Wehrpflicht mal wieder

mosquito87

Lieutenant
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Aug. 2006
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Moin Forumbase,

ich bin 21 Jahre jung, habe vor einigen Wochen meine Ausbildung nach 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen und wurde glücklicherweise (befristet) übernommen.
Nun mache ich in 1 1/2 Jahren meine Fachhochschulreife nach (bisher nur Mittlere Reife), um anschließend dann studieren gehen zu können.

Ja, so sehen in etwa meine Zukunftspläne für die nächsten Jahre aus.
Wenn es da nicht noch einen Haken geben würde:
Es sieht so aus, als müsse ich wohl oder übel die Wehrpflicht antreten.

Anfang des Jahres wurde ich gemustert (T2), wegen meiner Ausbildung aber zurückgestellt.
Nun habe ich wieder eine Einladung bekommen: "Ihre Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)" (Intelligenz-/Eignungstest).
Schön und gut- doch einziehen is im Moment nich! Schließlich muss ich hier meinem Job nachgehen und eben die FHR nachmachen.
Das geht für das Kreiswehrersatzamt auch in Ordnung- ich muss dort dann eben erneut einen Antrag auf Zurückstellung stellen.

Nach der Fachhochschulreife möchte ich direkt studieren gehen- ohne nochmal 9 (bzw. 12) Monate sinnlos meine Zeit irgendwo zu vergeuden (Bundeswehr).
Ich hatte bisher drauf gehofft, dass ich eben "vergessen" werde, schließlich müssen ja nur noch <50% (falls diese Zahl falsch ist, korrigiert mich bitte) der Männer die Wehrpflicht erfüllen, doch danach sieht es nun ja nicht mehr aus.

Nun stellt sich mir natürlich die Frage, wie ich mein Vorhaben durchsetzen kann.
Ist es so, dass man während dem Studium NICHT eingezogen werden kann?

Und wie sieht es mit dem verweigern aus?
Wann wäre der richtige Zeitpunkt dafür?
(Ich bin mir noch nicht zu 100%ig klar, ob ich mich für die Wehrpflicht oder den Zivildienst entscheide- momentan tendiere ich aber zum Zivildienst).

Ich würde mich auf jeden Fall nochmal nachmustern lassen- doch es sieht "schlecht" aus, denn ich habe (glücklicherweise) keine Krankheiten (mal abgesehen von ein paar Problemen mit dem Knie zur Zeit- doch ich habe noch keine Ahnung, was das sein könnte, da ich noch nicht beim Arzt war).

Gruß
 
Würde mich auch interessieren, da ich dieses Jahr meine Ausbildung beendet habe und ein Jahr an die BOS gehe um mein Fachabitur zu machen.

Ich hoffe auch vergessen worden zu sein. :freak::D
 
Also soweit ich weiss, wird dem ersten Antrag auf Zurückstellung immer zugestimmt - so auch bei mir. Daher konnte ich unbeheligt meine Ausbildung machen.

Danach fing ich an zu sturdieren, und wurde eingezogen. Ich musste mein Studium somit nach dem ersten Semester unterbrechen und zum Bund. Ich hatte damals alle Hebel in Bewegung gesetzt - sogar mit Anwalt. Aber da hast du absolut keine Chance : /

Aus sowas kommst du heutzutage am besten bei der Musterung raus. Allergien, schmerzen in den Knien, alles sachen die dich mindestens T3 werden lassen, womit du raus wärst.
 
Der Bund nimmt Rücksicht bis zum Ende der ersten Ausbildung, danach wirst Du eingezogen. Also erst mit dem Bund absprechen was Du machst bevor Du mit der nächsten Ausbildung anfängst, sie können Dich dann auch während der Ausbildung einziehen, Bund/Zivi geht vor.
Das geht für das Kreiswehrersatzamt auch in Ordnung- ich muss dort dann eben erneut einen Antrag auf Zurückstellung stellen.
Dem sie aber nicht immer zustimmen.
 
Nun mache ich in 1 1/2 Jahren meine Fachhochschulreife nach (bisher nur Mittlere Reife), um anschließend dann studieren gehen zu können.
Er hat befristet einen Arbeitsvertrag bekommen, den nutzt er nun um die Zeit zu überbrücken um danach wieder Schule/Studium zu machen. Der befristete Arbeitsvertrag hindert also den Bund nicht daran ihn einzuziehen, der Vertrag bleibt ja bestehen und die Firma muss ihn wieder einstellen (er ruht während des Wehrdienstes) wenn der Bund beendet wurde.
 
@DaBrain00

T3 gibt es nicht mehr. Gibt nur noch T1 &2, die dich für den Wehrdienst "qualifizieren" und T4 &5, wobei man bei T4 noch nicht unbedingt aus dem Schneider ist, soweit ich weiß, da man nocheinmal zu einer Nachmusterung muss. T5 ist Wehrdienstunfähig.

@Threadersteller

Der Bund kann dich während der ersten beiden Semester deines Studiums ziehen. Ab dem 3.Semester ist dies nicht mehr möglich so weit ich weiß. Wenn sie dich während der Semester ziehen, verlierst du den Studienplatz nicht, sondern kannst nach deinem Wehrdienst oder Ersatzdienst weiterstudieren.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich auf die Zähne beißen und den Dienst, ob nun Zivi oder Bund, antreten und noch ein bisschen zusätzliches Geld fürs Studium verdienen, um dann in Ruhe studieren zu können.

MfG
 
Mach doch einfach beim Bund ne Offizierslaufbahn und studier dann beim Bund. DA bekommste sogar Geld dafür das du Studierst. :-)
 
Wenn man das Studium nicht schafft, darf man die Kohle dafür zurückzahlen und meines Wissens wird man trotzdem nicht vorher aus seinen 12 Jahren entlassen. Ziemlich riskante Angelegenheit und als Offizier hast du alle 3-4 Jahre einen Standortwechsel, d.h. du hast es schwer dir irgendwo etwas aufzubauen.
 
Wie gesagt- hab keine Ambitionen, (freiwillig) zu dem Laden zu gehen. ;-)
Musste übrigens vorgestern beim KWEA antreten- der Test war relativ easy und das Ergebnis sehr gut. Den Antrag auf die Zurückstellung habe ich gestellt.
Bescheid bekomme ich die nächsten Wochen per Post.
 
@Chris 1006

Einfach mal so zum Bund gehen und die Offizierlaufbahn einzuschlagen ist auch nicht so leicht. Zum Ersten gibt es momentan noch genügend Bewerber, sodass die Bundeswehr sich ihre Leute aussuchen kann.
Und Zweitens ist es sicherlich nicht jedermanns Sache 13 Jahre seines Lebens im Vorraus zu planen. dazu kommt dann noch, dass wenn man Pech hat man durch das ganze Land pendeln darf. Außerdem bist du beim Bund nicht in erster Linie Ingenieur oder was auch immer du studiert hast(außer vllt. bei Medizin), sondern Offizier und Soldat, das wiederrum kann durchaus bedeuten, dass du eine Tätigkeit ausübst, die mit deinem Studium absolut garnichts zu tun hat.

@cYanh3ll

Das Geld für die Ausbildung(bei der Offizierlaufbahn das Studium) muss man zurückzahlen, wenn man die Bw danach auf eigenes Bestreben verlässt, also KDV stellt oder sonst irgendwie versucht rauszukommen. So steht es zumindest in meinen Unterlagen.
Wenn man das Studium nicht schaffen sollte, entscheidet der Bund, ob die Dienstzeit auf diese 12 Jahre festgesetzt wird oder nicht.
Man ist nämlich nicht sofort mit Leisten der Unterschrift für 13 Jahre in der Bundeswehr, sondern erstmal nur für einen gewissen Zeitraum. Der wird mit dem Erreichen bestimmter Ausbildungsabschnitte verlängert oder eben nicht und nach Abschluss der Offizierausbildung endgültig festgesetzt.
Stimmen tut allerdings der Abschnitt mit den Versetzungen, allerdings wird man in der Regel alle 2 Jahre versetzt.
Wenn man allerdings Deutschland kennen lernen möchte gibt es nichts besseres^^.


MfG
 
1. Bund ist nur 9 Monate, nicht 12^^

2. Wenn du dich nachmustern lässt: sag keinesfall, dass du Zivi machen möchtest und übertreib mit deinem Knie maßlos^^
Zivis werden fast immer gezogen und es wurden schon Leute wegen weniger als nem Knie ausgemustert. Lass dir von einem Arzt möglichst schlechte Unterlagen über dein Knie geben.

3. Ich glaube, dass die dich nachm 2. Semester auch nciht mehr ziehen können bzw. im 2. Semester.
 
Offiziell ziehen sie dich nicht mehr, wenn du das 2. Semester schon beendet hast, davor können sie dich ziehen, was aber laut Erfahrungsberichten einiger Kollegen die mehrere Jahre beim Bund waren nie der Fall gewesen ist. Wie gesagt, nur Erfahrungsberichte und nix offizielles... ;)

Wie gesagt- hab keine Ambitionen, (freiwillig) zu dem Laden zu gehen. ;-)

Also mir hat mein Jahr als Zivildienstleistender ne Menge Spaß bereitet und auch die Berichte meiner Kollegen vom Bund sind durchaus positiv. Es ist halt wirklich eine komplett neue Erfahrung die zumindest ich nicht missen möchte. Auch wenn du gezogen wirst ist das nicht der Untergang der Welt...
 
@mosquito87

Ich weiß ja nicht wie du psychisch so drauf bist, aber wenn du auch nur Ansatzweise nen Dachschaden hast dann leb das einfach völlig aus bei der Musterung.
Wegen psychischer defizite (mangelnde Teamfähigkeit, Suizidalität, Agressionspotenzial etc.) wird man ganz schnell ausgemustert.
Sowas zu Faken ist halt nicht ganz einfach, aber da die meisten eh einen an der Klatsche haben und sich sowieso nur gewohnheitsmäßig verstellen, dürfte das recht einfach sein.
 
Hmmm warum hast du nicht zu den üblichen "Ich-lass-mich-ausmustern" Tricks gegriffen um dich T5 mustern zu lassen? Locker nen Drittel meines Jahrgangs hat sich sonst was für nen Kram einfallen lassen um T5 zu werden =D

Und naja.. ich würde nen Wehrdienst nicht unbedingt als etwas schlechtes sehen, die Zeit die du dort verbringst wird auf deine Sozialansprüche (Kindergeld etc.) angerechnet, und verkehrt ist es ja nun wirklich nicht =D

Wann würdest du einzogen werden? Sonst würde ich an deiner Stelle evtl. nen FWDL in Betracht ziehen ;) Kannst du noch mal nen bisschen was dazu verdienen ;)
 
aaalso: soweit ich weiss, wirst du, wenn du nach der ausbildung nur ein befristeten arbeitvertrag bekommst, zurüück gestellt.. wenn der vertrag allerdings ausläuft, oder du fest angestellt wirst, können die dich nactürlich wieder ziehen..
bei weiteren ausbildungsmassnahmen (dazu zählen studium sowie deine Fachhochschulreife, allerdings getrennt von einander in deinem falle) können die dich im ersten drittel ziehen (also bei einem 6 semestrigen bachelor-studiengang innerhalb der erstn 2 semester).. danach wirst du zurück gestellt..

bitte beachte aber folgendes: normalerweise wird man nur bis zum vollendeten 23sten lebensjahr gezogen.. danach nimmer.. wenn du aber zurück gestellt wirst, und diese zurückstellung über das 23ste lebensjahr hinaus geht, können die dich noch bis zum 25sten lebensjahr ziehen.. immer dran denken..

achja, ich möchte hier auch direkt mal (wo ich grad so freudig tippe) auf eine sache aufmerksam machen: mir fällt immer wieder auf,. das hier im forum vom fachabi gesprochen wird, wenn man die fachhochschulreife hat.. Fachhochschulreife ist KEIN Fachabi.. Fachbai hat man, wenn man die fachgebundene hochschulreife hat, also FOS13.. Diese berechtigt dann zum studium bestimmter fachgebundener fächer auf der Universität, was mit der fachhochschulreife ja nicht möglich ist..
mit der fachhochschulreife hat man überhaupt keine form eines abi´s
 
Hallo Snoopmore,

danke für die Tipps!
Ich absolviere gerade die "Fachoberschule" (heißt so, wenn man schon eine Ausbildung abgeschlossen hat- BOS1).
Ich wollte hier aber niemanden verwirren. :)

Mir ist bekannt, dass man- wenn man zurück gestellt wird- bis zum 25. Lebensjahr gezogen werden kann.

Da mein Arbeitsvertrag ja bis Mitte nächsten Jahres läuft und ich dann schon die Hälfte der Fachoberschule absolviert habe, hoffe ich mal, dass ich für beides freigestellt werde.
Ich halte euch auf dem laufenden.
 
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