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Origin Weiterverkauf (mittlerweile) offiziell erlaubt

Registriert
Dez. 2015
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Nachdem Steam in Frankreich aj ne Diskussion aus Auge gedrückt bekam ist Origin wohl schon einen Schritt weiter?

Zitat:

7. Schenkung, Weiterverkauf, Übertragung
Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch EA können bestimmte EA-Inhalte verschenkt, weiterverkauft oder übertragen werden. Ohne eine anderslautende schriftliche Zusage durch EA können von EA erworbene Inhalte nur innerhalb des Wohnsitzlandes des Erstkäufers verschenkt, weiterverkauft oder übertragen werden. Als Geschenke sind die gemäß der vorliegenden Vereinbarung abgeschlossenen Transaktionen für den Kauf von EA-Inhalten zu verstehen, wobei der jeweilige Kaufvertrag zwischen Ihnen und EA zustande kommt. Sie oder EA können die Schenkung, Übertragung oder den Weiterverkauf der EA-Inhalte an den jeweiligen Empfänger automatisieren. Die Art der Automatisierung hängt vom Kontext ab und ist auf jede Schenkung, Übertragung und auf jeden Weiterverkauf gesondert anwendbar. Sie sind dafür verantwortlich, (i) die Identität des Empfängers zu überprüfen und (ii) sicherzustellen, dass das Alter des Empfängers der Freigabe für die verschenkten, weiterverkauften oder übertragenen EA-Inhalte entspricht.
8. Rückerstattungen und Widerrufsrecht

gerade wo BF V im sale ist drüber gestolpert, bin jetzt kein Jurist, aber das hier fett hervorgehobene liest sich doch jeglicher Vereinbarung/Zusage seitens EA entbehrend innerhalb des Kauflandes uneingeschränkt ok hm.

Wäre mir jetzt neu?
 
Naja Vorbei mit den Gratis Spiele Aktionen ... wohl der das andere Problem dadurch.
 
die ToS sind ewig alt, mindestens 1,5 Jahre. Kam mit der Einführung der Gift-Option bei Origin imho. Hat rein gar nix mit dem Weiterkaufen bereits für sich selber gekauften Titel zu tun
 
stimmt, deswegen steht neben verschenken auch noch verkaufen und übertragen

was ich übertrage war vorher mir, ein gift nicht....
 
rechtlicher Mumpitz, ganz einfach. Wie gesagt der Passus ist seit Frühjahr 2018 gültig, daran hat sich seitdem nix geändert.

Ich bemühe mal das BGB
Erklärung zum Begriff Schenkung. Die Schenkung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 516 ff. BGB ausdrücklich geregelt. Nach der Legaldefinition in § 516 Absatz 1 BGB handelt es sich bei der Schenkung um eine unentgeltliche Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert.

In dem Kontext muss muss beachtet werden, dass die Schenkung nicht direkt aus deinem Vermögen abgeht sondern eben über den Anbieter (in dem Fall Origin) läuft und du somit Erstbesitzer des Geschenk bists auch wenn es niemals in deiner Bibliothek auftaucht. Du schließt den Vertrag mit dem Anbieter und überträgst es dann.

Das und rein gar nichts anderes ist Grund für diese Formulierung in den ToS. Glaub es oder lass, aber so ist es.
 
xxMuahdibxx schrieb:
Naja Vorbei mit den Gratis Spiele Aktionen ... wohl der das andere Problem dadurch.
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es seit knapp 1 Jahr keine Gratis Spiele bei Origin mehr.
 
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