mosquito87
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 980
Moin Forumbase,
ich bin 21 Jahre jung, habe vor einigen Wochen meine Ausbildung nach 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen und wurde glücklicherweise (befristet) übernommen.
Nun mache ich in 1 1/2 Jahren meine Fachhochschulreife nach (bisher nur Mittlere Reife), um anschließend dann studieren gehen zu können.
Ja, so sehen in etwa meine Zukunftspläne für die nächsten Jahre aus.
Wenn es da nicht noch einen Haken geben würde:
Es sieht so aus, als müsse ich wohl oder übel die Wehrpflicht antreten.
Anfang des Jahres wurde ich gemustert (T2), wegen meiner Ausbildung aber zurückgestellt.
Nun habe ich wieder eine Einladung bekommen: "Ihre Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)" (Intelligenz-/Eignungstest).
Schön und gut- doch einziehen is im Moment nich! Schließlich muss ich hier meinem Job nachgehen und eben die FHR nachmachen.
Das geht für das Kreiswehrersatzamt auch in Ordnung- ich muss dort dann eben erneut einen Antrag auf Zurückstellung stellen.
Nach der Fachhochschulreife möchte ich direkt studieren gehen- ohne nochmal 9 (bzw. 12) Monate sinnlos meine Zeit irgendwo zu vergeuden (Bundeswehr).
Ich hatte bisher drauf gehofft, dass ich eben "vergessen" werde, schließlich müssen ja nur noch <50% (falls diese Zahl falsch ist, korrigiert mich bitte) der Männer die Wehrpflicht erfüllen, doch danach sieht es nun ja nicht mehr aus.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage, wie ich mein Vorhaben durchsetzen kann.
Ist es so, dass man während dem Studium NICHT eingezogen werden kann?
Und wie sieht es mit dem verweigern aus?
Wann wäre der richtige Zeitpunkt dafür?
(Ich bin mir noch nicht zu 100%ig klar, ob ich mich für die Wehrpflicht oder den Zivildienst entscheide- momentan tendiere ich aber zum Zivildienst).
Ich würde mich auf jeden Fall nochmal nachmustern lassen- doch es sieht "schlecht" aus, denn ich habe (glücklicherweise) keine Krankheiten (mal abgesehen von ein paar Problemen mit dem Knie zur Zeit- doch ich habe noch keine Ahnung, was das sein könnte, da ich noch nicht beim Arzt war).
Gruß
ich bin 21 Jahre jung, habe vor einigen Wochen meine Ausbildung nach 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen und wurde glücklicherweise (befristet) übernommen.
Nun mache ich in 1 1/2 Jahren meine Fachhochschulreife nach (bisher nur Mittlere Reife), um anschließend dann studieren gehen zu können.
Ja, so sehen in etwa meine Zukunftspläne für die nächsten Jahre aus.
Wenn es da nicht noch einen Haken geben würde:
Es sieht so aus, als müsse ich wohl oder übel die Wehrpflicht antreten.
Anfang des Jahres wurde ich gemustert (T2), wegen meiner Ausbildung aber zurückgestellt.
Nun habe ich wieder eine Einladung bekommen: "Ihre Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)" (Intelligenz-/Eignungstest).
Schön und gut- doch einziehen is im Moment nich! Schließlich muss ich hier meinem Job nachgehen und eben die FHR nachmachen.
Das geht für das Kreiswehrersatzamt auch in Ordnung- ich muss dort dann eben erneut einen Antrag auf Zurückstellung stellen.
Nach der Fachhochschulreife möchte ich direkt studieren gehen- ohne nochmal 9 (bzw. 12) Monate sinnlos meine Zeit irgendwo zu vergeuden (Bundeswehr).
Ich hatte bisher drauf gehofft, dass ich eben "vergessen" werde, schließlich müssen ja nur noch <50% (falls diese Zahl falsch ist, korrigiert mich bitte) der Männer die Wehrpflicht erfüllen, doch danach sieht es nun ja nicht mehr aus.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage, wie ich mein Vorhaben durchsetzen kann.
Ist es so, dass man während dem Studium NICHT eingezogen werden kann?
Und wie sieht es mit dem verweigern aus?
Wann wäre der richtige Zeitpunkt dafür?
(Ich bin mir noch nicht zu 100%ig klar, ob ich mich für die Wehrpflicht oder den Zivildienst entscheide- momentan tendiere ich aber zum Zivildienst).
Ich würde mich auf jeden Fall nochmal nachmustern lassen- doch es sieht "schlecht" aus, denn ich habe (glücklicherweise) keine Krankheiten (mal abgesehen von ein paar Problemen mit dem Knie zur Zeit- doch ich habe noch keine Ahnung, was das sein könnte, da ich noch nicht beim Arzt war).
Gruß