LikeHike schrieb:
Dies sorgt für nichts anderes als eine extreme Verengung des Meinungskorridors. Wir können und dürfen uns nicht an demjenigen orientieren, der am meisten getriggerte ist und viele Dinge für nicht sagbar hält. Das darf niemals Anspruch an eine Diskussionskultur oder Gesellschaft sein.
Und kannst du Emotionen juristisch belangen?
Hass und Hetze wird hier zu einer Sache, zu einer Aussage, zu einem Inhalt. Dieser muss objektiv bewertbar sein.
Ein paar Beispiele:
Der Islam gehört nicht zu Deutschland.
- Kollektiver Ausschluss aller Muslime?
- Hass?
- Eine geschichtlich-kulturelle Einordnung?
- Ein Wunsch?
Es gibt einen großen Bevölkerungsaustausch.
- Verschwörungstheorie?
- Rechtsextreme Rhetorik?
- Oder einfach ein demographischer Fakt?
Menschen mit transsexueller Identität sollten zuerst psychisch untersucht werden.
- Negierung Transsexueller Identitäten?
- Hass/Hetze?
- Medizinische Diskussion über Notwendigkeit unumkehrbarer Operationen?
Wer definiert hier, welche Aussage was genau ist, was dahinter steckt? Warum sollte es im Zweifelsfall illegal sein, unter Strafe stehen so eine Aussage zu tätigen wenn nur eine Diskussion oder ein Austausch gesucht wird? Warum soll das benennen von Fakten ein problem sein?
Dieses Thema ist alles andere als Trivial und so einfach wie "Hass ist eine Emotion" ist es bei weitem nicht.
Denn so einfach wie bei Aussagen ala. "Wir sollten alle Homosexuelle vergasen" ist es in den oben genannten Fällen von mir nicht. Und trotzdem wirst du Menschen finden, die dies bereits als Hass und Hetze beurteilen.
Richtig. Aber in den allerseltensten Fällen ist es nicht so einfach wie Grundschulmathematik.
Für 1.800 Jahre hat niemand in Frage gestellt, dass wir uns in einem geozentrischen Universum befinden - dies war wissenschaftlicher Konsens.
Allein in den letzten 20 Jahren hat sich sehr viel unseres "festen und bekannten Wissens" überholt, dazu gibts eine eigene Internetseite:
https://überholt.schule/
Keiner verengt den "Meinungskorridor", wenn man von Menschen verlangt, sich anständig gegenüber ihren Mitmenschen zu verhalten. Darum geht es ja beim Thema Beleidigung und Ehrverletzung.
Nun zu dem Thema, "was gesagt werden darf" und was nicht. Was muss als diskrimierend (Hass und Hetze) bewertet werden und was nicht.
Ich hatte es schon oben zitiert, aber unser Grundgesetz gibt die Leitplanke vor.
Art. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Daraus ergibt sich alles andere. D.h. solange man nichts sagt, schreibt, oder tut, das verfassungsfeindlich ist, andere Menschen herabwürdigt, pauschalisierend diskriminiert oder andere zu kriminellen Handlungen anstiftet etc., kann man seine Meinung frei und ungestraft äußern.
Sollte etwas vor Gericht landen, wird das Gericht Aufgrund der Tatsachen entscheiden, aber auch den
Kontext, in dem eine mögliche Straftat geschah berücksichtigen (das wird in meiner Argumentation gleich noch wichtig). Bespiel: Ich habe jemanden mit dem Auto angefahren. Das ist die Tatsache. Die Strafe berücksichtigt aber auch den Kontext. War ich betrunken? War die geschädigte Person fahrlässig unachtsam?
Der Kontext ändert die Bewertung. (Juristen dürfen mich gerne korrigieren, ich bin keiner!)
Nun zu deinen Beispielen. Ich nehme nur das Erste, weil es sich für alle anderen genauso durchexerzieren lässt:
Gehört der Islam zu Deutschland?
Objektiv und juristisch betrachtet, kann die Antwort nur "Ja" lauten, denn die Religionsfreiheit ist nach unserem Grundgesetz garantiert. Hier könnte die Diskussion eigetnlich schon enden.
Aber schauen wir weiter.
Es wird zum kollektiven Verunglimpfung (Ausschluss aller Muslime), wenn man das eben entsprechend formuliert: "Muslime gehören nicht nach Deutschland". Das mag eine Meinung sein, die man äußern kann, aber eben auch eine, die man - dem GG folgend - als diskriminierend bewerten muss.
Auch geschichtlich-kulturell muss der Islam als Teil der "Deutschen Geschichte" (Quizfrage: wo fängt die eigentlich an? 1871?) gesehen werden. Der Islam war schon im Mittelalter als Religion in Europa bekannt - es gab nachweislich auch Moscheen im 8. Jhd in Spanien. Es wurden Kreuzzüge unternommen, Generationen von Menschen aus dem Heiligen Römischen Reich zogen gen Jerusalem, viele starben, die Meisten kehrten nicht zurück, andere schon. Mancher siedelte sich dort an und vermischte sich mit den lokalen Einwohnern oder brachte eine neue Familie mit nach Hause. Die Osmanen haben Wien belagert, große Teile Süd-Spaniens waren muslimisch geprägt. Nach dem 2. WK haben wir Gastarbeiter aus der Türkei nach Deutschland geholt, die in großen Teilen Muslime waren. Deren Kinder und Enkelkinder sind Deutsche (und z.T. auch Muslime). Wir reden hier über eine "Minderheit" von Millionen. Ergo: "Geschichtlich-kulturell" kann man den Islam von Europa nicht trennen. Und spätestens seit dem Ende des 2. WK und der Etablierung unserer FDGO stellt sich die Frage nicht mehr ernsthaft. Oder eben nur für diejenigen, die Vorurteile pflegen, die nicht mit unserer Vorstellung von Rechtsstaat und Gesellschaft konform sind.
Wann wird es zu Hass und Hetze? Hier kommt der
Kontext ins Spiel. Wenn ich einen YT-Kanal betreibe, der ständig und offensichtlich in Wort und Bild Muslime diskriminiert und deren Religionsfreiheit in Frage stellt, ist das ein klarer Verstoß gegen unsere Gesetze und kann entsprechend geahndet werden.
Das zugegeben Schwierige hierbei ist, dass sich die Vertreter dieser Meinungen dessen durchaus bewusst sind und daher gezielt ihren Kontent so kreieren, dass sie sich immer in einer Grauzone bewegen. Man deutet nur an, man benutzt bestimmte szenetypische Begriffe und Symbole, aber man vermeidet das Überschreiten klar definierter Linien, weil man weiß, dass sonst der Bannhammer kommt.
Und dieser Graubereich ist es, der in allen Diskussionen selbstverständlich an schwersten zu fassen ist. Wann ist es noch eine Meinungsäußerung, und ab wann ist es Volksverhetzung?
Rein von unserer FDGO betrachtet, ist das Rechtgut Religionsfreiheit gleichranging zur Meinungsfreiheit.
Aber genau dafür gibt es eben Gerichte und der
Kontext der Aussagen ist entscheidend.