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Widerrufsrecht bei ebay (Gebrauchtware)
- Ersteller homer092
- Erstellt am
Hier mal ein Link
http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-ebay.htm
JasonFr13
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Mai 2004
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- 298
generell gilt das du immer wenn du ware bei händlern (internet oder telefon) kaufst 14tage widerufsrecht hast ( Fernabsatzgesetz oder so)... das ist schon mal fakt kann aber auch länger sein wenn der händler es anbietet.
in deinem fall natürlich ärgerlich da die zeit ja shcon verstrichen ist... was in dem fall gar nicht geht ist das dich der Händler erpressen will da solltest du kontakt mit ebay aufnehmen.
Ich glaube mal gehört zu haben das im ersten halben jahr der händler in der pflicht ist einen Mangel oder keinen zu beweisen nach einem halben jahr bist du in der pflicht. Weis ich aber nicht genau musste dich mal schlau machen google hilft denke ich.
Echt schon nen krasse sache muss ich sagen.
in deinem fall natürlich ärgerlich da die zeit ja shcon verstrichen ist... was in dem fall gar nicht geht ist das dich der Händler erpressen will da solltest du kontakt mit ebay aufnehmen.
Ich glaube mal gehört zu haben das im ersten halben jahr der händler in der pflicht ist einen Mangel oder keinen zu beweisen nach einem halben jahr bist du in der pflicht. Weis ich aber nicht genau musste dich mal schlau machen google hilft denke ich.
Echt schon nen krasse sache muss ich sagen.
-G.O.D-
Cadet 4th Year
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 110
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html b ist wohl für dich interessant
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Schau mal im Angebot nach was dort in der Wiederrufsbelehrung steht.
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html
Kann ich nur zustimmen, das mit der "Erpressung" geht in keinsterweise, das solltest Du Ebay Melden.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
Schau mal im Angebot nach was dort in der Wiederrufsbelehrung steht.
§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html
Kann ich nur zustimmen, das mit der "Erpressung" geht in keinsterweise, das solltest Du Ebay Melden.
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
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- 10.152
Hier muss der Verkäufer ein Widerrufsrecht einräumen, das beträgt bei ebay einen Monat. Rechtzeitige Absendung des Widerrufes (in Textform) genügt, allerdings möglich beweisbar.
Das hat mit der Gewährleistung allerdings nichts zu tun, wobei sich der Verkäufer möglicherweise auf eine Verschlechterung beruft und dann Wertersatz verlangt. Im Zweifel wird ein Richer dann beurteilen, wessen Version glaubhafter ist.
Das hat mit der Gewährleistung allerdings nichts zu tun, wobei sich der Verkäufer möglicherweise auf eine Verschlechterung beruft und dann Wertersatz verlangt. Im Zweifel wird ein Richer dann beurteilen, wessen Version glaubhafter ist.
Magellan
Fleet Admiral
- Registriert
- Apr. 2006
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- 23.882
Ich glaube dass ein gewerblicher Verkäufer keinen Garantie/Rücknahmeausschluss geltend machen kann. Wobei ich aber nicht weis ob auf gebrauchte Fahrräder generell ein Garantieanspruch besteht.
Was ich aber weiß ist dass bei Gebrauchtwaren die Beweislast von anfang an beim Käufer liegt! Du musst also Beweisen dass die Mängel bereits vorhanden waren.
Daher wäre vielleicht das Widerrufsrecht die einfachere alternative, du hast gesetzlich 14 Tage Widerrufsrecht auch auf Gebrauchtwaren, allerdings beginnt diese Frist erst dann wenn dich der Käufer auch über dein Recht informiert hat. Da ich in deinem Fall annehme dass er dies nicht getan hat hast du also noch volles Widerrufsrecht.
Für was auch immer du dich entscheidest, stelle sicher dass du alles dokumentierst (ware und kommunikation).
Was ich aber weiß ist dass bei Gebrauchtwaren die Beweislast von anfang an beim Käufer liegt! Du musst also Beweisen dass die Mängel bereits vorhanden waren.
Daher wäre vielleicht das Widerrufsrecht die einfachere alternative, du hast gesetzlich 14 Tage Widerrufsrecht auch auf Gebrauchtwaren, allerdings beginnt diese Frist erst dann wenn dich der Käufer auch über dein Recht informiert hat. Da ich in deinem Fall annehme dass er dies nicht getan hat hast du also noch volles Widerrufsrecht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist
Für was auch immer du dich entscheidest, stelle sicher dass du alles dokumentierst (ware und kommunikation).
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.152
Was ich aber weiß ist dass bei Gebrauchtwaren die Beweislast von anfang an beim Käufer liegt! Du musst also Beweisen dass die Mängel bereits vorhanden waren.
Nein, eine solche Einschränkung gibt es nicht, die Beweislastregel des § 476 gilt auch bei gebrauchten Sachen. Das hat aber nichts mit Garantie zu tun, sondern ist die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung.
Wenn allerdings nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, dann hat die Frist in der Tat noch gar nicht zu laufen begonnen.
so sehe ich das:
wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte, dann läuft keine Frist, bzw die Notfrist beträgt 6 Mo (wie weiter oben schon geschrieben)
zur Gewährleistung (nicht Garantie!!!)
Normalerweise beträgt die Gewährleistung (mindestens) 1 Jahr und kann mMn auch durch den Händler nicht ausgeschlossen werden (Voraussetzung, dass es sich dabei auch tatsächlich um einen Unternehmer, d.h. gewerblichen Händler handelt).
Selbst ein Privatverkäufer ist hier aber nicht raus, da er eine Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache hat und sich daran auch die Äußerung technisch 1A halten will/muss.
Was machen?:
Fotos, Fotos, Fotos (machen)
und ggf überlegen, ob es Zeugen gibt, der/die bestätigen kann/können, dass der Mangel von Anfang an vorlag.
Im Grunde ist der Verkäufer beweispflichtig. Wie er schon andeutete, wird er versuchen, den Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen, um sich so zu exkulpieren. Hier helfen Dir dann ggf Deine eigenen Beweise.
Allerdings denke ich, wird er sich weigern, das Geld zurückzuzahlen
Daher wird das vermutlich nur darüber laufen, dass DU ihn verklagst.
Ebay kannst Du da gern mit einschalten, ggf als Zeugen und Druckmittel, wobei ich nicht erwarte, dass Ebay da irgendwie was macht (lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen).
Ich würde übrigens nicht Unfrei zurückschicken, sondern einen nachweisbaren Versand wählen und die Kosten dafür mit in Rechnung stellen (bei Warenwerten von über 40€ muss der Händler den Rückversand zahlen). Ansonsten dürften die Versandskosten auch Aufwendungen darstellen, die Du ersetzt verlangen kannst. Wenn DU unfrei schickst, kommen ggf noch mehr Probleme auf Dich zu.
wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte, dann läuft keine Frist, bzw die Notfrist beträgt 6 Mo (wie weiter oben schon geschrieben)
zur Gewährleistung (nicht Garantie!!!)
Normalerweise beträgt die Gewährleistung (mindestens) 1 Jahr und kann mMn auch durch den Händler nicht ausgeschlossen werden (Voraussetzung, dass es sich dabei auch tatsächlich um einen Unternehmer, d.h. gewerblichen Händler handelt).
Selbst ein Privatverkäufer ist hier aber nicht raus, da er eine Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache hat und sich daran auch die Äußerung technisch 1A halten will/muss.
Was machen?:
Fotos, Fotos, Fotos (machen)
und ggf überlegen, ob es Zeugen gibt, der/die bestätigen kann/können, dass der Mangel von Anfang an vorlag.
Im Grunde ist der Verkäufer beweispflichtig. Wie er schon andeutete, wird er versuchen, den Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen, um sich so zu exkulpieren. Hier helfen Dir dann ggf Deine eigenen Beweise.
Allerdings denke ich, wird er sich weigern, das Geld zurückzuzahlen
Daher wird das vermutlich nur darüber laufen, dass DU ihn verklagst.
Ebay kannst Du da gern mit einschalten, ggf als Zeugen und Druckmittel, wobei ich nicht erwarte, dass Ebay da irgendwie was macht (lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen).
Ich würde übrigens nicht Unfrei zurückschicken, sondern einen nachweisbaren Versand wählen und die Kosten dafür mit in Rechnung stellen (bei Warenwerten von über 40€ muss der Händler den Rückversand zahlen). Ansonsten dürften die Versandskosten auch Aufwendungen darstellen, die Du ersetzt verlangen kannst. Wenn DU unfrei schickst, kommen ggf noch mehr Probleme auf Dich zu.
Arcturus
Commodore
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- Mai 2005
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- 4.488
Wenn du per Nachnahme bezahlt hast, was ja locker zu beweisen ist, und der Verkäufer dir Nichtzahlung unterstellt, um dich dazu zu bringen, deine Kritik zu ändern, ist das Nötigung, damit würde er sich strafbar machen. Wenn der Händler aus Deutschland kommt, kannst du ihn dafür theoretisch anzeigen.
Das sollte der eigentlich zu vermeiden suchen, also würde mich wundern wenn er sich nicht auf eine Einigung ohne Gericht/Polizei einlässt.
Edit : "Nehm du die negative Bewertung zurück dann schließe ich den Fall" ist doch ein klarer Erpressungsversuch.
Das sollte der eigentlich zu vermeiden suchen, also würde mich wundern wenn er sich nicht auf eine Einigung ohne Gericht/Polizei einlässt.
Edit : "Nehm du die negative Bewertung zurück dann schließe ich den Fall" ist doch ein klarer Erpressungsversuch.
sidmos6581
Lieutenant
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- März 2010
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Das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen, leider
Ob ebay den Händler kicken wird bezweifel ich aber. Evtl. kommt schon eine Anzeige wegen
Verleumdung in betracht, weil der Händler behauptet du hättest den Artikel nicht bezahlt.
Passiert leider viel zu häufig....
Würde mich nicht wundern wenn dieser Händler alles mögliche verkauft.
Würde mich auch nicht wundern, wenn er das Fahrrad bei ebay, von privat, günstig ersteigert hat und der Vorbesitzer die Mängel beschrieben hat.
Mit den Bewertungsternen verhällt es sich wie mit der Mhz-Zahl beim Prozi, sie sagt im Prinzip nichts über die Gesamtperformance aus.
Habe bei mir noch ein defektes GTA IV von der PS3,
ist vom Innenring aus, ein ca. 1,5 cm langer Riß in der Disc.
Als defekt reinsetzten, für 1-2 € wird es von einem >5000er Sterne ersteigert
und in ein paar Wochen liest man dann in einem PS3 Forum:"...und der Händler behauptet ich wäre zu blöd die BL aus der Hülle zu nehmen..."
Ob ebay den Händler kicken wird bezweifel ich aber. Evtl. kommt schon eine Anzeige wegen
Verleumdung in betracht, weil der Händler behauptet du hättest den Artikel nicht bezahlt.
Passiert leider viel zu häufig....
Würde mich nicht wundern wenn dieser Händler alles mögliche verkauft.
Würde mich auch nicht wundern, wenn er das Fahrrad bei ebay, von privat, günstig ersteigert hat und der Vorbesitzer die Mängel beschrieben hat.
Mit den Bewertungsternen verhällt es sich wie mit der Mhz-Zahl beim Prozi, sie sagt im Prinzip nichts über die Gesamtperformance aus.
Habe bei mir noch ein defektes GTA IV von der PS3,
ist vom Innenring aus, ein ca. 1,5 cm langer Riß in der Disc.
Als defekt reinsetzten, für 1-2 € wird es von einem >5000er Sterne ersteigert
und in ein paar Wochen liest man dann in einem PS3 Forum:"...und der Händler behauptet ich wäre zu blöd die BL aus der Hülle zu nehmen..."
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danke erstmal soweit für eure Tipps :-) ebay habe ich schon längst eingeschaltet, auch eine ewig lange E-Mail bekommen, aber das einzig brauchbare darin war, dass ebay den Fall prüfen will und noch meinte, dass ich versuchen soll mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und den Fall zu klären. Dabei habe ich auch denen schon gesagt, dass ich zu dem Zeitpunkt schon über 20 E-Mails hin und her geschrieben hab, beleidigt wurde, erpresst wurde etc. Aber alles was ebay dazu zu sagen hatte war, dass sie selbst den Fall nicht schließen können, das kann nur der verkäufer, also soll ich das mit dem klären. Klasse dacht ich mir. Kann also irgend jemand einfach aus langeweile sagen ich hab nicht bezahlt und ebay kann nichts machen und mein Konto wird eingeschränkt. Super ebay :-)
Gilt das als Widerrufsbelehrung oder ist das ungültig und gilt damit wie wenn er mich nicht belehrt hat und ih habe noch weiter Widerrufsrecht als nur den Monat?
Ergänzung ()
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
gebrauchte Ware, keine Garantie und keine Rücknahme.
Gilt das als Widerrufsbelehrung oder ist das ungültig und gilt damit wie wenn er mich nicht belehrt hat und ih habe noch weiter Widerrufsrecht als nur den Monat?
sidmos6581
Lieutenant
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So so, gute frage, darf er das als Händler überhaupt oder hat er es als "Privatverkauf" reingesetzt ? Vieleicht mal in einem Verbraucherschutz-Forum posten.
Arcturus
Commodore
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Ein privater Verkäufer darf bei Gebrauchtware Garantie ausschliessen, ein gewerblicher darf es nicht.
Google doch mal nach den entsprechenden Bestimmungen. Weiss es die Fristen nicht mehr genau, hab es aber vor nem Jahr oder so mal nachgeschaut gehabt, weil mein Schiegervater bei Ebay auch beschissen wurde, der Händler hat dann aber nach ner Email mit den entsprechenden Gesetztexten den doch einen Rücktritt vom Kauf akzeptiert. Vorher bestand er auch darauf, dass er Gebrauchtware nicht zurücknehmen muss.
Google doch mal nach den entsprechenden Bestimmungen. Weiss es die Fristen nicht mehr genau, hab es aber vor nem Jahr oder so mal nachgeschaut gehabt, weil mein Schiegervater bei Ebay auch beschissen wurde, der Händler hat dann aber nach ner Email mit den entsprechenden Gesetztexten den doch einen Rücktritt vom Kauf akzeptiert. Vorher bestand er auch darauf, dass er Gebrauchtware nicht zurücknehmen muss.
sidmos6581
Lieutenant
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Arcturus schrieb:...weil mein Schiegervater bei Ebay auch beschissen wurde, der Händler hat dann aber nach ner Email mit den entsprechenden Gesetztexten den doch einen Rücktritt vom Kauf akzeptiert. Vorher bestand er auch darauf, dass er Gebrauchtware nicht zurücknehmen muss.
Simmt, guter Tip !! Am besten schriftlich, per Einschreiben. emails würde ich keine mehr schreiben.
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naja im Prinzip gehts mir inzwischen nur noch darum entweder schadensminderung zu bekommen, aber da ist der Verkäufer nicht sehr koorperativ, oder halt einen Widerruf worauf es wohl hinauslaufen wird. Bin mir halt nur nicht sicher ob ich da auf der sicheren seite bin. Am Ende kommt er dann mit die Mängel hab ich verursacht, oder ich schicke es zurück und bekomme kein Geld zurück etc. Werde aber morgen früh erstmal per Einschreiben mit Rückschein den Widerruf abschicken damit das raus ist.
sidmos6581
Lieutenant
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Arcturus schrieb:Wenn er die Nachrichten über Ebay verschickt, hat er doch eigentlich einen Beweis, dass sie ankamen.
Einschreiben kost nur Geld.
Hast wohl recht, aber er ist ja schon an einem Punkt angekommen wo emails nicht mehr fruchten. emails sind ja (noch) nicht (Rechts)verbindlich, ähnliches gilt ja auch bei Kündigungen.
homer092 schrieb:Ergänzung ()
Gilt das als Widerrufsbelehrung oder ist das ungültig und gilt damit wie wenn er mich nicht belehrt hat und ih habe noch weiter Widerrufsrecht als nur den Monat?
mumpitz
siehe meine Erklärung zuvor
E3110
Lt. Commander
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- 1.466
erst mal zum Wertersatz
Schwarzer Tag für Internethandel:Europäischer Gerichtshof kippt Wertersatz im Falle des Widerrufes
bei ebay gilt für alle bis 10 Juni 2010 gekauften Artikel von gewerblichen Händlern ein Widerrufsrecht von 1 Monat (nicht vier Wochen, auch nicht 30 Tage)
diese leitet sich ab aus
§ 355 BGB .....Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat.............
da der Kaufvertrag mit dem finalen klick zustande kommt und erst danach in Textform belehrt werden kann
ab 11 Juni 2010 (zum Beginn der WM) gilt dann zwei Wochen
Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010
da der Artikel über 40 €uro liegt muss der ´Händler den Rückversand eh zahlen, und nach dem EUGH Urteil von 15.04.2010 C-511/08 auch den Versand zum Themenersteller
Wertersatz fällt flach, Porto wegen Wert auch, da würde ich Widerufen aber die Mängel peinlichst per Foto dokumentieren
den über Sachmangel hat der Verkäufer ja erst mal zwei Versuche der Nacherfüllung, das kann sich ziehen
ob der Verkäufer sich aber an die Regeln hält, ist wiedermal anzuzweifeln, außer, man schreibt ihm gleich Tacheles (die Rechtsnormen) per Einschreiben, da knicken nicht selten viele Händler ein
Schwarzer Tag für Internethandel:Europäischer Gerichtshof kippt Wertersatz im Falle des Widerrufes
bei ebay gilt für alle bis 10 Juni 2010 gekauften Artikel von gewerblichen Händlern ein Widerrufsrecht von 1 Monat (nicht vier Wochen, auch nicht 30 Tage)
diese leitet sich ab aus
§ 355 BGB .....Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat.............
da der Kaufvertrag mit dem finalen klick zustande kommt und erst danach in Textform belehrt werden kann
ab 11 Juni 2010 (zum Beginn der WM) gilt dann zwei Wochen
Neue gesetzliche Widerrufsbelehrung zum 11 Juni 2010
da der Artikel über 40 €uro liegt muss der ´Händler den Rückversand eh zahlen, und nach dem EUGH Urteil von 15.04.2010 C-511/08 auch den Versand zum Themenersteller
Wertersatz fällt flach, Porto wegen Wert auch, da würde ich Widerufen aber die Mängel peinlichst per Foto dokumentieren
den über Sachmangel hat der Verkäufer ja erst mal zwei Versuche der Nacherfüllung, das kann sich ziehen
ob der Verkäufer sich aber an die Regeln hält, ist wiedermal anzuzweifeln, außer, man schreibt ihm gleich Tacheles (die Rechtsnormen) per Einschreiben, da knicken nicht selten viele Händler ein
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