war das ein gutes geschäft?

loveherati

Lt. Commander
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Zuletzt bearbeitet:
TFT -> ab 234,66

Halter -> ab 20,95
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= ca. 255 €


wenn beides io ist, haste nicht zu viel ausgegeben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ausser natürlich das Gerät ist bereits aus Garantieleistungen hinaus.. dann wären mir 200€ zu viel.
 
leider keine garantie
 
Wie kann denn die Garantie schon abgelaufen sein? Den gibt's doch erst seit diesem Jahr.
 
@ deepfritz: Wenn das Gerät unsachgemäß repariert wurde oder halt jemand behauptet, dass die Garantie weg ist weil das Gerät geöffnet wurde.

Ich find es für ein Gebrauchtgerät ohne Garantie auch zu teuer und würde hinterfragen, warum da keine Garantie mehr drauf is.
 
Also bei Geizhals ist er seit 06.2009 gelistet , also müsstest du noch Garantie haben dafür bräuchtest du nur die Quittung.
 
Man sollte vorher fragen und nicht erst wenn das Geschäft schon gelaufen ist^^
 
Im laden oder von privat gekauft? Für gebrauchte ware halte ich wie die Vorredner auch den preis in Relation zu dem neupreis für zu teuer, auch im Bezug das wohl anscheinend keine Garantie mehr drauf ist.
 
privat
 
Hast du Quittungen und OVP mit erhalten?
Nichtraucherhaushalt?
Was sagt dir, das keine Gewährleistung oder Garantie auf die Geräte vorhanden sind.

Bitte schreibt eure Anfragen ausführlich, damit man auch gezielt antworten kann, danke.
 
keine quittungen, kein ovp, nichtraucherhaushalt weiss ich nicht.
 
und hinten ist noch ein stück plastik abgebrochen.
 
Auch noch, dann ist es echt kein gutes Geschäft gewesen.
 
Bei den Kaufkriterien ist der Samsung eher 120€ wert. Frage bitte bei Samsung nach, wie es mit der Garantie aussieht. Wenn Samsung hier kulant ist und 2 Jahre Garantie gibt, hast du Glück. Sonst würde ich asl empfehlung vom kaufvertrag zurücktreten oder Wertminderung aufgrund von Mängeln und nicht vorhandener Garantie und Gewährleistung verlangen.
Ist der Verkäufer aus dem Bekanntenkreis oder irgendeine unbekannte Privatperson?
 
1. @TO: Wieso fragst du erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Es hilft auch reichlich wenig, in der Autobahnbaustelle nach Geschwindigkeitsbegrenzungen zu suchen, wenn man bereits das rote Blitzlicht gesehen hat ;)

2. @Nachbar: Woraus soll sich denn hier ein Rücktrittsrecht ergeben? Das gäbe es vorerst nur, wenn beide es vereinbart hätten, und dahingehend finde ich die Formulierung des TO zumindest widersprüchlich - also nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.

Wenn der Monitor sonst okay ist, würde ich ihn behalten und die eventuell zuviel bezahlten € als Lehrgeld verbuchen. Und ein Stückchen abgebrochenes Plastik mag den Marktpreis zwar senken, aber nicht die Eignung des Geräts für die angedachten Aufgaben - ich habe meinen Monitor schon sehr lange nicht von hinten gesehen und bin trotzdem glücklich mit ihm ;)
 
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