Was halte Ihr davon?

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René 83

Gast
Was haltet Ihr davon?

Sehr geehrter Herr ******** ,

am 13.11.2007 haben Sie sich mit der IP ***.**.**.*** bei uns registriert.

Den offenen Rechnungsbetrag haben Sie leider noch nicht beglichen.
Sie sind am 13.11.2007 einen Vertrag mit uns eingegangen. Wir haben unseren Teil der Leistung erfüllt.

Bitte zahlen Sie den offenen Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage. Ansonsten sehen wir uns gezwungen ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einzuleiten, wodurch erhebliche Kosten auf Sie zukommen.
Wir hoffen jedoch, dass Sie das zu vermeiden wissen. Ihr 14 Tage kostenfreier Zugang ist abgelaufen. Gemäß Ihrer Zustimmung berechnen wir Ihnen heute die fällige Nutzungsgebühr von:

Rechnungsbetrag: 54,00 Euro
Mahngebühr: 5,00 Euro
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Gesamtbetrag: 59,00


Wir bieten Ihnen eine Begleichung des offenen Betrags per Rechnung, PayPal, Bankeinzug oder PayByCall an. Klicken Sie den nachfolgenden Link, um mehr über unsere Zahlungsmöglichkeiten zu erfahren.
http://payment.deine-**

Falls Sie bei der Anmeldung zusätzlich falsche Adressangaben gemacht haben, werden wir gegebenenfalls Anzeige gegen Sie stellen.

Sollten Sie den Betrag bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.

Bitte auf diese E-Mail nicht antworten. E-Mails auf diese Adresse können leider nicht bearbeitet werden. Einen direkten Kontakt und Hilfestellung zu diversen Themen erhalten Sie im Login-Bereich unter zur Hilfe. Nutzen Sie dort bitte unser Kontaktformular.

Falls Sie Ihr Login vergessen haben, können Sie auf unserer Website Ihr Passwort neu anfordern.

Bei Fragen steht Ihnen unser Support selbstverständlich zur Verfügung.
Fragen bezüglich dieser Zahlungserinnerung können Sie auch per Mail an zahlstelle@deine-nachbarn24.net stellen.

Die aktuellen AGB können Sie hier einsehen:
http://www.deine-nachbarn24.net/agb.html
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support

Telefax: 01805 715888
------------------------------------
Beauftragtes Servicecenter Europe:
Servicecenter
Via Vorame 98
6612 Ascona
Switzerland

netsolution FZE

Sheikh Zayed Road
P.O. Box: 124166 Dubai
United Arab Emirates



Ist das Abzocke oder rechtlich geltend?

Helft mir bitte?
 
Zuletzt bearbeitet:
du kannst nicht schon in der ersten Mahnung mit einem Mahnverfahren drohen.
3 Mahnungen sind angemessen.
Die mahngebühr von 5 Euro ist ebenfalls angemessen, ebenso der Erfüllungszeitraum.
 
So weit so gut, aber meine Frage ist dennoch nicht richtig beantwortet!

Was ich wissen wollte ist, ob ich das wirklich bezahlen muss oder getrost links liegen lassen kann?

Ein ähnliches Thema war hier im Forum schon mal, da ging es um ein Lebenstest, wo ein
Mitglied 69,00 € zahlen musste, aber nie wieder eine Mahnung kam!
 
na so kam das nicht rüber, worum es dir geht.

Hast du dich denn auf der Homepage angemeldet und das Häkchen bei AGB gesetzt?
Wenn ja, ist das völlig rechtes:

2.6 Für die Dienstleitung/den Service von nachbarschaft24 wird ein Betrag in Höhe von 9,00 Euro pro Monat erhoben.
AGB
 
Dazu muss erstmal geklärt werden ob du Dienste bei dieser Firma in Anspruch genommen hast. Hast du dich dort angemeldet usw. Wenn du noch nie von dieser Agentur was gehört hast bzw. noch nie deren Seite besucht hast würde ich es nicht beachten.

Haben in deinem Haushalt noch mehr Menschen Zugang zum Internet, vllt. hat sich jemand anderes angemeldet usw. Klär erst uns mal auf, bevor wir dir helfen können;)
 
Hast Du denn wirklich den Services genutzt?
Passt die IP mit den Deines Anbieters?

Davon ab das Mahnschreiben via Email bei mir eh in der Tonne landen...

Solltest Du den Service nie in Anspruch genommen haben, würde ich da eh nicht drauf zucken.
Denn das sollen die erstmal nachweisen.

Sollte mal wieder meine Spammails nachsehen... finde bestimmt genug von solchen Kalibern da drin^^
 
Mir hat da mal ein Mädel eine E-Mail geschickt über Nachbarschaft24.net und ich habe darauf geantwortet, aber wie wollen die rauskriegen wer ich bin und warum schicken die mir die Rechnung nicht per Post? :rolleyes:

Wenn ich mir anschaue, wo die Ihren Sitz, frage ich mich das schon, wie die das anstellen wollen? Und wegen 59,00 €, ich weiß ja nicht?
 
Hast dich jetzt dort angemeldet oder nicht? Bzw. hast du dich zum beantworten der Email bei diesem Dienst anmelden müssen?
 
Die E-Mail war in meinem Postfach von web.de und ich habe nur darauf geantwortet auch über web.de, aber nicht über Nachbarschaft24.net.
 
Dieser Artikel bei Stern ist ganz frisch.

Die Masche ist dabei oft dieselbe: Man sucht nach Hilfe bei den Hausaufgaben, möchte sich eine Fahrtroute ausdrucken oder eine kostenlose SMS verschicken und landet auf einer entsprechenden Internetseite. "Es wird der Eindruck erweckt, als wären die Angebote gratis", sagt Stephan Andreas, Wettbewerbsjurist bei der "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs" in Bad Homburg. Nicht selten verstecken sich dahinter aber Abonnements oder Kaufverträge.

Mehr als die Hälfte der Zahlungsverweigerer (57 Prozent) erhielt laut Umfrage aber Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden. Sollte tatsächlich erneut eine Rechnung oder gar eine Mahnung in der Post liegen, raten Juristen und Verbraucherschützer, sich an eine Rechtsberatung zu wenden.

Solche Drohungen funktionieren oft genug: "Vielfach denken die Leute, sie wollen keinen Ärger haben und zahlen den Betrag dann lieber", sagt Rechtsanwalt Karge. Juristen und Verbraucherschützer raten aber, sich nicht einschüchtern zu lassen: "Die Verträge sind in der Regel nicht wirksam, wenn die Kosten nicht ganz transparent auf der Webseite gekennzeichnet sind", erklärt Sven Karge.

Meine persönliche Meinung nach 5 Semestern bürgerlichen Rechts: In den AGB solcher Seiten wie wie-alt-bin-ich-in-30-Jahren.de etc. stehen oft versteckt die Kosten, die auf der eigentlichen Seite nicht zu sehen sind. Gegenüber einem Verbraucher darf eine AGB aber nicht so beschaffen sein, dass der Kunde getäuscht werden könnte - das ist so, weil die meisten keine AGB lesen und sich darauf verlassen, das die schon richtig sind.
Außerdem glaube ich nicht, dass die ernst machen. Die Seiten basieren auf dem Prinzip von Einschüchterung. Wenn dann ein Opfer das Feuer erwidert wird der Laden geschlossen und nennt sich dann songtext-umsonst.de oder so.

Ich würde sagen, du hast das Recht auf deiner Seite. Wende dich im Zweifelsfall an den Verbraucherschutz, die wissen mehr über den speziellen Betreiber (der nicht von ungefähr seinen Sitz im Ausland hat).

Edit: Sorry, ich hab grad gelesen, dass du das ganze nicht mal in schriftlicher Form bekommen hast. Dann ist das unwirksam. Es ist tierisch leicht zu einer Mailadresse die IP zu bekommen. Wenn das alles ist und du nur überweisen sollst, schick ich dir gleich mal meine Kontonummer. Da zahlst du stattdessen ein, als Gegenleistung hast du das gute Gewissen, einem Studenten etwas geholfen zu haben ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte damals auch das selbe Problem mit esimsen.de
Da es augenscheinlich nicht eindeutig ist, das die Anmeldung und Nutzung kostenpflichtig ist würde ich es als nichtig betrachten. Bin mir da aber nicht sicher. Am besten erstmal ignorieren und/oder gegebenfalls beim anwalt informieren.

Greetz

HighTec
 
Der Gesetzestext ist das eine, das allgemeine Geschäftsgebaren das andere. So auch nachzulesen in einschlägige Jura-Foren
 
du kannst nicht schon in der ersten Mahnung mit einem Mahnverfahren drohen.
3 Mahnungen sind angemessen.
Das ist die Stelle, auf die ich mich bezog. Es gibt durchaus Fälle, in denen man erfahrungsgemäß besser damit fährt, wenn man schon bei der zweiten Mahnung mit dem Mahnbescheid droht. Und wenn der Kunde in seiner Reaktion auf die erste "Zahlungserinnerung" durchklingen lässt, dass er die Forderung nie und nimmer begleichen wird, dann kann man sich den Aufwand weiterer Mahnungen sparen und gleich durchstarten.

Die Gepflogenheiten sind eine Sache, das geschriebene Recht das andere. Wenn ich im Recht bin und meinen Mahnbescheid lossschicke, bin ich auf der sicheren Seite. Ob das Balsam für mein Image wäre, ist wiederum eine andere Frage.
 
Eigentlich macht man das so, dass man bei jedem Vertrag eine bestimmte Zeit wartet. Dann setzt man eine Frist und das ist dann quasi die Mahnung. Je nach Kaufsache sind mindestens 7-14 Tage angemessen. Ab da erklärt man den Kaufvertrag für ungültig und das ganze läuft gerichtlich weiter.
 
Für ungültig erklären? Ich würde genau das Gegenteil machen! Der Kunde hat die Ware bestellt und erhalten. Es kam ein Kaufvertrag zustande und der Verkäufer hat seine Leistungspflicht erfüllt. Nun ist der Kunde am Zug zu zahlen. Ich will als Verkäufer doch nicht meine Ware zurück, sondern das Geld.

- Zahlungserinnerung
- Mahnung mit Androhung gerichtlicher Schritte
- gerichtlicher Mahnbescheid
- usw.
 
Man braucht nicht mehr zu mahnen, sondern kann gleich den Mahnbescheid losschicken.
 
Nach § 286 Absatz 1 BGB kommt man durch die Mahnung in Verzug. Absatz 3 nennt eine Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung (Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom Mai 2000).

Allerdings kann man jederzeit einen Mahnbescheid beantragen, selbst dann, wenn gar keine berechtigte Forderung vorliegt.
 
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