Werkstudentenprivileg

sebastian1

Lt. Commander
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Sep. 2006
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1.238
Hallo,
Ich arbeite neben meinem Studium 15h die Woche als Werkstudent und verdiene 650€ im Monat. Von den 650€ im Monat muss ich 56,32€ für die Rentenversicherung abtreten so dass ich ein Nettoeinkommen von 593,68€ habe.

Nun zu meinem Problem:
Krankenversichert bin ich gesetzlich bei der DAK. Diese wollen nun von mir einen monatlichen Beitrag von 77,90€ haben, da durch die Tätigkeit die Familienversicherung (bin 23 Jahre) nicht mehr greifen würde weil mein Einkommen über 400€ liegt.

Im Internet finde ich allerdings Haufenweise Informationen, dass Werkstudenten von der Zahlung für Krankenkassenbeiträge befreit sind.

Werkstudenten sind die einzigen Arbeitnehmer, die - unabhängig von der Höhe des Monatseinkommens - von einkommensabhängigen Pflichtzahlungen in die Krankenversicherung, die Pflegeversicherungund die Arbeitslosenversicherung befreit sind. [Quelle]

Studierende, die in der Vorlesungszeit oder in den Semesterferien einem versicherungspflichtigen Job nachgehen, sind ausschließlich in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. In die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen dagegen keine Beiträge eingezahlt werden. [Quelle]

Als ich mit der Krankenkasse telefoniert habe wurde mir gesagt das es egal ist ob ich nun Werkstudent bin oder nicht da nur das Einkommen zählt.

Wer hat nun Recht?
Ich habe nämlich schon von der DAK eine Aufforderung zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge bekommen.
 
"von einkommensabhängigen pflichtzahlungen befreit"...

hast du deine quellen auch durchgelesen?

http://www.dgb-jugend.de/studium/jobben/jobarten/werkstudenten
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten natürlich auch für Werkstudent/inn/en die Einkommensgrenzen zur kostenlosen Familienversicherung.

was schreibt denn die kk genau, als was sie dich versichern will? die kostenlose familienversicherung fällt ja wohl weg (einkommen + ggf. zusatzleistungen des ag) - und das dürfte die kk auch meinen. wenn sie dir einen pauschalbeitrag berechnet (kv+pv), ist das konform mit deinen quellen (die man lesen sollte) -> einkommens(un)abhängig...

ausserdem gilt auch unter anderem:
Als Werkstudent gilt nicht: Wer für die Dauer seines Studiums vom Arbeitgeber beurlaubt ist, aber weiterhin als angestellt gilt und auch weiter volles Gehalt bekommt.

Als Werkstudent gilt nicht: Wer lediglich an einer Fernuniversität eingeschrieben ist und daneben arbeiten geht - selbst wenn die 20 h-Grenze nicht überschritten wird. Dasselbe gilt i.d.R. auch für betriebliche Weiterbildungen in berufsintegrierten und berufsbegleitenden Studiengängen und für Fernstudiengänge an einer beliebigen ordentlichen Hochschule.

Als Werkstudent gilt nicht: Wer einen Dualen Studiengang absolviert. Da das Studium hier Bestandteil eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses ist, besteht Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Bis 2011 wurden dual Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen als Werkstudierende angesehen - ab 2012 werden alle dualen Studiengänge gleich behandelt.

Als Werkstudent gilt nicht: Wer sich im Promotionsstudium befindet.

Als Werkstudent gilt nicht: Wer sich im Urlaubssemester befindet. Wenn Du in einem solchen Fall sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist (also kein Minijob, keine kurzfristige Beschäftigung), mußt Du aus Deinem Einkommen ganz normal Beiträge in alle Sozialversicherungszweige entrichten. Also auch in die Krankenkasse. Eine studentische Krankenversicherung kommt dann NICHT in Frage. Nach dem Urlaubssemester kannst Du aber wieder in den Studentenstatus und ggf. in die studentische Krankenversicherung wechseln.

das aber nur am rande, falls davon was auf dich zutrifft. bei deinen quellen gibts noch mehr ausnahmen und voraussetzungen ;)

schau doch mal, ob in den schreiben von der kk nicht der begriff "studentische krankenversicherung" auftaucht.

http://www.dgb-jugend.de/studium/jo...versicherung#studentische_krankenversicherung

aber das sind alles nur vermutungen. als student (elite unserer gesellschaft etc. pp.) hast du sicherlich alles komplett richtig verstanden, dich verständlich gegenüber der kk ausgedrückt und die kk hat einfach keine ahnung von ihrem job :)

falls das zu kompliziert war:
- du sollst pflichtbeiträge zahlen, weil du zuviel verdienst um kostenlos familienversichert zu sein
- du bist von einkommensabhängigen pflichtbeiträgen befreit
- die geforderten pflichtbeiträge sind nicht einkommensabhängig
- unter bestimmten voraussetzungen zahlst du keine sv-beiträge, dafür müsste man aber die quellen lesen und verstehen bzw. viel zeit haben, das hier zu posten und zu erläutern.
- bei dir scheint alles ok zu sein, ausser das fehlende verständnis der sachlage auf deiner seite. aber dafür ist ein forum ja da :)

€dit:
gesunder menschenverstand: wer zahlt denn, falls du dir die beine brichst? oder impfungen? oder zahnarzt? oder...? du bist in keiner art und weise krankenversichert oder irgendwo mitversichert. ausser der gesetzlichen unfallVS hast du dann 0. arbeiten die ärzte also dann umsonst? falls ja, werd ich auch werkstudent, überlese einfach das wort "einkommensabhängig" und lass mich runderneuern auf deren kosten, denn ich bin ja (zumindest in meinem universum) von sämtlichen beiträgen befreit :D

du hast ja auch die möglichkeit, dich nicht versichern zu lassen (das muss man aber schon wollen!). in dem fall kannst du alles aus eigener tasche zahlen - und bist nach dem ersten weisheitszahn pleite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist von der einkommensabhängigen Pflichtzahlungen befreit, d. h. du zahlst im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern "nur" den Standardbeitrag für Studierende, egal wie hoch dein Einkommen ist. Den muss jeder Student bezahlen, der nicht mehr über die Eltern versichert ist, also entweder ab 25 Jahren oder eben ab 400 € Einkommen.

Er beträgt 64,77 Euro (Krankenkasse) + 13,13 Euro (Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23) = 77,90 €/Monat.

http://www.aok-on.de/studierende/aok-studenten-service/faq/studentische-krankenversicherung.html
http://www.aok-on.de/studierende/aok-studenten-service/faq/beitrag.html
 
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