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Widerruf nach 3 Monaten?
- Ersteller DJ_CULO
- Erstellt am
E
.:eViL:.
Gast
TBMule schrieb:Wenn Du vom Verkäufer schriftlich zugesichert bekommen hast , daß der Kessel in Österreich zugelassen ist kannst Du drauf bestehen, daß er Dir einen passenden Kessel schickt.
Das ist hier die ausschlaggebende Frage und zunächst nichts anderes.
Hast du es schriftlich?
Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
Hallo marek2345678,
Hallo
ich wollte fragen, ob dieser kessel alle normen erfüllt um ihn nach österreich importieren zu können.
mfg
Sendedatum: 16.07.10 11:17:17 MESZ
Hallo,
habe schon mehrere nach österreich verkauft,kessel hat ce-zertifikat ist also in der ganzen eu zugelassen
gruss
marek
Meine Frage und seine Antwort
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 976
Moin,
nur mal so am Rande. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Threadersteller um einen Östreicher handelt, und der Kessel in Östreich gekauft wurde. Sprich, die Tipps was im BGB einschlägig sein könnte, sind hier völlig irrelevant.
nur mal so am Rande. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Threadersteller um einen Östreicher handelt, und der Kessel in Östreich gekauft wurde. Sprich, die Tipps was im BGB einschlägig sein könnte, sind hier völlig irrelevant.
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 976
Ich habe keine Ahnung wie das ganze bei euch in Östreich gehandhabt wird.
Aber ich gehe davon aus, du hast das ganze über ebay.at gekauft? Somit müsste dann auch wahrscheinlich das östreichische Zivilrecht angewandt werden.
Und da bin ich dann draussen. Damit kenne ich mich nicht aus. Aber es wird so sein, dass du im Grunde genommen die gleichen/ähnlichen Ansprüche wie in Deutschland haben wirst. Denn es gibt bestimmte Käuferschutzrichtlinien der EU, die überall umgesetzt werden müssen. In Deutschland könntest du auf Grund eines Sachmangeles (auf Grund einer zugesicherten Eigenschaft, die nicht vorlag) über die §§ 437, 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Sprich entsprechende Zertifikate die zum Betrieb benötigt werden müssen nachgereicht werden. Falls dies nicht möglich ist, kannst du dann zurücktreten. Auch hättest du dann auch einen Anspruch auf Ersatz deiner vergeblichen Aufwendungen, also die die du im Vertrauen auf den Erhalt eines mangelfreien Kessel getätigt hast. Bei dir das Montagematerial.
Ähnliche Vorschriften wird es auch in Östreich geben. Frag am besten einen Anwalt, der kann dir dann weiterhelfen. Vorher würde ich es aber noch mal direkt bei dem Händler probieren. Dies mal mti dem Hinweis, dass du einen Anwalt einschalten wirst, falls er deinem Wunsch nicht nachkommt.
Aber ich gehe davon aus, du hast das ganze über ebay.at gekauft? Somit müsste dann auch wahrscheinlich das östreichische Zivilrecht angewandt werden.
Und da bin ich dann draussen. Damit kenne ich mich nicht aus. Aber es wird so sein, dass du im Grunde genommen die gleichen/ähnlichen Ansprüche wie in Deutschland haben wirst. Denn es gibt bestimmte Käuferschutzrichtlinien der EU, die überall umgesetzt werden müssen. In Deutschland könntest du auf Grund eines Sachmangeles (auf Grund einer zugesicherten Eigenschaft, die nicht vorlag) über die §§ 437, 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Sprich entsprechende Zertifikate die zum Betrieb benötigt werden müssen nachgereicht werden. Falls dies nicht möglich ist, kannst du dann zurücktreten. Auch hättest du dann auch einen Anspruch auf Ersatz deiner vergeblichen Aufwendungen, also die die du im Vertrauen auf den Erhalt eines mangelfreien Kessel getätigt hast. Bei dir das Montagematerial.
Ähnliche Vorschriften wird es auch in Östreich geben. Frag am besten einen Anwalt, der kann dir dann weiterhelfen. Vorher würde ich es aber noch mal direkt bei dem Händler probieren. Dies mal mti dem Hinweis, dass du einen Anwalt einschalten wirst, falls er deinem Wunsch nicht nachkommt.
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Gast
Viel Erfolg!
Halte uns bitte hier auf dem Laufenden.
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Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Arch-Angel schrieb:Moin,
nur mal so am Rande. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Threadersteller um einen Östreicher handelt, und der Kessel in Östreich gekauft wurde. Sprich, die Tipps was im BGB einschlägig sein könnte, sind hier völlig irrelevant.![]()
Genau das war der Hintergrund meiner Frage, du solltest dich also mit den schlauen Verweisen auf das BGB, die hier gemacht wurden, eher zurückhalten, wenn du dich nicht lächerlich machen willst.
- Registriert
- Juni 2005
- Beiträge
- 976
Doc Foster schrieb:Genau das war der Hintergrund meiner Frage, du solltest dich also mit den schlauen Verweisen auf das BGB, die hier gemacht wurden, eher zurückhalten, wenn du dich nicht lächerlich machen willst.
Lies dir noch einmal meinen Beitrag genau durch. Dann wird es auch dir hoffentlich deutlicher klarer. Die Erklärungen meinerseits beziehen sich zwar aufs BGB, jedoch mit dem Hinwies, dass es ähnliche / gleiche Vorschriften auch in Östreich geben muss.
Und lächerlich machen sich eher die, die die Beiträge nicht sorgfältig lesen.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
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- 10.154
Meine Antwort war nicht an dich gerichtet, sondern an diejenigen, welche nahelegten, den Verkäufer auf Vorschriften des BGB zu verweisen.
Dir ist nämlich im Gegensatz zu ihnen aufgefallen, dass hier deutsches Recht gar nicht zur Anwendung kommt.
Und natürlich muss es der Richtlinie entsprechende Vorschriften in Österreich geben aber im Detail müssen diese Regelungen nicht den deutschen entsprechen.
Dir ist nämlich im Gegensatz zu ihnen aufgefallen, dass hier deutsches Recht gar nicht zur Anwendung kommt.
Und natürlich muss es der Richtlinie entsprechende Vorschriften in Österreich geben aber im Detail müssen diese Regelungen nicht den deutschen entsprechen.
Marvin_X
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2008
- Beiträge
- 512
Also wenn das ganze hier richtig verstanden habe, kaufst du einen Ofen mit CE Zulassung in ganz Europa, fragst den Verkäufer und der sagt ja wohl der hat CE und ist in ganz Europa zugelassen was ja auch stimmt.
Da deine Rauchabgasanlage nicht dem österreichischem Gesetz entspricht willst du dem Verkäufer anlasten?
Must du halt zusätzlich investieren.
Auch weißt der Verkäufer extra darauf hin, dass du vor dem kauf mit deinem Schornsteinfeger sprechen sollst, der sagt dir alles in Ordnung und nach 3 Monaten beim Einbau ändert er seine Meinung und sagt geht nicht?
Ähm, was kann der Verkäufer dafür? Sollte man dann nicht lieber mal dem Schornsteinfeger vor das Knie treten?
Da deine Rauchabgasanlage nicht dem österreichischem Gesetz entspricht willst du dem Verkäufer anlasten?
Must du halt zusätzlich investieren.
Auch weißt der Verkäufer extra darauf hin, dass du vor dem kauf mit deinem Schornsteinfeger sprechen sollst, der sagt dir alles in Ordnung und nach 3 Monaten beim Einbau ändert er seine Meinung und sagt geht nicht?
Ähm, was kann der Verkäufer dafür? Sollte man dann nicht lieber mal dem Schornsteinfeger vor das Knie treten?
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