sebastian1
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 1.238
Hallo,
Ich arbeite neben meinem Studium 15h die Woche als Werkstudent und verdiene 650€ im Monat. Von den 650€ im Monat muss ich 56,32€ für die Rentenversicherung abtreten so dass ich ein Nettoeinkommen von 593,68€ habe.
Nun zu meinem Problem:
Krankenversichert bin ich gesetzlich bei der DAK. Diese wollen nun von mir einen monatlichen Beitrag von 77,90€ haben, da durch die Tätigkeit die Familienversicherung (bin 23 Jahre) nicht mehr greifen würde weil mein Einkommen über 400€ liegt.
Im Internet finde ich allerdings Haufenweise Informationen, dass Werkstudenten von der Zahlung für Krankenkassenbeiträge befreit sind.
Als ich mit der Krankenkasse telefoniert habe wurde mir gesagt das es egal ist ob ich nun Werkstudent bin oder nicht da nur das Einkommen zählt.
Wer hat nun Recht?
Ich habe nämlich schon von der DAK eine Aufforderung zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge bekommen.
Ich arbeite neben meinem Studium 15h die Woche als Werkstudent und verdiene 650€ im Monat. Von den 650€ im Monat muss ich 56,32€ für die Rentenversicherung abtreten so dass ich ein Nettoeinkommen von 593,68€ habe.
Nun zu meinem Problem:
Krankenversichert bin ich gesetzlich bei der DAK. Diese wollen nun von mir einen monatlichen Beitrag von 77,90€ haben, da durch die Tätigkeit die Familienversicherung (bin 23 Jahre) nicht mehr greifen würde weil mein Einkommen über 400€ liegt.
Im Internet finde ich allerdings Haufenweise Informationen, dass Werkstudenten von der Zahlung für Krankenkassenbeiträge befreit sind.
Werkstudenten sind die einzigen Arbeitnehmer, die - unabhängig von der Höhe des Monatseinkommens - von einkommensabhängigen Pflichtzahlungen in die Krankenversicherung, die Pflegeversicherungund die Arbeitslosenversicherung befreit sind. [Quelle]
Studierende, die in der Vorlesungszeit oder in den Semesterferien einem versicherungspflichtigen Job nachgehen, sind ausschließlich in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. In die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen dagegen keine Beiträge eingezahlt werden. [Quelle]
Als ich mit der Krankenkasse telefoniert habe wurde mir gesagt das es egal ist ob ich nun Werkstudent bin oder nicht da nur das Einkommen zählt.
Wer hat nun Recht?
Ich habe nämlich schon von der DAK eine Aufforderung zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge bekommen.