Widerrufsfrist

cust0m

Lieutenant
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Okt. 2007
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Hallo,

ich hatte Lautsprecher bei elektrowelt24 bestellt, diese wurden am 11.12.12 geliefert. Am 19.12.12 habe ich sie (nachweislich) zurückgeschickt. Diese sind am 02.01.13 wieder bei ew24 eingegangen.

Der freundliche Herr W. von ew24 schrieb mir eine E-Mail, was er denn damit solle, die Rückgabefrist sei abgelaufen. Er könnte höchstens auf Kulanz erstatten.

Das deutsche Recht ist da meiner Meinung nach recht eindeutig. Ich zitiere mal aus den AGB (ist aber allgemeingültig):

§ 4 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Ich möchte mal hören, was ihr dazu sagt. Nachdem ich Herrn W. diesen Absatz so geschickt habe und ihm freundlich erklärte, dass für den Widerruf mein Absendedatum und nicht sein Empfangsdatum gilt, sagte er:

Guten Abend, liegt hier ein Missverständnis vor?

Am 11.12. wurde Ihnen die Ware zugestellt, am 02.01. haben Sie diese zurück gereicht.


Die Rückgabefrist beträgt 14 Tage, habe ich hier etwas missverstanden?

Er stellt also auf Stur. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Inhaber eines großen Versandhandels nicht über die Widerrufsgesetze Bescheid weiß.

Ich habe ihm jetzt ein 14-tägiges Zahlungsziel eingeräumt, gültig ab Empfang der Ware (02.01.13).

Irgendwelche Meinungen zu Recht und Unrecht?


Danke schonmal
 
Zuletzt bearbeitet:
Wen du einen Beleg hast, dass du die Teile am 19.12. abgeschickt hast solltest du im Recht sein. Grundsätzlich wäre es sinnig gewesen in diesem Fall, wo die Feiertage dazwischen kommen können, den Widerruf per Mail an den Händler zu senden, dann wäre der zeitliche Ablauf kein Problem mehr gewesen.
 
deren AGB schrieb:
..Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang...
Ich würde an Deiner Stelle die 30 Tage abwarten.
 
1) Du bist, was die Fristen angeht, vollkommen im Recht. Eingang der Ware 11.12. - wieder abgeschickt 19.12. -> 14 Tage gewahrt. Alles andere ist blödsinn! (Der Zeitraum sollte von dir belegbar sein)

2) Vorher Mail schreiben mit "ich widerrufe" hat rechtlich genauso viel Bedeutung wie ein Käsebrot! Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Warenversandes, nichts anderes. Egal was vorher gelaufen ist

3) 30 Tage für eine Geldrückerstattung ist viel zu lang. So lange braucht heute niemand für eine Überweisung. Innerhalb von 14 Tagen kann der Händler das Geld locker zurückerstatten (ich würde hier aber jetzt die Feiertage mitberücksichtigen und vielleicht dann noch eine Woche draufschlagen).

Sollte sich bis zu deinem Fristablauf nichts tun, evtl. noch eine E-Mail wie es denn aussieht, du sonst rechtliche Schritte einleitest... und dann ab zum Anwalt.
 
Der Herr W. hat sich nun noch gemeldet und Einsicht gezeigt. Er sagt, er hatte nicht gesehen, dass die Ware "ewig gelaufen ist". Sprich er hat sich das Versanddatum gar nicht angeschaut. Als er den Widerruf verweigert hatte, habe ich ihm ja den Sendungsverlauf als PDF zukommen lassen.

Ich glaube hier jetzt mal an ein Missverständnis.
 
Tyranidis schrieb:
2) Vorher Mail schreiben mit "ich widerrufe" hat rechtlich genauso viel Bedeutung wie ein Käsebrot! Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Warenversandes, nichts anderes.

Ich wusste gar nicht das ein Käsebrot soviel rechtliche Bedeutung hat!

Wie heißt es so schön in den zitierten AGB von cust0m "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen."

Das ist wohl eindeutig, dass man den Widerruf sehr wohl per Email bekannt geben kann!
Der Händler verhält sich hier jedoch wirklich nicht korrekt, vielleicht hilft ihm ja ein Scan des Einlieferungsbeleges dir zu glauben, dass du rechtzeitig widerrufen hast.
 
So wie die AGB hier geschrieben sind, könnte man das in der Tat missverstehen. Denn da steht tatsächlich, dass er das schriftlich vorher ankündigen kann und dann angeblich die Frist beginnt zu laufen.
Wenn du aber den ganzen AGB-Text und auch rechtlich verstehst, dann sieht die Sache schon wieder anders aus. Denn da steht auch oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen

D.h. bekommt der Kunde die Ware vor Fristablauf der Widerrufsfrist, kann er nur Widerrufen, indem er die Ware wieder zurücksendet.
Sonst könnte ich als Kunde ja zum Beispiel eine Mail schreiben, dass ich widerrufe und behalte die Boxen noch etwa 30 Tage für zwei fette Partys, die ich schon lange geplant habe. Die Frist wäre ja damit nach deiner Interpretation gewahrt. Du merkst an dieser Stelle hoffentlich, dass das nicht der Sinn des Erfinders sein kann ;)

Die Sache mit den schriftlichen Widerruf gilt also nur, für die Fälle, wo du die Ware noch nicht erhalten hast.
Beispiel:
Händler A bietet Ware A zum Preis von 120,10 € an. - lagernd
Händler B bietet Ware A zum Preis von 120,20 € an. - lagernd

Kunde bestellt bei A. A schreibt Kunden an, dass das Angebot bestätigt wird - Kaufvertrag zustande gekommen. Geld wird überwiesen. A schreibt Kunden nochmal an, Sorry, Lagerbestand falsch, Ware kommt erst nächsten Monat.
Nun entschließt sich Kunde bei Händler B zu bestellen, weil er nicht so lange warten will. Was macht der Kunde jetzt, um aus dem Kaufvertrag rauszukommen. Richtig, schriftlicher Widerruf.

Deshalb gilt in diesem Fall hier, wo der Kunde die Ware bereits hat - vorherige Mails -> Käsebrot.
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich. :)
 
Ich verstehe deine Einwände und sie erscheinen auf den ersten Blick auch logisch, sind aber leider Falsch.

Das was in den AGB in den Gedankenstrichen steht darfst du nur als Erklärung, zum leichteren Verständnis ansehen. Wenn du dir nämlich den entsprechenden Paragraphen im BGB anschaust §355 (1) BGB so steht dort:

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Dort ist es eindeutig, dass der Widerruf in Textform ODER durch Rücksendung erfolgen kann. Dabei ist es unerheblich, ob du bereits die Ware erhalten hast oder nicht.
Ein Beispiel kann dies vielleicht auch verdeutlichen. Du kaufst dir einen 50" Fernseher, dieser wird wegen seiner Größe per Spedition geliefert. Nun willst du diesen TV nach 10 Tagen widerrufen. Nach deiner Meinung geht dies nun nur noch indem ich den TV rechtzeitig zurück schicke! Das kann aber schwierig werden, denn schließlich müsstest du erst eine Spedition finden, die den TV zurück nimmt und diesen auch noch rechtzeitig abholt. Schließlich ist in 4 Tagen das Widerrufsrecht erloschen.
Im übrigen muss bei einem Warenwert von mehr als 40€ der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Dafür ist es aber häufig notwendig zu wissen, wie der Verkäufer die Ware geschickt bekommen möchte. Bei einem Widerruf sollte man daher immer zuerst den Verkäufer über den Widerruf in Kenntnis setzen und nach dem weiteren Vorgehen fragen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Benötigt der Verkäufer zur Beantwortung der Fragen länger und die Widerrufsfrist ist ggf. abgelaufen, so kann mir dies nicht negativ ausgelegt werden.
Außerdem ist es im Regelfall so, dass die Widerrufsfrist immer erst mit Erhalt der Ware beginnt, warum sollte also überhaupt erwähnt werden, dass ein Widerruf auch schriftlich erfolgen kann?
 
Der Widerruf ist vor oder nach Erhalt der Ware in der vom Gesetz vorgesehenen Form möglich, da gibt es keine Interpretationsmöglichkeit.
 
Tyranidis schrieb:
So wie die AGB hier geschrieben sind, könnte man das in der Tat missverstehen. Denn da steht tatsächlich, dass er das schriftlich vorher ankündigen kann und dann angeblich die Frist beginnt zu laufen.
Wenn du aber den ganzen AGB-Text und auch rechtlich verstehst, dann sieht die Sache schon wieder anders aus. Denn da steht auch oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen

D.h. bekommt der Kunde die Ware vor Fristablauf der Widerrufsfrist, kann er nur Widerrufen, indem er die Ware wieder zurücksendet.
Sonst könnte ich als Kunde ja zum Beispiel eine Mail schreiben, dass ich widerrufe und behalte die Boxen noch etwa 30 Tage für zwei fette Partys, die ich schon lange geplant habe. Die Frist wäre ja damit nach deiner Interpretation gewahrt. Du merkst an dieser Stelle hoffentlich, dass das nicht der Sinn des Erfinders sein kann ;)

Die Sache mit den schriftlichen Widerruf gilt also nur, für die Fälle, wo du die Ware noch nicht erhalten hast.
Beispiel:
Händler A bietet Ware A zum Preis von 120,10 € an. - lagernd
Händler B bietet Ware A zum Preis von 120,20 € an. - lagernd

Kunde bestellt bei A. A schreibt Kunden an, dass das Angebot bestätigt wird - Kaufvertrag zustande gekommen. Geld wird überwiesen. A schreibt Kunden nochmal an, Sorry, Lagerbestand falsch, Ware kommt erst nächsten Monat.
Nun entschließt sich Kunde bei Händler B zu bestellen, weil er nicht so lange warten will. Was macht der Kunde jetzt, um aus dem Kaufvertrag rauszukommen. Richtig, schriftlicher Widerruf.

Deshalb gilt in diesem Fall hier, wo der Kunde die Ware bereits hat - vorherige Mails -> Käsebrot.
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich. :)

Das ist falsch.

a) Die Widerrufsfrist beginnt sowieso erst mit Erhalt der Ware bzw. konkret mit dem Zusammenspiel Erhalt der Ware und korrekte Belehrung über das Widerrufsrecht. Im Falle das die Ware nicht lieferbar ist und der Händler das Angebot angenommen hat müsste man vom Kaufvertrag zurücktreten.
b) Sobald man die Ware erhalten hat, korrekt über die Fristen informiert wurde (wenn kein schriftlicher Ausdruck der AGB mit Hinweis auf die Widerrufsfrist beiliegt startet die Frist nicht!) beginnen die 14 Tage Frist. Innerhalb dieser Frist steht es dem Kunden frei wie er widerrufen will, schriftlich oder durch Rücksendung der Sache. Eine Mail innerhalb der Frist ist als Widerruf völlig ausreichend.

Die Konstellation die du aufschreibst, mit dem 30 Tage Behalten der Boxen, ist durchaus möglich aber natürlich nicht fair dem Händler gegenüber. Solange der Kunde nicht von selbst die Ware zurück sendet muss der Händler dem Kunden eine Frist setzen und dann wird irgendwann der Anwalt eingeschaltet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Falle das die Ware nicht lieferbar ist und der Händler das Angebot angenommen hat müsste man vom Kaufvertrag zurücktreten.

Könnte man machen, aber einfacher und ebenfalls zulässig ist hier eben der Widerruf.

Innerhalb dieser Frist steht es dem Kunden frei wie er widerrufen will, schriftlich oder durch Rücksendung der Sache. Eine Mail innerhalb der Frist ist als Widerruf völlig ausreichend.

Der Widerruf kann auch bereits vor Beginn des Fristlaufes erklärt werden (s.o.).
 
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