Wer darf alles meinen Ausweis sehen?

Albatroner

Lieutenant
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Hallo, ich möchte gerne wissen, wer alles dazu berechtigt ist meinen Ausweis zu sehen, und auch dazu ihn in die Hand zu nehmen, um ihn weiter anzuschauen.

Also ich nehme mal an die Polizei darf das, dürfen das dann auch Ordnungshüter, Busfahrer oder Verkäufer?

Wäre super, wenn da mal jemand Licht ins dunkel bringen könnte!

MFG
Albatroner
 
bei allen sachen wo dein alter/deine HErkunft/deine Idendität eine Rolle spielt/gewusst werden muss darf dein Ausweis verlangt werden
 
Sofern das Vorzeigen des Ausweises lediglich der Überprüfung von Angaben gilt, um bestimmte Orte betreten, bzw. Dinge erwerben oder benutzen zu dürfen, steht es immer noch Jedem frei, das Vorzeigen zu verweigern, womit er dann allerdings auch auf den gewünschten Zugang bzw. Erwerb wird verzichten müssen.

Die eigentliche Frage aber ist wohl, ob man gegenüber bestimmten Personen grundsätzlich verpflichtet ist, sich auszuweisen, selbst wenn man selber gar nichts davon hat!?

Hier gehe ich allerdings davon aus, dass diese Personen grundsätzlich ihr Verlangen zunächst mal begründen müssen und dass sowohl diese Begründung als auch die Person selber amtlichen Charakter haben müssen. Die Person müsste also zunächst mal sich selber ausweisen, um ihre Berechtigung zu einer solchen Überprüfung nachzuweisen.

Es verbleibt die berechtigte Frage, ob eine Ausweiskontrolle auch ohne konkreten(!) Anlass gestattet ist, also zum Beispiel im Zuge einer ''allgemeinen Personenkontrolle'' und, falls ja, welcher Personenkreis zu einer solchen Kontrolle berechtigt wäre.
 
Im Prinzip kriege nur Polizei und Kassierer (EC Karte) meinen Perso.

Alle anderen müssen mir erstmal ne gute Geschichte auftischen,
damit die den zu sehen bekommen.

BTW:
Musste aber auch in den letzten Monaten merken das man mit einen
abgelaufenen Perso auch weit kommt....
Es hat keins der 5 Geschäfte gemerkt das er abgelaufen war....
Und das obwohl ich mir sogar zwei Mal davon ein LKW geliehen habe :freak:
 
Naja, ablaufen tut der nur wegen dem Photo. Daher nicht so wild. Soweit ich weiß darf nur die Polizei und das Ordnungsamt den Ausweis verlangen. Alle anderen dürfen fragen, aber dann ist man nicht verpflichtet dazu.
 
Dann darf man ihn auch nirgends abgeben, z.B. als Pfand im Supermarkt um einen Schließfachschlüssel zu bekommen o.ä., denn man darf generell nicht ohne Ausweis durch die Gegend gurken, sofern man über 16 ist.
 
Nur der Polizei mußt Du auf Verlangen Deinen Perso vorlegen und dann auch nur, wenn ein Verdachtsmoment gegen Dich besteht.

Also allgemeine Personkontrolle zieht nicht.

Allen anderen zeigst Du den Perso freiwillig, zb. weil Du mit Deiner EC Karte bezahlen willst!

Als Ladendieb beispielsweise muß den Dedektiven keineswegs Deinen Perso zeigen.
Dann wirst Du allerdings auf die Polizei warten müssen.

Gleiches gilt für S-Bahnkontrolleure.

Gruß

olly3052
 
Ok, danke Leutz.

Wenn ich zum Beispiel von nem Busfahrer aufgefordert werde, durch meinen Ausweis zu beweisen, das ich wirklich der Besitzer meiner Schülerfahrkarte bin, und ich ihm den Ausweis nicht zeige, dürfte ich dann nicht mitfahren, wenn er es so will, richtig?
Mal so auf die Praxis bezoge.

Albatroner
 
In die Hand nehmen darf ihn außer dir erstmal keiner. Die brauchst ihn nur ggf. vorzeigen. Alles andere wäre entweder Großzügigkeit oder Dummheit(wie man will) deinerseits.

In Deutschland gilt aber für alle Personen mit abgeschlossenem 16. Lebensjahr die allgemeine Ausweispflicht*, auch wenn olly3052 das nicht mag beziehungsweise für sich den Begriff 'Ordnungswidrigkeit' ersatzlos streicht.

* dem genügen (vorläufige) Personalausweise oder Reisepässe

Beim Ordnungsamt wäre ich mir gar nicht mal so sicher. Wenn einem die Deppen ansprechen lieber gleich die Polizei holen. :D Sonst sicher noch der BGS und Wachangehörige der Bundeswehr, sofern man irgendwie in einen militärischen Sicherheitsbereich geraten ist.


(edit)
Ja, insbesondere Fahrausweise ohne eigenes Lichtbild gelten nur in Zusammenhang mit einem offiziellen Lichtbilddokument.
 
Zuletzt bearbeitet:
LeChris schrieb:
In die Hand nehmen darf ihn außer dir erstmal keiner. Die brauchst ihn nur ggf. vorzeigen. Alles andere wäre entweder Großzügigkeit oder Dummheit(wie man will) deinerseits.

Ok, deswegen hatte ich ja gefragt, nun weiss ich bescheid:)
Ich hatte das mit dem in die Hand geben gefragt, weil ich schon öfters gesehen habe, wo es der Polizei nicht gereicht hat den Ausweis vorgehalten zu bekommen, und sich stur im Recht glaubten, den Auweis nehmen zu dürfen. Die haben wohl nicht gewusst, das sie das nicht durften.
naja, der deutsche Arm des Gesetzes eben...

Albatroner
 
Ach Gottchen, man kann sich aber auch anstellen. Was ist denn nun wenn der Polizist meinen ach so heiligen Ausweis in die Fettfingerchen nimmt. Was is daran so schlimm? :freaky:
 
Green Mamba schrieb:
Ach Gottchen, man kann sich aber auch anstellen. Was ist denn nun wenn der Polizist meinen ach so heiligen Ausweis in die Fettfingerchen nimmt. Was is daran so schlimm? :freaky:

:lol: das hört sich vielleicht lächerlich an, aber die Polizei besteht auch auf jedes noch so kleine (denen) bekannte Gesetz, und dann gehts da ums Prinzip:heuldoch:

Auch hab ich schon gesehen wie jemand den Ausweis eines Polizisten sehen wollte, da er warum auch immer nicht geglaubt hat, das er wirklich Polizist ist, der Polizist hat den Typ darauf zusammengebrüllt...
kann auch sein, das es deswegen ist

Albatroner
 
LeChris schrieb:
In die Hand nehmen darf ihn außer dir erstmal keiner. Die brauchst ihn nur ggf. vorzeigen. Alles andere wäre entweder Großzügigkeit oder Dummheit(wie man will) deinerseits.

In Deutschland gilt aber für alle Personen mit abgeschlossenem 16. Lebensjahr die allgemeine Ausweispflicht*, auch wenn olly3052 das nicht mag beziehungsweise für sich den Begriff 'Ordnungswidrigkeit' ersatzlos streicht.

hehe,
da der BPA ebenso wie Dein Führerschein und der Reisepaß Eigentum des Bundesrepublik Deutschland ist, dürfen die Kalkmützen nicht nur ihre Fettgriffel nach dem BPA ausstrecken.
Nein, sie dürfen ihn sogar anfassen und auf Echtheit prüfen.

Es ist eine gaaanz alte Mär, daß das bloße vor die Nase strecken langt.
Probiers mal bei Gelegenheit aus und beschreib mal die Konsequenzen;)

Ich streiche keinesweg den Begriff Ordnungswidrikeit für mich und habe die allgemeine Ausweispflicht in keinster Weise infrage gestellt:)

Dennoch muß ein Grund für die Paßeinsicht vorhanden sein.

Wie schon geschrieben, kann kein Polizist ohne einen Grund zu Dir sagen:

"moin, Ausweis bitte!"


Für die Überprüfung Deiner Personalien muß immer ein Grund vorliegen.

Gruß

olly3052
 
"...auf Verlangen...vorzulegen..." - also ich sehe da weder eine zwingende Begründung noch die Pflicht, den Ausweis auszuhändigen. Wobei natürlich immer noch der Umgangston eine Rolle spielt: einem korrekt handelnden Polizisten die Überprüfung zu erleichtern ist sicher ganz praktisch.

Pech hat man dann nur erstmal, wenn man sich irgendwie in Begrabschungsmaßnahmen seitens der Polizei wiederfindet. Aber dazu sollten die dann besser einen Grund anführen...
 
Zuletzt bearbeitet:
...diesem Verlangen muß aber seitens der Exekutive ein Grund nach 163 STPO oder nach dem OwiG vorliegen ;)

In den Anhängen steht dann auch beschrieben, was vorzulegen bedeutet:)

Rangeln würde ich mit den Grabschern dann lieber nicht.

Glaube mir, die dürfen Deinen BPA wirklich anfassen (diese Abkürzung hat nix mit Schweinereien zu tun).:cool_alt:

Gruß

olly
 
Ich hätte mal noch ne andere Frage:

Wenn ich z.B: auf eine Party/Disco gehe. Dann wir manchmal der PErso beim Eintritt eingezogen, und beim Verlassen wieder ausgehändigt! Die wollen da halt irgendwie sichergehen dass alle unter 18 rechtzeitig gehen! Dürfen die dass? Oder ist das auch so eine Sache: Wenn ich den Ausweis ned hergeben möchte komm ich halt ned rein!?
 
Delt4ron schrieb:
Ich hätte mal noch ne andere Frage:
Dürfen die dass? Oder ist das auch so eine Sache: Wenn ich den Ausweis ned hergeben möchte komm ich halt ned rein!?

Genau. Ist ja auch aus der Sicht des Veranstalters verständlich nen Ausweis hinterlegen zu lassen (find zumindest ich :) ).
 
olly3052 schrieb:
...diesem Verlangen muß aber seitens der Exekutive ein Grund nach 163 STPO oder nach dem OwiG vorliegen ;)
Und welches dieser strafrechtlichen Verlangen liegt bei der Ausreise am Flughafen zugrunde?
Pauschalverdacht?
 
Zum nicht geben:
Die Polizei hat schon das Recht ihn auf Echtheit zu überprüfen. Das heist anfassen.
Anders siehts aus mit rumwühlen im Portmoney.
Also wenn die das ganze Portmoney nehmen können die sich Ärger einhandeln.
Weil: Wie wollen die nachweisen das kein Geld hinterm Ausweis war wenn du es sagst?
 
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