemand darüber genau bescheid?
 
Die Frage hat LeChris schon beantwortet.
LeChris schrieb:
Ist so ein Szenario nicht gesichert, ca. 3,5 Monate vor dem möglichen Prüfungstermin arbeitsuchend melden.
 
Oder andersherum: wenn du dich nicht mindestens ein viertel Jahr vorher arbeitssuchend meldest, reduzieren sich deine Ansprüche auf ALG.
 
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