Widerruf nach 3 Monaten?

DJ_CULO

Lieutenant
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Hi Leutz

Hab mal ne Frage

Hab vor ca 3 Monaten einen in Polen produzierten Holzkessel über einen deutschen Ebay Händler gekauft. Mein Problem ist, dass dieser Kessel in Österreich nicht zugelassen ist, aber der Händler mir schrieb, dass dieser in der ganzen EU zugelassen wäre.

Hab den Händler 2 mal angschrieben, das erste Mal vor ca 2 Wochen und gestern. Leider hat sich der Händler (noch) nicht gemeldet.

Was kann ich jetzt dagegen machen? Soll ich den Anwalt einschalten? Mich an Ebay wenden?

Danke für jede Antwort

Mfg
 
Wie angeschrieben? Per Mail oder Brief?

Im Endeffekt erstmal Brief per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung.

Wichtig wäre dabei noch wo die Information her kam und vor allem wann du Sie erhalten hast, dass der Kessel in Österreich zulässig wäre - sprich war das Gegensatz des Kaufvertrages.
 
Woher weist du, daß er in Österreich nicht zugelassen ist?
Wenn da so ein Prüfbefund dabei ist(quasi der "Typenschein") dabei ist, dann sollte alles passen.
Sollte tatsächlich in der ganzen EU zugelassen sein.

Wenn irgendeine Behörde eine spezifische Zulassung verlangt, dann bekommt man die beim Rauchfangkehrermeister.
Wie eine Einzelgenehmigung quasi, der macht schlimmstenfalls eine Abgasmessung und Bestenfalls schreibt er einfach die EU Genehmigung in die ÖNorm/Bundeslandkonform um.

Irgendeine Zulassung/Prüfbefund ist doch dabei, oder?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Um welchen Streitwert geht es hier?
Hat er bewusst die falsche Aussage getätigt, dass das Ding überall zugelassen ist? Wann ist die Information zugegangen (vor oder nach Kauf)? Wurde das Gerät mit dieser Aussage beworben?

In Abhängigkeit davon, wie du die Fragen beantwortest kann einer der folgenden Paragraphen für dich von Bedeutung sein:

§119 Abs. II BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums - hier: Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums
§123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung- hier: Anfechtung wegen (arglistiger) Täuschung
§313 Abs. II BGB - Störung der Geschäftsgrundlage - hier: Wegfall der Geschäftsgrundlage
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@jaichbins

Der Standardfall wäre aber wohl wenn erstmal die Nacherfüllung bei nem Kaufvertrag, sprich dem Händler die Möglichkeit geben das richtige, sprich nen zugelassenen Ofen nachzuliefern.
 
Hm.
Was für Möglichkeiten schlägt denn der Rauchfangkehrer vor?
 
Zuletzt bearbeitet:
Angeschrieben per Mail. Habe auch die ganze Konversation.

Ich hatte ihn gefragt, ob er die Österreichischen Normen erfüllt. Seine Antwort darauf war, dass er keine Probleme mit den nach Österreich verkauften Geräten hätte, das CE Zeichen hat und somit in der ganzen EU zugelassen ist. Daraufhin habe ich ihn mir gekauft.

@Marius
lt. dem OÖ LuftREnTG
http://wko.at/ooe/Rechtsservice/Umw...loades/OOE_LuftREnTG_konsolidiert_mit_Anh.pdf
§12 IV. Abschnitt Allg. Bestimmungen

Typenschein ist dabei, CE Zeichen und die EG Bescheinigung
Es handelt sich um diesen Kessel http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180420318844&ssPageName=ADME:X:RTQ:DE:1123
 
robafella schrieb:
@jaichbins

Der Standardfall wäre aber wohl wenn erstmal die Nacherfüllung bei nem Kaufvertrag, sprich dem Händler die Möglichkeit geben das richtige, sprich nen zugelassenen Ofen nachzuliefern.

Das Wort Widerruf habe ich mal so interpretiert, dass DJ_CULO vom Kaufvertrag zurücktreten möchte.
 
@jaichbins

Wenn der mir einen Kessel liefert der dem OÖ LuftREnTG entspricht, wäre ich zufrieden, da ich schon Material usw zum Einbau des Kessels schon gekauft habe und ich somit keine Verwendung hätte für diese Sachen hätte. Mein Rauchfangkehrer informierte mich erst einen Tag vor dem Einbau, dass der nicht zugelassen wäre. (Kamin passt)

Rechtschutzversicherung habe ich leider keine, würde es sich trotzdem auszahlen?
 
Halte ich an der Stelle aber für recht problematischm da nen Standard-Widerruf per Fernabsatzgesetz eben nur in 14 Tagen geht und danach eben nur die normalen Regeln des Kaufvertrages greifen. Alles andere ist nicht so ohne dahin zu kommen.

Auch der Weg über den Anwalt von Österreich gen Deutschland wird sicher nicht einfach.

Würde wirklich erstmal per Brief auf den Mangel aufmerksam machen und eine Frist setzen. Die Aussage bzgl deiner Anfrage und der Antwort klingt aber auch wieder ziemlich schwammig.
 
Dass mit den 14 Tagen ist mir bewusst, deswegen auch die Frage, was ich jetzt machen kann.

Naja ich habe ihm die Frage gestellt, ob der in Ö zugelassen ist und er gab mir die Antwort, er hätte das CE Zeichen und ist somit in der ganzen EU zugelassen. Da ich dem Verkäufer glaubte, habe ich ihn mir gekauft.
 
Auf der Seite steht auch:

Vor Bestellung unbedingt Genehmigung vom Schornsteinfeger einholen!

Würde sagen Pech gehabt.
Das CE Zeichen bedeutet bei Heikesseln gar nix, da braucht man nicht nur eine Österreich, sondern sogar eine Bundeslandspezifische Zulassung(Steiermark dreht beim Feinstaub durch)

Diese ganzen billig Kessel sind übrigends Schrott, z.B gegenüber Buderus.
Mein Buderus SHV20(20KW Holzvergaser/Vollgesteuert) ist glatt doppelt so schwer wie der 24KW Kessel auf der von dir verlinkten Seite.

Buderus/Fröhling/ETA usw. lassen die Kessel selbst zwar auch in Polen schweiße, aber unter viel höheren Qualitätsvorgaben.
Schau, daß du den Kessel unter allen Umständen wieder anbringst und lauf dir den Buderus SHV, kostete vor 5 Jahren über den Installateur 5500 Euro.
20 Jahre Ersatzteilgarantie und wenns was hat, ist der Techniker in einem Tag da.
Bei mir hat es in 5 Jahren nichts gehabt, Steuerung, Lüftermotor, Stellmotoren, Schamottplatten usw. alles wie am 1. Tag!

Hab grade noch was bemerkt.
Dein Kessel ist ein Saugzugkessel mit oberem Abbrand, ohne Wärmetauscher = 30% mehr Brennstoffverbrauch als bei einen Stückholz-Vergaserkessel mit unterem Abbrand und Wärmetauscher.
Allerdings brauchts dann wegen der niedrigen Abgastemperatur einen glasierten Keramikkamin(Schiedel usw.)
Edelstahl wird nach wenigen Jahren von Chlorgas zerfressen, und ein Ziegelkamin wird zu feucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann schau dir mal § 434 BGB und § 437 BGB nebst den dort verwiesenen Paragraphen an. Dann Brief Schreiben per Einschreiben mit dem Hinweis auf die Nacherfüllung schreiben und am besten auch Kopien mit dem Verweis auf Zulässigkeit in Österreich und hoffentlich auch schriftlichem Hinweis des Schornsteinfegers, dass er nicht zulässig ist beifügen. Ne angemessene Frist sollte man dann auch setzen und dann mal schauen was passiert.
 
Die Genehmigung vom Schornsteinfeger hatte ich ja bzgl dem Kamin. Er konfrontierte mich erst vor dem Einbau mit dem Emissionsgesetz.

Ich weiß dass es ein billiger Kessel ist, der sollte auch nur 2 Jahre seine Arbeit verrichten, da es zZ mir finanziell nicht möglich ist mir was teueres anzuschaffen.
 
Hm, dann lass ihn Abnehmen.
Es muß doch die Möglichkeit einer Einzelgenehmigung geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du vom Verkäufer schriftlich zugesichert bekommen hast , daß der Kessel in Österreich zugelassen ist kannst Du drauf bestehen, daß er Dir einen passenden Kessel schickt.
 
Gib ihm eine Negative Bewertung, dann reagieren die meistens sehr schnell, Bewertung kann man ja zu Not (z. B. bei Missverständnis) wieder ändern.
 
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