Krankenversicherung als Student (Halbwaise) während einer Werkstudententätigkeit

ebi111

Lt. Junior Grade
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312
Hallo zusammen,

ich bin Student und erhalte eine Halbwaisenrente. Daher bin ich NICHT familienversichert sondern selbst (unabhängig von meinem Vater) als Rentner versichert. Jetzt würde ich gerne eine Werkstudentenstelle beginnen. Diese Anstellung läuft nicht als Minijob. Und ich werde je nach Monat mehr als 400 Euro verdienen. Dass ich max. 20 Stunden arbeiten darf ist mir bekannt. Mir ist auch bekannt, dass Studenten aus der Familienversicherung "rausfliegen", sobald sie mehr als knapp über 400€ verdienen und sich dann selbst für ca. 80€ im Monat versichern müssen. Für mich stellt sich jetzt die Frage wie es bei mir funktioniert.

Ich habe meine Krankenversicherung (gesetzlich) angerufen und nachgefragt wie es bei mir als Halbwaise/Rentner funktioniert. Dort wurde telefonisch behauptet, dass ich unabhängig von meinem Verdienst als Rentner versichert bleibe und nicht aus dieser Versicherung "rausfliegen" kann.

Ich habe natürlich eine Telefonnotiz geschrieben, würde aber gerne die Info noch schwarz auf weiß finden. Leider habe ich selbst nichts dazu gefunden. Hat da jemand Erfahrungen gefunden oder kennt eine gute Quelle?

Danke für eure Hilfe!
 
Hallo Snowiron,
Danke für die Links. Der erste bestätigt mein bisheriges Verständnis und die Aussagen der Krankenkasse.
 
@ebi111: Grundsätzlich ist eine Werkstudententätigkeit nie ein Minijob. Der Minijob ist eine eigenständige gesetzliche Regelung, die bedingt das der monatliche Verdienst unterhalb 450 Eur (400 Eur für Bafög-Empfänger) bleibt, weil beim Minijob für Studenten Brutto=Netto ist.

Ein AG darf dich auch gar nicht als Werkstudent einstellen (was einen Fachbezug in der Tätigkeit voraussetzt) und dich dann nach Minijob-Gesetz abrechnen und etwa fürs Kaffeekochen einsetzen.

Eine Werkstudententätigkeit ist eine eigene Beschäftigungsart die für anspruchsvollere Aufgabengebiete geschaffen wurde: d.h. hier soll der Student bewusst Berufserfahrung in für ihn relevanten Branchen sammeln. Deshalb gibt es für Werkstudententätigkeiten grundsätzlich keine Verdienstgrenzen. Wirklich gar keine. Allerdings gibt es bei Werkstudententätigkeiten natürlich die 850 Eur Regel, ab der Steuer/Versicherung teurer werden und sobald du über 5400 Eur im Jahresverdienst kommst, wirst du auch generell Einkommenssteuerpflichtig usw. usf.

D.h. für Werkstudententätigkeiten ist dein Verdienst immer egal, es kommen nur mehr Abgaben (je nach Einnahmen) auf dich zu.

Ab einer gewissen Einkommensgrenze (da weiß ich gerade nicht, wo sie liegt) kannst du auch nicht mehr günstig über die studentische KV versichert werden, sondern rutscht dann in eine ganz normale KV, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Die Grenze ist aber relativ hoch angesiedelt und für Studenten ohnehin schwer zu erreichen, da ein Student unter keinen Umständen mehr als 20h pro Woche arbeiten darf (abgesehen von den Semesterferien, da darfst du - afaik für max. 2 Monate insgesamt - unbeschränkt viele Stunden arbeiten).

In wie fern das jetzt bei Halbwaisenrente noch eventuelle Auswirkungen auf diese Einnahmen hätte, weiß ich allerdings nicht. Worst-case Szenario wäre da aber sicherlich auch, wie bei Bafög oder Unterhalt, dass man maximal bei zu hohem Verdienst den Anspruch teilweise oder ganz für die Dauer der Arbeit verliert. Bis zur 850 Eur Grenze sind Werkstudententätigkeiten aber (abgesehen von Bafög) unproblematisch...und verdient man darüber, ist es ja auch nicht mehr so tragisch, wenn andere Finanzierungen sinken ;)
 
ascer schrieb:

O.O

@ebi111: ich kann leider auch nicht wirklich weiter helfen, aber ganz sicher würde ich ascers Kommentar komplett ignorieren.

Ein paar Dinge trotzdem:
  • ein MiniJob kann bis 450,- EUR ausgeübt werden. die 400,- EUR-Grenze ist schon seit ein paar Jahren erweitert worden
  • Sinn und Zweck des MiniJobs ist die kostengünstige Möglichkeit der Beschäftigung hinsichtlich der LSt- und SV-Beiträge
  • der Mindestlohn - derzeit bei 8,83 EUR oder so - gilt auch für den MiniJob
  • der Werkstudent ist ebenfalls kostengünstiger, aber nur für die KV/PV, AV
  • wichtig für die Beschäftigung als Werkstudent ist nicht die Tätigkeit als solche (also genau anders als ascer behauptet), sondern allein die Arbeitszeit; sie darf 20h/Woche nicht überschreiten (Achtung: kein Durchschnittswert!), mittlerweile selbst in den Semesterferien nicht

Wärst Du nicht Halbwaise, wärest Du im Rahmen einer Werkstudententätigkeit studentisch versichert, also weiterhin nicht über Deinen Vater.
 
in den semesterferien darfst du als werkstudent vollzeit arbeiten gehen.

die regelementierung mit 20 stunden die woche gilt für die vorlesungszeit und dient dazu, dass der student sich noch auf sein studium konzentrieren kann und nicht als billige arbeitskraft missbraucht wird.

in den semesterferien darf der werkstudent, wenn die firma es erlaubt, auch vollzeit arbeiten gehen
 
lnstinkt schrieb:
[...]die Arbeitszeit; sie darf 20h/Woche nicht überschreiten (Achtung: kein Durchschnittswert!), mittlerweile selbst in den Semesterferien nicht

nik_ schrieb:
in den semesterferien darfst du als werkstudent vollzeit arbeiten gehen.[...]
in den semesterferien darf der werkstudent, wenn die firma es erlaubt, auch vollzeit arbeiten gehen

Ah okay, dann ist es (noch) nicht umgesetzt.
 
bis 25 zahlt die rentenversicherung, dannach musst du aus der eigenen tasche zahlen. Ist mir jetzt vor einem Monat passiert, da ich 25 wurde. Gibt dazu ein Gesetzt, welches seit diesem Jahr gültig ist, weiß aber nicht welches.
 
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