Wer kann Rechteinhaber einer Webseite sein?

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SirHoschi

Gast
Servus

Vieleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus. Es geht um eine Webseite, die ein Verein betreibt. Im Moment ist diese noch auf eine natürliche Person angemeldet. Wäre es auch möglich die Rechte an eine juristische Person, also in Form eines eingetragenen Vereines abzutreten? Derjenige der die Seite im Moment betreibt, meint es geht nicht, aber ich habe da so meine Zweifel. Die Rechnung für die Seite bezahlt auch der Verein, wenn das evtl. wichtig ist. Wäre über ein paar Infos sehr erfreut. Vielen Dank.
 
Kannst natürlich Glück haben, dass hier jemand sich schonmal damit auseinandergesetzt hat.
Aber ich glaube deine Chance auf eine sinnvolle Auskunft ist hier oder hier deutlich größer ;)
 
So weit ich mich an meine Ö-Rechts Vorlesungen zurueckerinnern kann sollte jede juristische Person Inhaber einer Homepage sein koennen.
Es geht dabei ja nur um die rechtliche Verantwortung und diese ist nur an die juristische Person gebunden. Schliesslich gehoert die Microsoft-Hp auch nicht Bill Gates.
Vor dem Gesetz ist eine juristische Person im Sinne eines Menschen (natuerliche Person) einer abstrakten gleich gesetzt.
Aber das soll keine rechtsverbindliche Aussage sein. Im Zweifelsfall einfach mal nen Anwalt anrufen. Bei solchen Trivialitaeten sollten die normalerweise nichts verlangen.
 
Noja, es ist ne allgemeine Rechtsauskunft, die man auch problemlos in entsprechenden Foren (siehe Links oben) erhalten sollte.
Natürlich kann auch da jeder Depp ne Antwort geben und wirklich sicher kannst du dir nur bei nem Anwalt sein, aber die wiederum wollen meist schon Geld verdienen, wenn sie nicht grad in ihrer Freizeit in eben solchen Foren zu finden sind ;)
 
der Inhaber der Domain kann auch eine juristische Person wie z.b. eine Firma oder ein Verein sein, als Admin C muss jedoch immer eine natürliche Person angegeben werden
 
Rechteinhaber kann eine juristische Person sein. Im Impressum muss aber immer eine natürliche Person als als Ansprechpartner angegeben sein. Meine ich.
 
Der Rechteinhaber ist und muß natürlich der eingetragene Verein selbst sein. Im Impressum muß die offizielle Vereinanschrift angegeben und der Vorstand und dessen Stellvertreter müssen namentlich aufgeführt werden, sowie die amtliche Registernummer des Vereines.
 
Servus

Besten Dank schonmal für die Antworten! Das hilft mir schonmal sehr weiter.
Habe selbstverständlich auch schon an die diversen Recht-Foren gedacht. Wollte mich aber nicht extra nochmal anmelden, da ich auch bisher hier immer recht patente Antworten bekommen habe. :)
 
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