News Western Digital vs. Toshiba: Gerichtliche Verfügung soll den Verkauf aufhalten

MichaG

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Für WD ein berechtigte Sorge denn sie haben sich mit knapp 50% eingekauft. Aber nach einem Verkauf könnte der neue Besitzer der anders als Toshiba kein Geld benötigt sondern über hat. Einfach hingehen und den WD Anteil zurück kaufen und damit den bestehenden Vertrag auflösen wodurch WD sofort wieder keinen direkten Zugriff auf die Chips hätte. Obwohl all ihre zukünftige Firmen Planung nun darauf ausgelegt ist.
 
WDC hat auf 2 Milliarden Yen erhöht und Gegenbewerber bieten 2,2 Billionen Yen? Das Angebot von WDC erscheint mir etwas zu gering :)

Aber eigentlich traurig, dass zwei so große Firmen mal wieder vor Gericht ihren Disput beilegen müssen.
 
SoDaTierchen schrieb:
WDC hat auf 2 Milliarden Yen erhöht und Gegenbewerber bieten 2,2 Billionen Yen? Das Angebot von WDC erscheint mir etwas zu gering :)

Aber eigentlich traurig, dass zwei so große Firmen mal wieder vor Gericht ihren Disput beilegen müssen.

Zahlendreher vermutlich im Englischen Billion = Milliarde.
 
AAS schrieb:
Zahlendreher vermutlich im Englischen Billion = Milliarde.
In dem Fall sind es allerdings wirklich Billionen von Yen bzw. im Englischen dann trillion.
 
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Gamefaq schrieb:
Einfach hingehen und den WD Anteil zurück kaufen und damit den bestehenden Vertrag auflösen wodurch WD sofort wieder keinen direkten Zugriff auf die Chips hätte.
Nur wenn der Vertrag zwischen beiden sowas vorzieht, aber sieht er das vor? Andernfalls kann man einen Partner nicht mal eben so einfach rauskaufen wenn der dies nicht möchte.

MichaG schrieb:
Da steht doch (nun) 2 Billionen bei WD. :p
Es geht um Yen und derzeit ist ein Euro 123Yen wert, es wären also weniger als 18 Milliarden Euro oder knapp unter 20 Milliarden USD, für SanDisk haben sie etwa 19 bezahlt, würde also von der Bewertung her ähnlich sein.
 
Holt schrieb:
Nur wenn der Vertrag zwischen beiden sowas vorzieht, aber sieht er das vor? Andernfalls kann man einen Partner nicht mal eben so einfach rauskaufen wenn der dies nicht möchte.

Es gibt dazu Standard Verträge die noch um Klauseln natürlich erweitert werden können. Ein abkaufen ist immer möglich für den Partner. Aber und das ist in sehr großes aber, muss man bei Beteiligungsgesellschaften aka Joint Ventures unterscheiden wie viel % jeder Partner hat. WD hat keine 50/50 Partnerschaft. Bei 50/50 muss immer der Partner neuen Entscheidungen zustimmen damit sie wirklich durchgeführt werden können. Mit seinen 49.9 hat WD nur Rechte an seinen 49.9% des erwirtschafteten Produktes = diesen Chips aber nicht ob der Partner mit dem größeren Anteil seinen verkauft!

Auch WD hat das Recht seinen Anteil wenn sie es wollen zu verkaufen. In der Regel ist das nur mit einer Zusatz Klausel geregelt nach wie vielen Jahren das erst frühestens passieren darf. Wenn Toshiba nicht selbst gegen so eine Klausel verstößt sieht es für WD schlecht aus noch etwas ändern zu können. Sie können es nur (was durch das Einschalten des Gerichts bereits passiert ist) kurzfristig verzögern. Außer natürlich es gäbe eine Klausel das dem EX Partner ein Vorkaufsrecht einzuräumen ist. Nur wenn es dieses gäbe so gäbe es jetzt keine öffentliche Auktion.

Wir werden bald sehen was davon zutrifft. :) Ich gehe jedoch davon aus da keine 50/50 Beteiligung besteht das Toshiba weiter machen kann wie bisher. Sprich das Gericht den Verkauf nicht stoppen wird. Hier wird WD & seine Partner schlicht mehr bieten müssen...
 
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Wie gesagt wir werden sehen was davon zutrifft. Da gehe ich jetzt bestimmt nicht den alten Vertrag durch da ist mir meine Zeit auch zu schade für. WD hat halt nur von Haus aus sofern es keine extra Klauseln gibt das Problem das sie keine 50/50 Partner sind so das Toshiba nichts alleine bestimmen könnte.
 
Gamefaq schrieb:
das Problem das sie keine 50/50 Partner sind so das Toshiba nichts alleine bestimmen könnte.
Toshiba hat meine ich 50,1 und WD 49,9%, zumindest weniger als Toshiba und je nachdem was die einzelnen Klauseln des Vertrages beinhalten, würde Toshiba zwar das letzte Wort haben, aber trotzdem nicht alles gegen WD durchsetzen können, eine Art Sperrminorität hat WD da sicher in den Verträgen drin. Ein einfach so gegen ihren Willen Rauskaufen von WD, wie Du es oben angedeutet hast, wird also auf der Käufer wohl kaum durchziehen können.

Sinnvollerweise formuliert man so einen Vertrag dann so, dass wenn der eine den anderen rauskaufen möchte, er einen Preis nennt und der andere dann diesen entweder akzeptiert oder dem Anfragenden dessen Anteil zum gleichen Preis (pro Anteil) abkauft kann und derjeniger der den anderen raus haben will, muss dies dann annehmen. Danach ist die Partnerschaft auf jeden Fall gelöst und zwar zu einem Preis den beiden für fair halten dürften, denn wer den ersten Schritt macht, riskiert ja gleichzeitig für seine Anteile selbst nur so viel zu bekommen wie er dem anderen anbietet.
 
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